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Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten

Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten sowie Entwicklung und Betreibung der damit verbundenen Lösungen

Von der Überprüfung der Datenexportfunktion des Rechnungsprogramms bis zur Betreibung des Online Rechnungssystems

Seit dem 1. Juli 2018 ist in Ungarn die Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten bei der Nutzung von Rechnungsstellungsprogrammen obligatorisch.

Eine sehr wichtige Bedingung zur erfolgreichen Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten ist eine ordnungsgemäß arbeitende Datenexportfunktion des Rechnungsprogramms, die die in den relevanten gesetzlichen Vorschriften festgelegten Dateninhalte auflistet.

Warum ist es wichtig, dass die Datenexportfunktion einwandfrei funktioniert?

Unseren Erfahrungen zufolge wurde bei der Verwendung von nicht ungarischer Buchhaltungssoftware die Datenexportfunktion während der Programmierung entweder fehlerhaft fertiggestellt, oder es können beim Datenexport Probleme auch mit der Struktur und dem Inhalt der aus dem Rechnungssystem gewonnenen Daten auftreten. Eine fehlerhafte Datenexportfunktion der Programme zur Rechnungsstellung kann auch ein Versäumnisbußgeld von bis zu 500.000 HUF nach sich ziehen. Eine fehlerhafte Datenexportfunktion kann in den meisten Fällen auch im Bereich der Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten Fehler verursachen, was ein noch höheres Versäumnisbußgeld von 500.000 HUF pro falsch gemeldeter Rechnung zur Folge haben kann.

Wie kann der Digitale Lösungen Service Line von WTS Klient Ungarn dabei helfen?

Unser Experten-Team bietet Unterstützung zur Ergänzung von Programmen zur Rechnungsstellung, die noch keine den ungarischen Vorschriften entsprechende Datenleistungsfunktion besitzen. Wir helfen bei:

  • der Bestimmung eines den Vorschriften entsprechenden Datenumfangs,
  • der Gewinnung der Rechnungsdaten,
  • der Erstellung der Meldungen für die Datenleistung,
  • der Bearbeitung entsprechender xml-Dateien,
  • der Einstellung und sogar der Abwicklung des im Datenleistungssystem betriebenen Nachrichtenaustauschs ohne die gesetzlich vorgeschriebene manuelle Intervention.

Neben all dem sichern wir bei der Entwicklung der entsprechenden digitalen Systeme natürlich auch:

  • das Bestehen und die Archivierung der mit der Datenexportfunktion verbundenen obligatorischen Dokumentationen,
  • die Prüfung der Kontinuität der laufenden Nummern,
  • das Erscheinen der bei einer fehlerhaften Datenübermittlung anfallenden Fehlermeldungen.

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