08.03.2017

Herausforderungen bei der Umwandlung von Gesellschaften

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Die wesentlichen Bestimmungen der Umwandlung werden in dem Bürgerlichen Gesetzbuch Ungarn (Nr. V aus dem Jahre 2013) festgestellt und die ausführlichen Bestimmungen werden im Gesetz über die Umwandlung, Verschmelzung bzw. Spaltung einzelner juristischer Personen (Nr. CLXXVI aus dem Jahre 2013) verankert (nachstehend Umwandlung von Gesellschaften). Die Umwandlung von Gesellschaften ist ein äußerst komplexer und vielfältiger Prozess, der gleichzeitig rechtliche, steuerrechtliche und handelsrechtliche Probleme aufwirft.

Was motiviert die Eigentümer zu ihrer Entscheidung?

Die Gründe für einen Gesellschaftsformwechsel können in der Behandlung von Fragen über Eigentümerhaftung, der Betonung der Bedeutung der Gesellschaft durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, der Einbeziehung von neuen Aktionären sowie der Eigenkapitalausstattung liegen. Gründe für eine Verschmelzung können unter anderen die Ausnutzung von vermuteten oder erhofften Synergien, der Erwerb eines deutlich höheren Marktanteils oder das Erzielen von Skaleneffekte sein. Hinter der Spaltung von Gesellschaften steht häufig die Abspaltung von Geschäftszweigen, die typischerweise auf Verkaufsabsichten zurückzuführen ist.

Welche Formen der Umwandlung gibt es?

Gemäß den einschlägigen Gesetzen in Ungarn kann die Umwandlung von Gesellschaften in den nachstehenden Arten erfolgen:

  • Im Falle des Gesellschaftsformwechsels (KG, GmbH, AG) wird über die Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft entschieden.
  • Die Verschmelzung kann zum Zweck einer Aufnahme oder einer Neugründung erfolgen.
    a) Bei der Verschmelzung zur Aufnahme wird nur die übertragende juristische Person erloschen.
    b) Bei der Verschmelzung zur Neugründung werden alle teilnehmenden Gesellschaften erloschen und eine neue juristische Person entsteht.
  • Die Spaltung kann durch Übernahme oder durch Neugründung erfolgen:
    a) Bei der Spaltung durch Übernahme ist das ausscheidende Mitglied eine neue juristische Person, während die Gesellschaft, aus der das Mitglied ausgeschieden ist, in unveränderter Form fortgeführt wird.
    b) Bei der Spaltung durch Neugründung erlischt die juristische Person und ihr Vermögen geht auf die neuen juristischen Personen über. 
Umwandlung von GesellschaftenDas wichtigste Dokument der Umwandlung ist der Umwandlungsplan

Das wichtigste Dokument einer Umwandlung ist der Umwandlungsplan, zu dessen Bestandteilen der Entwurf der Vermögensbilanz und der Entwurf des Vermögensinventars, bzw. der Verschmelzungsvertrag oder Spaltungsvertrag gehören.

In dem Umwandlungsplan bestimmen die Eigentümer den Ablauf der Umwandlung. Im Rahmen des Umwandlungsplans wird unter anderen über die Art und den Zeitpunkt der Umwandlung, die Gesellschaftsform, die ausscheidenden und aufnehmenden Gesellschaften, die Art der Verrechnung mit der übertragenden Personen sowie den Zeichnungsberechtigten der neuen Gesellschaft, die Kapitalstruktur der entstehenden und ihre Tätigkeit weiterführenden Gesellschaft sowie über den Wirtschaftsprüfer der Umwandlung entschieden.

Der Zweck des Entwurfs einer Vermögensbilanz besteht in der Darstellung, wie die Vermögenselemente und Eigen- und Fremdkapital der die Tätigkeit weiterführenden  Gesellschaft nach der Umwandlung aufgeteilt werden, während der Entwurf des Vermögensinventars eine ausführliche Darstellung des Entwurfs der Vermögensbilanz ist und zu dessen Nachweis dient.

Die endgültige Vermögensbilanz und das endgültige Vermögensinventar geben die Eröffnungswerte an, die zur handelsrechtlichen Eröffnung der zum Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung zustande kommenden Gesellschaften erforderlich sind.

Im Verschmelzungsvertrag und im Spaltungsvertrag sind die ausführlichen Regelungen der Verschmelzung und der Spaltung enthalten.

Was ist der generelle Ablauf der Umwandlung in Ungarn?

Die Umwandlung von Gesellschaften wird durch eine oder zwei Entscheidungen der Eigentümer beschlossen. Im Laufe der ersten Entscheidung treffen die Eigentümer aufgrund der Vorlage der Geschäftsführung eine Entscheidung, ob sie mit der Absicht der Umwandlung einverstanden sind bzw. in welche andere Form die Gesellschaft umgewandelt werden soll. Bei der zweiten Entscheidung beschließen sie endgültig die Umwandlung gemäß den bereits angenommenen Vermögensbilanzentwürfen. Wenn die angenommenen Vermögensbilanzentwürfe bereits bei der ersten Entscheidung zur Verfügung stehen, können die beiden Entscheidungen zusammengezogen werden. Die Entscheidung über die Umwandlung muss danach im Firmenamtsblatt zweimal veröffentlicht werden.

Das Handelsgericht trifft seine Entscheidung über die Umwandlung unter anderen aufgrund des eingereichten Umwandlungsplans sowie der Vermögensbilanzentwürfe. Bis zum Tag der Eintragung als Stichtag hat die Gesellschaft endgültige Vermögensbilanzen und endgültige Vermögensinventare zu erstellen. Es besteht die Möglichkeit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgende Eintragung der Umwandlung zu beantragen, und es lohnt sich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, denn es ist besser, den Abschluss zu einem Stichtag am Monatesende zu erstellen.

Eine Neuigkeit ist die Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister, wonach die Steuerbehörde (NAV) das Handelsgericht darüber informiert, dass keine steuerbehördlichen Verfahren anhängig sind.

Die Wirtschaftsprüfung der Umwandlung ist durch einen Wirtschaftsprüfer durchzuführen, der vom bestellten Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft unabhängig ist.

Worauf soll man noch bei der Umwandlung Acht geben?

Die Umwandlung in Ungarn bedarf einer besonders gründlichen Planung. Im Laufe der Umwandlung sind zahlreiche Fristen zu beachten, der Prozess selbst kann von einem halben Jahr sogar bis zu einem Jahr andauern, die mehreren steuerrechtlichen Möglichkeiten können sich auf die im Laufe der Umwandlung entstehenden Steuerzahlungspflichten auswirken, es müssen mehrere Abschlüsse veröffentlicht, bzw. mehrere Steuererklärungen eingereicht werden.

Aufgrund des Obigen ist die Umwandlung von Gesellschaften ein sehr komplexer Prozess, dessen sorgfältige Planung und Durchführung mehrere Fachbereiche umfassende Kompetenzen, Erfahrungen und Gesetzeskenntnisse erfordern. Es lohnt sich, die Unterstützung von Experten in Erwägung zu ziehen. 

Besondere Regelungen

Im Rahmen einer begünstigten Umwandlung werden durch das Gesetz über die Körperschaftssteuer und die Dividendensteuer und das Gesetz über die Gebühren Steuerermäßigungen gewährt. Die Gesetze enthalten aber gleichzeitig auch verschärfte Vorgaben, wenn die Umwandlung auf unwahren wirtschaftlichen und kommerziellen Gründen beruht.

Ein neues Element ist die grenzüberschreitende Umwandlung, in deren Laufe eine Gesellschaft in der Weise aufgelöst wird, dass sie auf eine ausländische Gesellschaft verschmilzt und dadurch ihre Rechtspersönlichkeit erlischt und sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Ungarn beendet.

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