10.04.2017

Firmenvertretung vor der NAV – die wichtigsten Informationen

In den vorigen Teilen unserer Artikelreihe über die Fiskalvertretung haben wir die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Fiskalvertretung in Ungarn erläutert. Im ersten Artikel beschäftigten wir uns mit dem Begriff des umsatzsteuerregistrierten Steuerzahlers, im zweiten erklärten wir, wer als Fiskalvertreter beauftragt werden kann. Im jetzigen Artikel untersuchen wir generell die Möglichkeiten und Vorteile der Fiskalvertretung vor der NAV, und liefern eine Übersicht, wie ein Fiskalvertreter am ehesten bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen helfen kann.

Firmenvertretung

Ein Unternehmen wird normalerweise in verschiedenen Verfahren von seinen leitenden Mitarbeitern vertreten, so auch in Steuerangelegenheiten vor der ungarischen Steuerbehörde NAV. Im Handelsregisterauszug ist die Weise der Firmenvertretung in jedem Fall eindeutig deklariert: Es ist möglich, dass der Vertretungsberechtigte über eine Einzelvertretungsmacht verfügt. Aber es kommt auch häufig vor, dass bei einer Entscheidung die Zustimmung von mehreren Vertretern erforderlich ist.

In der Praxis würde dies oft zu einem sehr komplizierten Zulassungsprozess führen, besonders bei gemeinsamer Zeichnungsberechtigung von mehreren Geschäftsführern. Deshalb beauftragen die Gesellschaften (gilt auch für die Umsatzsteuerregistrierung von ausländischen Unternehmen) meistens ihre volljährigen Mitarbeiter bzw. Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerexperten, Diplomsteuerexperten, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Angestellte von einer zur Buchführung und Steuerberatung berechtigten Wirtschaftsgesellschaft mit der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten. Hierbei wird in den meisten Fällen einer externen Buchhaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft eine Dauerbeauftragung und -vollmacht erteilt.

Dauervollmacht

Als erster Schritt müssen bei der Anmeldung eines umsatzsteuerregistrierten Steuerzahlers in Ungarn auf dem Formular T201 die zur Firmenvertretung berechtigten Personen benannt werden. Danach geben die Vertreter, die auf dem vorherigen Formular aufgelistet sind, auf dem Formular EGYKE Folgendes an:
– Die Daten ihrer zukünftigen Bevollmächtigten
– Rechtsgrundlage der Bevollmächtigung
– die Gruppe der Tätigkeiten, auf die sich die Vollmacht bezieht.

Schauen wir uns nun an, wie sich gegebenenfalls die Firmenvertretung vor der NAV äußert, und wie wir als ausländisches Unternehmen in Ungarn aus der auf diese Weise erteilten Dauervollmacht profitieren können. 

Weiterleitung der Erklärung über das Online-Kundenportal „ügyfélkapu”

Der mit der Vollmacht ausgestattete und angemeldete Dauerbevollmächtigte kann in Ungarn Steuererklärungen und andere Formulare der Gesellschaft zur Vorlage an die NAV online über das Kundenportal einreichen. Die Daten der online eingereichten Formulare sind auch zum späteren Zeitpunkt an der Online-Schnittstelle abrufbar.

Stammdaten- und Steuerkontoabfrage

Der Bevollmächtigte darf im Rahmen der Firmenvertretung jederzeit die Stammdaten und die bei der NAV angemeldeten detaillierten Firmendaten abfragen, Informationen über die Häufigkeit der einzureichenden Steuererklärungen der jeweiligen Gesellschaft einholen, bzw. erfahren, ob die Gesellschaft nach dem Ergebnis der automatisch erstellten Quartalsbewertung des Finanzamtes als zuverlässiger oder risikobehafteter Steuerzahler gilt.

Im Hinblick auf die Firmenvertretung vor der NAV bildet die Möglichkeit der aktuellen Steuerkontoabfrage einen der wichtigsten Vorteile. Mit dieser Option kann der Bevollmächtigte der Gesellschaft den Stand der einzelnen Steuereinzahlungen  bzw. deren erfolgreiche Übertragung und Buchung auf das Steuerkonto prüfen, und er kann sofortige Informationen über eventuelle Steuerrückstände des Unternehmens, über Zahlungspflichten oder einfach nur über die Höhe der von der NAV auferlegten Mahngebühren des Steuerkontos einholen.

Vorteilhaft in der Praxis

Wie aus obigem Beispiel ersichtlich, können Steuerberater, Buchhalter, oder entsprechende Dienstleister mit Ungarischkenntnissen viele konkrete Vorteile liefern.

Die Bevollmächtigung vereinfacht im gegebenen Fall das Leben der Gesellschaft bezüglich der Erfüllung der jeweiligen inländischen Steuerverpflichtungen und hilft bei der Übersicht und Auswertung der Steuerangelegenheiten des Unternehmens.

Bei Problemen kann der Bevollmächtigte über das telefonische Kontaktzentrum der ungarischen Steuerbehörde NAV direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Dies ist besonders für die umsatzsteuerregistrierten Steuerzahler wichtig, da bei denen lediglich eine inländische Steuernummer auf die wirtschaftliche Präsenz in Ungarn hinweist und das Unternehmen keinen eigenen Mitarbeiter hat, der diese administrativen Aufgaben in ungarischer Sprache ausführen könnte.

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