Rechnungslegungsberatung

Ein zusätzliches Element unserer umfassenden Buchhaltungsdienstleistungen ist die Rechnungslegungsberatung, die unter anderem auf Basis des Geschäftsprofils des Mandanten ausgearbeitete Gestaltungsempfehlungen von vorteilhafteren Steueroptimierungslösungen und deren Abstimmung mit dem Mandanten umfasst. Hierbei rechnen wir mit der entsprechenden Unterstützung unserer Mandanten und nehmen im Idealfall auch die Mitwirkung unserer Steuerberatungsabteilung in Anspruch. Wir überwachen die steuerlichen Änderungen und stimmen deren Auswirkungen mit unseren Mandanten ab. Vor Beginn von Steuerprüfungen informieren wir unsere Mandanten über die risikobehafteten Bereiche und bieten Lösungsalternativen an. In den letzten Jahren standen wir unseren Mandanten bei mehr als hundert verschiedenen Steuerprüfungen zur Seite, von denen der größte Teil ohne jegliche Feststellungen abgeschlossen werden konnte.

Bei Unternehmensgründungen prüfen wir im Rahmen der Rechnungslegungsberatung auf Basis der Besonderheiten des Geschäftsprofils unserer Mandanten ihre Steuerpflichten und stehen ihnen bei der Erfüllung der Pflichten zur Seite. Wir erfüllen auf der Grundlage verschiedener Gesetzesvorschriften die Meldepflichten unserer Mandanten und vertreten sie bei der Kontaktpflege mit den Behörden. Wir entwickeln unter Berücksichtigung der ungarischen Regelungen als auch der Konzernvorschriften die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien der Gesellschaft. Auf Anfrage prüfen wir Verträge, die den einzelnen wirtschaftlichen Ereignissen zugrunde liegen, und bewerten sie auf Wunsch. Je nach Erfordernis beraten wir uns mit mitwirkenden Anwaltskanzleien, um mögliche Steuerrisiken zu vermeiden.

Im Rahmen der Rechnungslegungsberatung unterstützen wir unseren Mandanten bei Betriebsprüfungen und bei Bedarf wirken wir in der Vorbereitung von möglichen Einwendungen bzw. Berufungsschreiben mit. Im Vorsteuervergütungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten von der Vorbereitungsphase bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Aufgaben in Verbindung mit der Rückerstattung von der im Ausland gezahlten Mehrwertsteuer. Diese Aufgaben werden unsererseits vorwiegend auf Basis von Daten erledigt, die im Buchführungsprozess erfasst wurden.

Bei der Abwicklung von Umwandlung oder Liquidation einer Gesellschaft übernehmen wir die Aufgaben im Bereich Rechnungslegung. Neben der Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen stehen wir mit den mitwirkenden Anwaltskanzleien in Kontakt, um Fristen und andere relevante Verpflichtungen zu erfüllen. Wir nehmen persönlich an Meetings teil und helfen, Transaktionen erfolgreich abzuwickeln.

Im Rahmen der Rechnungslegungsberatung unterstützen wir die Aufstellung von Steuererklärungen und Abschlüssen auf Basis von den von unseren Mandanten gebuchten Daten. Insofern die Datenerfassung unserer Mandanten im Ausland erfolgt, werden sie von uns kontinuierlich über die Rechnungslegungsvorschriften informiert.

Für internationale Unternehmen prüfen wir die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien des Konzerns und wenden die entsprechenden Regelungen an. Je nach Bedarf erledigen wir die laufende Rechnungslegung nach IFRS oder nach HBII. Deren Konditionen werden vorab anhand der auftretenden Ansprüche mit unseren Mandanten abgestimmt.

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