14.05.2019

Neuigkeiten bei der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer in Ungarn

Regierung hat maximale Rahmensumme wieder auf das letztjährige Niveau angehoben

Förderung populärer Teamsportarten durch Antragen der Körperschaftsteuer

Mit einer Verordnung von Ende Dezember 2018 beschränkte die Regierung die Jahresrahmensumme zur Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer auf 50 Milliarden HUF, um sie dann im März 2019 doch wieder auf 125 Milliarden HUF anzuheben. Was für Folgen hat all das? In unserem Artikel untersuchen wir diese Frage.

Der Regierungsverordnung Nr. 318/2018 zufolge durfte die Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer, d. h. die im Zusammenhang mit der Förderung für den Förderungszeitraum 2019/2020 bestätigte Gesamtsumme der Sportentwicklungsprogramme nicht über 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) liegen. Die in den populären Teamsportarten tätigen Landesfachverbände der Sportarten mussten bis zum 15. Januar ihr Entwicklungsprogramm und den dazu notwendigen Finanzbedarf an das für Sportfragen verantwortliche Ministerium für Humanressourcen schicken. Derselben Regierungsverordnung zufolge hätte die Regierung die Sportfachverbände bereits bis zum 15. Februar 2019 über die pro Sportart zuerkannten Teilsummen der 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) unterrichtet. Diese Summen hätten die Fachverbände auch auf ihrer Website veröffentlichen müssen.

Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer ist wieder in letztjähriger Höhe gestattet

Bei einer Anfang Februar abgehaltenen Pressekonferenz der ungarischen Regierung kündigte der die Kanzlei des Ministerpräsidenten leitende Minister aber an, dass die Rahmensumme von 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) auf 125 Milliarden HUF (ca. 324 Millionen EUR) angehoben wird. Die damit verbundene Änderungsverordnung Nr. 39/2019 erschien am 7. März und schlüsselte die ganz genau 124,9 Milliarden HUF in einen Investitionsrahmen von 44,2 Milliarden HUF (ca. 136 Millionen EUR) und eine Betriebsrahmensumme von 80,7 Milliarden HUF (ca. 249 Millionen EUR) auf.

Allein die obige Aufteilung der so wieder auf das Vorjahresniveau angehobenen Höchstsumme für die Widmung der Körperschaftsteuer signalisiert, dass die Regierung anstelle von Investitionen in Sportanlagen die Betonung nunmehr auf die Finanzierung der Funktionalität legen möchte. Darauf verweist auch der Umstand, dass die Summe aus der Widmung der Körperschaftsteuer ab 2019 auch zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden darf. Zugleich ist es fraglich, in wie vielen Jahren man die vom Ministerpräsidenten erwähnten, bereits zuerkannten, doch mangels Förderer noch nicht bestätigten Investitionen in Sportanlagen im Wert von etwa 300 Milliarden HUF (ca. 926 Millionen EUR), ausgehend von den 44 Milliarden HUF (ca. 136 Millionen EUR) von 2019 und vor allem unter der Maßgabe, dass bis 30. April 2019 weiterer Investitionsbedarf abgegeben wurde, wird realisieren können.

Verschärfung der Kontrolle der Geldverwendung bleibt in Kraft

Mit der erwähnten, in Verbindung mit der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer verkündeten Verordnung vom Jahresende wurde auch die Kontrolle der Verwendung der Gelder verschärft, die auch weiterhin in Kraft bleibt. Deren § 13 besagt nämlich: „wenn die Kontrollorganisation für die Verwendung der Förderung populärer Teamsportarten im Ergebnis der Teilabrechnung oder einer Kontrolle vor Ort feststellt, dass bei der Förderung des bestätigten Sportentwicklungsprogramms die in Verbindung mit den einzelnen Rechtstiteln abzurechnen vorgesehenen Rechnungen bzw. anderen glaubhaften Buchungsbelege nicht im Einklang mit dem aufgrund des Benchmark-Systems in der Sportart festgelegten und aufgrund des geschätzten Marktwertes der unter den einzelnen Rechtstiteln abzurechnenden Posten der fachlichen Realisierung des bestätigten Sportentwicklungsprogramms laut Absichtserklärung des Förderers dienenden Förderungsprogrammelement stehen,

a) kann die Kontrollorganisation hinsichtlich des Förderers und des Vermittlers bei der staatlichen Steuerbehörde die Durchführung einer postenweisen Steuerprüfung anregen bzw. sie schließt den Förderer aus,

b) kann die Kontrollorganisation – wenn sie eine unredliche Mitwirkung feststellt – auch die geförderte Organisation vom System der Förderung populärer Teamsportarten ausschließen.”

Die obigen Änderungen lassen darauf schließen, dass wir in Verbindung mit der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer auch 2019 nicht ohne Aufregung bleiben werden. Für die Firmen wird es in diesem Jahr noch eher sinnvoll sein, rechtzeitig zu entscheiden, ob sie einen Teil ihrer Zahlungspflicht für die Körperschaftsteuer einem Verein in einer populären Teamsportart widmen und dadurch etwas mehr als 5 % ihrer Körperschaftsteuer in Form einer späteren Steuergutschrift einsparen möchten. Wenn ja, hilft Ihnen das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn gern, sich in den Detailregelungen zurechtzufinden. Suchen Sie unsere Mitarbeiter vertrauensvoll auf!

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