Heutzutage kann ein Unternehmen auch in Ungarn auf mehreren Beinen stehen. In meinem nachstehenden Beispiel, die sich mit der Übertragung eines Geschäftszweigs befasst, weitet eine Gesellschaft, die sich früher ausschließlich mit der Produktion beschäftigt hat, ihre Tätigkeit auch auf den Dienstleistungssektor aus. Bei einer vielfältigen Tätigkeit kann ein potentieller Investor bei den Verhandlungen leicht zu dem Schluss gelangen, dass er keine ganze Gesellschaft aufkaufen, sondern beispielsweise nur den in sein Profil passenden Geschäftszweig erwerben möchte.
Dabei stellt sich die Frage, wie und in welcher Form man einen Geschäftszweig von den anderen trennen kann, mit welchen Kosten das verbunden ist und wie lang die Übertragung eines Geschäftszweigs in Ungarn dauert bzw. welche Möglichkeiten das ungarische Steuersystem zu einer – vom steuerlichen Aspekt – günstigen Abwicklung eines solchen Schrittes sichert.
Verkauf von Vermögenswerten anstelle der ganzen Übertragung eines Geschäftszweigs
Stellen wir bei dem in der Einführung erwähnten Beispiel vor, dass der Investor eine große, sich mit der Produktion beschäftigende Firmengruppe ist, die den Produktionsbetriebsteil der Zielgesellschaft aufkaufen möchte. Natürlich ist die Möglichkeit gegeben, dass die Zielgesellschaft die Vermögenswerte, eventuell Immobilien einzeln an den Investor verkauft.
Der Vorteil dieser Konstruktion besteht vor allem darin, dass die Transaktion einfach und logisch ist, weshalb sie keine langwierige Vorbereitung erfordert. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Verkauf der Vermögenswerte wie auch die Übergabe von Immobilien eine Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung zur Folge haben kann. In Verbindung mit den Verkäufen kann auch eine Körperschaftsteuerpflicht auftreten, wie auch die Gewerbesteuerpflicht geprüft werden muss.
Übergabe eines Geschäftszweigs
Das Umsatzsteuergesetz führte ab 2013 den in der internationalen Steuerzahlung seit langem bekannten Begriff des Geschäftszweigs ein. Aufgrund dessen wird die Übergabe eines eigenständigen Geschäftsfeldes – unter bestimmten Bedingungen – als Geschäft außerhalb des Geltungsbereichs des Umsatzsteuergesetzes angesehen.
Wenn das zum Verkauf bestimmte Paket mit allen Detailregeln dem Begriff des im Umsatzsteuergesetz definierten Geschäftszweigs entspricht, also z. B. zur dauerhaften Betreibung einer eigenständigen Wirtschaftstätigkeit geeignet ist, dann muss über den Verkauf keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt und für das Geschäft auch keine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Diese Konstruktion kann eine günstige Lösung sein, da der Verkäufer den Umsatzsteuerbezug des Verkaufs nicht einmal für einen kurzen Zeitraum finanzieren muss. Vor der Übertragung eines Geschäftszweigs muss jedoch ausführlich geprüft werden, ob die übergebenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten die Bedingungen der Behandlung der Übergabe des Geschäftszweigs außerhalb der Umsatzsteuer wirklich erfüllen.
Begünstigte Übertragung von Vermögenswerten
Die durch das Körperschaftsteuergesetz regulierte Konstruktion, die begünstigte Übertragung von Vermögenswerten ähnelt dem oben ausgeführten, auch im Umsatzsteuergesetz geregelten Begriff des Geschäftszweigs sehr. Ein bedeutender Unterschied besteht jedoch darin, dass, während wir den Geschäftszweig auch gegen Entgelt verkaufen können, stellt die begünstigte Übertragung von Vermögenswerten eigentlich die Übergabe eines ganzen Geschäftszweigs als Sacheinlage dar, bei der die einbringende Gesellschaft für die übergebene eigenständige Organisationseinheit einen Eigentumsanteil als Gegenleistung bekommt.
Der größte Vorteil dieser Lösung ist der, dass die Übertragung des Geschäftszweigs für die übergebende Person zu einer vom Aspekt der Körperschaftsteuer neutralen Transaktion wird und so auf ihrer Seite keine Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer zur Folge hat. Der Preis dafür ist jedoch, dass die übergebende Person als Gegenleistung für die Organisationseinheit einen Eigentumsanteil bekommt, also die Konstruktion nicht zu flexibel ist und auch die Regeln sehr vielfältig sind. Trotzdem kann es eine hervorragende Lösung für diejenigen sein, die beispielsweise ihre eigenständige Organisationseinheit körperschaftsteuerneutral in eine gesonderte Firma einbringen möchten.
Begünstigte Umwandlungen
Auch die begünstigte Umwandlung (Auf- oder Abspaltung) kann in dieser Situation eine Option sein. Bei den Umwandlungen können wir eine Organisationseinheit im ersten Schritt in eine gesonderte Gesellschaft übertragen. Diese Transaktion kann unter bestimmten Bedingungen vom Aspekt der übergebenden Person körperschaftsteuerneutral sein (begünstigte Umwandlung). Ein wichtiger Vorteil ist in diesem Fall auch noch, dass ein solches Geschäft auch von der Grunderwerbsteuer befreit sein kann, vorausgesetzt, dass die dazu notwendigen Bedingungen erfüllt werden. Umwandlungen bringen komplizierte juristische, buchhalterische und steuerliche Aufgaben hervor, weshalb auch bei dieser Option in jedem Fall vorsichtig vorgegangen werden muss.
Wichtige Aspekte bei der Übetragung eines Geschäftszweigs
Neben den günstigen steuerlichen Aspekten bestimmen auch viele andere Faktoren die Auswahl der endgültigen Konstruktion, von denen wir jetzt zwei hervorheben möchten.
- Verluste: Ein wichtiger Prüfungsaspekt ist es, ob die Gesellschaft abgegrenzte Verluste hat und wenn ja, inwieweit sie diese in Zukunft verwerten möchte. Bei einer begünstigten Übertragung von Vermögenswerten z. B. sind auch die der übergebenen, eigenständigen Organisationseinheit anrechenbaren abgegrenzten Verluste an diese Gesellschaft zu übergeben, so dass die übergebende Gesellschaft damit in Zukunft ihre Bemessungsgrundlage nicht mehr senken kann.
- Zeitrahmen: Bei einem Eigentumswechsel ist es auch nicht unwesentlich, in welchem Zeitraum die Transaktion abgeschlossen werden kann. Während ein einfacher Verkauf von Vermögenswerten in einigen Tagen erfolgen kann, können sich die juristischen, buchhalterischen und steuerlichen Arbeiten einer Umwandlung auch ein halbes Jahr hinziehen.
Zur einer langfristigen erfolgreichen Markttätigkeit ist es unerlässlich, dass ein Unternehmen seine Struktur und seinen Betrieb in bestimmten Zeitabständen teilweise oder auch im Ganzen neu definieren kann. Im Rahmen des Restructuring Managements erteilt Ihnen WTS Klient Ungarn gern Ratschläge bei der Umwandlung der Firma oder konkret bei der Übertragung eines Geschäftszweigs.