17.02.2017

Unterstützungsverfahren – neuestes Element des kundenfreundlichen NAV-Konzepts

UnterstützungsverfahrenDie Ausgestaltung einer kundenfreundlichen Steuerbehörde, die Dienstleistungen erbringt, ist seit langer Zeit ein wichtiges Kommunikationselement der ungarischen Regierung. In den Träumen der Prokuristen unterscheidet die NAV – als eine Art gute Fee – die guten und schlechten Steuerzahler voneinander, während sie die im Dschungel des Steuervorschriften verirrten Bürger sowie ihre Firmen – anstatt eine NAV-Prüfung durchzuführen und ein Steuerbußgeld zu verhängen – mit netten Worten und viel Verständnis zurück auf den richtigen Kurs bringt. In unserem Beitrag bieten wir einen Überblick darüber, was im Laufe des Unterstützungsverfahrens davon realisiert werden kann.

Kurzer Überblick in Verbindung mit dem Unterstützungsverfahren 

Firmen und Steuerberater befürworten seit langer Zeit, dass die Steuerbehörde im Falle der Feststellung von Risiken nicht sofort eine Prüfung einleitet, sondern versucht, die Steuerzahler durch Dialoge und Zusammenarbeit als eine Art Dienstleister zur richtigen Auslegung der Steuerregeln sowie zur Vermeidung eventueller administrativer Fehler zu veranlassen.

Das neue Element des kundenfreundlichen NAV-Konzepts, das Unterstützungsverfahren ist vermutlich auf dieses Anliegen zurückzuführen. Die Idee dieses Systems ist jedoch nicht vollständig neu in Ungarn.

Auch die früheren verfahrensrechtlichen Rahmen ermöglichen ein milderes Verfahren. In diesen Fällen prüft die Steuerbehörde die Steuererklärungen und die verbundenen Dokumente nicht durch eine nachträgliche Prüfung der Steuererklärungen, sondern durch eine weniger strenge Prüfung, nämlich durch die Kontrolle der Erfüllung der Steuerpflicht.

Ein großer Vorteil dieser letzteren Kontrolle gegenüber der nachträglichen Prüfung von Steuererklärungen – die im Fachjargon auch Steuerprüfung genannt wird – ist, dass nach der Einleitung der Prüfung noch die Möglichkeit besteht, die eventuellen Fehler, Mängel durch Selbstrevision selbst zu beseitigen, und dabei im Vergleich zu der Steuerstrafe und den Verzugsstrafen einen viel günstigeren Selbstrevisionszuschlag zu zahlen.

Dieses Verfahren der NAV bietet uns noch eine letzte Möglichkeit, alle Maßnahmen zu ergreifen, mit denen wir die Prüfung und die schwere Sanktionen vermeiden können. Aus diesem Grund lohnt es sich, wenn wir uns auf die Streitigkeiten vor der Steuerbehörde vorbereiten und sogar die Hilfe eines im Steuerverfahren erfahrenen Spezialisten eventuell der WTS Klient in Anspruch nehmen.

Die staatlichen Organisationen haben bereits erkannt, dass ein Teil von Rechtsverletzungen, Anomalien durch Dialoge mit den Steuerzahlern, ohne die Abwicklung von formellen Prüfungen viel effektiver geheilt werden kann. Die auf diese Weise entstandene Einrichtung hat den Namen Unterstützungsverfahren erhalten.

Wie kann unsere Firma in Ungarn einem Unterstützungsverfahren unterzogen werden?

Das Auswahlverfahren der NAV, die Entscheidung darüber zu treffen, mit welchen Steuerzahlern sie sich gründlicher beschäftigen wird, ist weiterhin ein internes behördliches Verfahren, was grundsätzlich durch Risikobewertung entschieden wird. In diesen Fällen analysiert die Steuerbehörde die ihr zur Verfügung stehenden Daten (zum Beispiel Informationen aus Pflichtangaben, Daten von Steuererklärungen). Die genauen Details der Bewertung sind nicht bekannt, vermutlich sind aber wesentliche Abweichungen, logische Widersprüche dafür verantwortlich, dass einzelne Firmen ins Visier der Steuerbehörde geraten.

Die Steuerbehörde wird nach der durchgeführten Risikoanalyse – bei freier Erwägung von Gewicht und Art des entdeckten Risikos – entscheiden, ob sie

  1. ein Unterstützungsverfahren einleitet,
  2. den Steuerzahler für eine Prüfung auswählt, oder
  3. der Ermittlungsbehörde der NAV eine Strafsache meldet.
Ablauf des Unterstützungsverfahrens

Im Rahmen des Unterstützungsverfahrens unternimmt die ungarische Steuerbehörde die folgenden Schritte:

  1. sie fordert den Steuerzahler direkt zur Selbstrevision auf (vermutlich in Fällen, bei denen eine Frage aufgrund der Systemdaten leicht bewertet werden kann), oder
  2. sie nimmt den Kontakt mit dem Steuerzahler auf, damit die entdeckten Fehler, Mängel gemeinsam, mit Inanspruchnahme der fachlichen Unterstützung der Steuerbehörde beseitigt werden können.

Die Teilnahme am Unterstützungsverfahren ist freiwillig, die Firmen können sich selbst entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit der NAV Gebrauch machen möchten. Die Ablehnung dieser Möglichkeit ist jedoch keine weise Entscheidung, da die im Rahmen des Verfahrens entdeckten und gleichzeitig geschlichteten Rechtsverletzungen einerseits nicht sanktioniert werden, andererseits kann sich die Steuerbehörde im Falle der Erfolglosigkeit des Unterstützungsverfahrens jederzeit der Möglichkeit einer Prüfung bedienen.

Der Schlüssel zum Erfolg des Dialogs zwischen der NAV und den Steuerzählern ist – wie bei allen menschlichen und geschäftlichen Beziehungen –  das gegenseitige Vertrauen. Für das Entstehen dieses Vertrauens genügt es nicht, dass die rechtlichen Rahmen des Dialogs durch ein Unterstützungsverfahren sichergestellt wurden, für dieses Vertrauen ist eine langfristige und konsequente steuerbehördliche Praxis notwendig. Wenn die Firmen oder Privatpersonen sehen, dass der Steuerprüfer sich im Rahmen eines Unterstützungsverfahrens um eine tatsächliche Lösung bemüht, seine Rolle als Dienstleister ernst nimmt und nicht lediglich in der Zahlenwelt von Steuereinnahmen lebt, werden sie höchstwahrscheinlich selbst nach der Möglichkeit suchen, ihre Probleme offen, transparent der NAV offenzulegen.

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