09.04.2019

Elemente des Eigenkapitals

Seine Entwicklung widerspiegelt die Effizienz des Unternehmens, während seine Zusammensetzung durch die Eigentümer ausgestaltet wird

Die Finanzierung des Betriebs der Unternehmen sichert ihr Eigenkapital, das aus mehreren Elementen besteht. Die Höhe des Eigenkapitals sowie seine Zusammensetzung liefern wichtige Informationen über die Vermögenslage der Unternehmen. Die Entwicklung des Eigenkapitals erfordert auch eine laufende Kontrolle und bei Bedarf auch Maßnahmen seitens der Eigentümer.

Gezeichnetes Kapital, eines der Grundelemente des Eigenkapitals

Von den Elementen des Eigenkapitals ist das gezeichnete Kapital (Stammkapital) das Hauptelement für die Finanzierung des Betriebs. Erfolgt seine Einzahlung nicht, wird es in der Bilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen: das ist das gezeichnete, aber noch nicht eingezahlte Kapital.

Die verbindlich vorgeschriebene Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals ist bei bestimmten Wirtschaftsformen gesetzlich geregelt, bei seiner Bestimmung muss man auch die wahrscheinliche Größenordnung der anderen Kapitalelemente berücksichtigen. Das ungarische Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält nämlich wichtige Vorschriften über die Maßnahmen, die bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung notwendig sind, wenn das Eigenkapital im Verhältnis zum gezeichneten Kapital sinkt. Demnach muss der Geschäftsführer unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn er erfährt, dass:

  • das Eigenkapital der Gesellschaft durch Verluste auf die Hälfte des Stammkapitals gesunken ist;
  • das Eigenkapital der Gesellschaft unter die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe des Stammkapitals gesunken ist;
  • der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit droht oder sie ihre Zahlungen eingestellt hat oder
  • das Vermögen der Gesellschaft die Schulden nicht deckt.

In diesen Fällen müssen die Gesellschafter über die Anordnung von Nachschüssen, eine andere Art und Weise der Sicherung eines die Höhe des Stammkapitals erreichenden Eigenkapitals oder die Senkung des Stammkapitals entscheiden. Erfolgt all das nicht, ist die Umwandlung, Verschmelzung bzw. Spaltung der Gesellschaft oder ihre Auflösung ohne Rechtsnachfolger zu beschließen. Die damit verbundenen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Erfolgt das nicht, muss das Stammkapital gesenkt werden.

Rücklagen

Im Falle eines Kapitalverlustes ist die Summe der in Form von Nachschüssen erfolgenden Kapitalergänzung als Anstieg der gebundenen Rücklage auszuweisen. Die Regelung der Nachschüsse enthält der Gesellschaftsvertrag. Die zur Ergänzung der Verluste nicht benötigten Nachschüsse sind an die zum Zeitpunkt der Rückzahlung in der Gesellschafterliste geführten Gesellschafter zurückzuzahlen.

Die Eigentümer können auch entscheiden, dass sie das Kapital durch eine Erhöhung der Kapitalrücklage regeln; in diesem Fall ist auch eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals erforderlich und die Summe wird aufgrund der Festlegungen im einschlägigen Gesellschafterbeschluss vom Handelsregistergericht eingetragen. Die in der Kapitalrücklage angelegte Summe kann später durch eine Kapitalsenkung oder eine Umgestaltung der Kapitalstruktur gesenkt werden, wobei bei einer Kapitalsenkung berücksichtigt werden muss, dass alle Kapitalelemente proportional sinken. Die Summe der Kapitalrücklage kann bei Bedarf auch zur Kompensation der angehäuften negativen Gewinnrücklage übertragen werden.

Von den weiteren Elementen des Eigenkapitals weist die Gewinnrücklage das kumulierte Ergebnis der Vorjahre aus, das bei einer entsprechenden Höhe des Eigenkapitals und der Erfüllung sonstiger Bedingungen als Dividende ausgeschüttet bzw. auch zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals verwendet werden kann.

Die Bewertungsrücklage umfasst die Bewertungsdifferenz der Vermögenswerte zum Marktwert (Bewertungsrücklage der Wertberichtigung) bzw. die Bewertungsrücklage der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Ihre Anwendung bedeutet für die Unternehmen in jedem Fall den Beitrag von einem Wirtschaftsprüfer.

Versteuertes Ergebnis

Das Eigenkapital enthält auch das versteuerte Ergebnis des Unternehmens im Berichtsjahr, das bei Bestehen der erforderlichen Bedingungen an die Eigentümer als Dividende ausgeschüttet werden kann.

Es ist zweckmäßig, die Art der Finanzierung des Betriebs, die Elemente des Eigenkapitals und deren Höhe bei der Gründung des Unternehmens zu bestimmen bzw. während des Betriebs unter Berücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern. Mit entsprechenden Maßnahmen kann eine optimale Zusammensetzung des Eigenkapitals sichergestellt werden, die der ungarischen gesetzlichen Regelung bzw. den Eigentümerinteressen entspricht und den Schutz der Gläubiger sichert. Sollten Sie bei der Planung einen Experten benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn!

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