17.07.2018

Online-Rechnungsdatenübermittlung

Ab 1. August mit Sanktionen zu rechnen

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Am 2. Juli wurde in Ungarn die Online-Rechnungsdatenübermittlung eingeführt, auch wenn bei der Datenübermittlung immer noch technische Probleme auftreten können. WTS Klient Ungarn zufolge wäre es von Vorteil, wenn der sanktionsfreie Zeitraum von einem Monat, also bis zum 31. Juli unter Berücksichtigung der Prozesse von Unternehmen, die nicht-ungarische Rechnungssysteme verwenden, etwas verlängert würde.

Praktische Erfahrungen mit der Online-Rechnungsdatenübermittlung

Neben dem zum 2. Juli  live geschalteten System wurde in Ungarn parallel auch das Testsystem der Online-Rechnungsdatenübermittlung aufrechterhalten. So können spezielle Rechnungen vorab auch im Testsystem geprüft werden, um herauszufinden, ob der Steuerzahler einen Annahme- oder Ablehnungsbescheid erhalten würde. (Hierbei darf nicht vergessen werden, dass Steuerzahler bei einer fehlerhaften Datenübermittlung mit erheblichen Versäumnisstrafen zu rechnen haben.)

In der Anfangsphase gab es auch unter den Rechnungsprogrammen der ungarischen Softwareentwickler Unterschiede. Die meisten Entwickler haben gute Arbeit geleistet, und die Online-Rechnungsdatenübermittlung funktionierte bereits ab dem ersten Tag. Es gibt aber auch Programme, die in den ersten Wochen Probleme mit der Kommunikation hatten. In manchen Fällen gestaltet sich selbst die Suche nach der Ursache des Problems nicht einfach. Wir halten es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz eine Datenübermittlung nur bezüglich des Dateninhalts der Rechnungen erfordert, d.h. die Verpflichtung gilt nicht für andere, mit Buchhaltungsprogrammen erstellte Belege, Proforma-Rechnungen oder Quittungen.

Technische und sekundäre Registrierte

Im System der Online-Rechnungsdatenübermittlung ähnlich dem EKAER kann die primäre Registrierung auch von einem Vertreter oder Bevollmächtigten des Unternehmens erfolgen, und er ist derjenige, der eine technische Registrierung durchführen kann, was die Grundvoraussetzung für die Maschine-zu Maschine-Kommunikation ist. Bei Selbstfakturierung ist es zu empfehlen, für alle Strukturen von Selbstfakturierung gesondert eine technische Registrierung durchzuführen. Gesonderte technische Registrierungen sind auch bei gleichzeitiger Verwendung von verschiedenen Rechnungsprogrammen ratsam. Bei der technischen Registrierung können zwei Arten von Berechtigungsgruppen festgelegt werden:

  1. Rechnungsbearbeitung und Abfrage von Rechnungen
  2. Rechnungsbearbeitung und Abfrage von eigenen Rechnungen

Primäre Benutzer können auch sekundären Registrierten einen Zugang gewähren. Die Bandbreite der von sekundären Registrierten auszuführenden Aktivitäten kann ebenfalls bestimmt werden. Online-Rechnungsdatenübermittlung Für eine sekundäre Registrierung ist der Zugang zum ungarischen Kundenportal nicht erforderlich. So ist es z.B. auch für ausländische Finanzmanager oder ausländische Experten von Unternehmen mit internationalem Hintergrund möglich, in das System hineinzuschauen und die Datenübermittlung zu prüfen. Sie können eine Liste von Rechnungen abfragen, die ihrem Unternehmen ausgestellt worden sind, oder können bei Korrekturen eine Erlaubnis zur technischen Stornierung gewähren.

Korrektur

Wenn eine Originalrechnung falsch ausgestellt wird, z. B. die Steuernummer, der MwSt.-Satz oder der Nettobetrag usw. falsch angegeben werden, muss für diesen Fall laut den Rechnungslegungsvorschriften in Ungarn ein Berichtigungsdokument ausgestellt werden, das auf die Rechnungsnummer der ursprünglichen Rechnung der Transaktion verweisen muss. Im System muss auch der Dateninhalt der Originalrechnung und der der Korrekturrechnung gemeldet werden. Es ist wichtig, dass auch für andere Fälle als oben beschrieben eine Korrektur möglich ist. Wenn beispielsweise die Datenübermittlung nicht verarbeitet werden kann oder ein technischer Fehler bei der Online-Rechnungsdatenübermittlung vorliegt, muss der Fehler korrigiert werden. In erster Linie muss die Datenübermittlung maschinell wiederholt werden, indem die Korrektur auch vom primären Benutzer oder vom zu dieser Teilaufgabe berechtigten sekundären Benutzer auf der Online-Oberfläche genehmigt werden muss (d.h. Korrekturen, technische Stornierungen können nach der Errichtung eines menschlichen Kontrollpunkts vorgenommen werden). Wenn zum Beispiel der Entwickler aus irgendeinem Grund das Problem innerhalb von 3 Arbeitstagen nicht lösen kann, besteht die Möglichkeit der manuellen Datenübermittlung. Beachten Sie, dass auch eine manuelle Datenübermittlung auf der Seite https://onlineszamla.nav.gov.hu/  erfolgen muss, wenn der Steuerzahler kein Rechnungsprogramm verwendet, sondern einen Rechnungsblock für Rechnungsausstellungen verwendet.

Sanktionsfreier Zeitraum

Nach der Ankündigung des ungarischen Finanzministeriums wird die NAV bis zum 31. Juli keine Sanktionen verhängen, falls die Registrierung zur Online-Rechnungsdatenübermittlung vor der ersten Rechnungsausstellung erfolgt und die Rechnungen bis zum 31. Juli nachträglich übermittelt werden. Die Sanktion kann sehr hoch ausfallen, da sie bei einer mangelhaften oder nicht erfolgten Datenübermittlung für einen Steuerzahler sogar 500.000 HUF (ca. 1.500 EUR) pro Rechnung betragen kann.

Wir bemühen uns, unsere Leser mit den ersten Erfahrungen aus der Einführungsphase der Online-Rechnungsstellung auf dem Laufenden zu halten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Bemerkungen weiterhin vertrauensvoll an uns! Gemeinsam mit unseren Entwicklern arbeiten wir daran, auch für Situationen mit allergrößten Herausforderungen die optimalste Lösung zu finden.

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