22.05.2018

Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Was Arbeitgeber unbedingt wissen müssen

ArbeitgeberWelche wichtigen Fristen müssen Arbeitgeber einhalten und welche Aufgaben sollten sie erledigen, um die relevanten Gesetze und Vorschriften einzuhalten? In unserem Artikel suchen wir unter anderem auch auf diese Fragen nach den Antworten, und versuchen, Arbeitgebern in Ungarn nützliche Informationen in Verbindung mit den täglichen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu liefern.

Bis wann muss Lohn und Gehalt bezahlt werden?

Eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen, die Arbeitgeber treffen müssen, ist die zeitliche Festlegung der Vergütung der Löhne und Gehälter an die Mitarbeiter. In Ungarn sind monatliche Zahlungen das am weitesten verbreitete Verfahren. Nach dem Arbeitsgesetzbuch müssen Löhne und Gehälter in Ungarn spätestens bis zum 10. des Folgemonats an die Arbeitnehmer entrichtet werden. Falls keine Beschäftigung im Ausland vorliegt oder es keine abweichende Rechtsregelung gilt, muss der Lohn bzw. das Gehalt der Arbeitnehmer in HUF abgerechnet und gutgeschrieben werden.

Bis wann müssen Lohnnebenkosten bezahlt werden?

Lohnbuchhalter berechnen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Höhe der Steuern, Beiträge und Zuschläge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Beträge müssen die Arbeitgeber in Ungarn in der Regel auf monatlicher Basis bis zum 12. Tag des Folgemonats auf bestimmte Bankkonten des nationalen Steuer- und Zollamtes (NAV) überweisen. Darüber hinaus gibt es in Verbindung mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung auch solche Zuschläge, die in Ungarn nur vierteljährlich an das Finanzamt zu entrichten sind. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Steuern und Beiträge der Arbeitnehmer vom Gehalt abzuziehen und auch zu entrichten. Die Zahlungsfristen der einzelnen Steuerarten entsprechen meistens den Fristen für die jeweiligen Steuererklärungen.

Bis wann müssen Arbeitgeber die Steuererklärungen einreichen?

Arbeitgeber müssen monatlich bis zum 12. Tag des Folgemonats die Monatserklärungen über Steuern, Beiträge und weitere Angaben in Verbindung mit Auszahlungen und Leistungen sowie über die Fachausbildungsbeiträge für alle Arbeitnehmer einreichen. Die Erklärung muss elektronisch über das Kundenportal eingereicht werden. Arbeitgeber, die mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen, müssen bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats eine vierteljährliche Erklärung über den Rehabilitationsbeitrag vorlegen. Die Nichteinhaltung der Berichtsfrist kann schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen.

Bis wann müssen neue Mitarbeiter angemeldet werden?

Für Arbeitgeber stellt es eine große Belastung dar, dass in Ungarn neue Mitarbeiter bereits vor ihrer Einstellung bei der NAV angemeldet werden müssen. Bezüglich des Versicherungsanfangs muss diese Anmeldung spätestens am ersten Tag des Versicherungsverhältnisses, vor Beginn der Beschäftigung erfolgen. Diesbezüglich müssen alle persönlichen Daten neuer Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind auch Ausbildungsberuf/Hochschulabschluss, Qualifikation, Berufsabschluss und die Nummer der Urkunde und der Name der ausstellenden Institution, die diese belegen, anzugeben. Bei Leiharbeitern müssen Arbeitgeber eine spezielle Anmeldung abgeben.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Bezug auf die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Beginn und während des Arbeitsverhältnisses in regelmäßigen Abständen unentgeltlich die Durchführung arbeitsmedizinischer Eignungsuntersuchungen zu sichern. Es ist obligatorisch, eine Einstellungsuntersuchung für neue Mitarbeiter durchzuführen bzw. auch vor der Veränderung des Arbeitsbereichs, Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfelds. Die Durchführung der Untersuchungen ist besonders wichtig, weil auf Basis der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung der neue Mitarbeiter für den gegebenen Arbeitsbereich als tauglich, als vorübergehend nicht tauglich oder als nicht tauglich eingestuft wird und dies sich auch auf die weitere Arbeitsverrichtung auswirken kann.

Die in diesem Artikel aufgeführten Aufgaben und Fristen decken jedoch nicht alle gesetzlichen und rechtlichen Hintergründe ab, die Arbeitgeber einzuhalten haben. Machen Sie sich auf jeden Fall schlau und beauftragen Sie einen Spezialisten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung, um sich keine Sorgen um Fristen machen zu müssen und Ihre administrativen Aufgaben zu vermindern! Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, falls konkrete Fragen zu den Arbeitgeberverpflichtungen in den Lohn- und Gehaltsabrechnungsprozessen bestehen!

 

Marianna Fodor
Lohnverrechnung Direktorin
Tel: +3618873766
marianna.fodor@wtsklient.hu

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