15.09.2020

Handelsrechtliche Besonderheiten der Abschlüsse während der Liquidation

Es muss auf die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes und auch der einschlägigen Regierungsverordnung geachtet werden

Wie es in einer unserer früheren Artikel bereits erwähnt wurde, müssen während der Liquidation mehrere handelsrechtliche Abschlüsse erstellt werden. In unserem vorliegenden Artikel möchten wir jetzt auf die Besonderheiten dieser Abschlüsse eingehen. 

Welche Abschlüsse sind während der Liquidation zu erstellen? 

Wenn die Eigentümer in Ungarn über den Beginn der Liquidation entschieden haben, muss die Gesellschaft für den Tag vor dem Anfangstag der Liquidation einen Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit erstellen. Nach der Bestimmung des Liquidators besteht eine seiner wichtigen Aufgaben darin, zum Anfangstag der Liquidation eine korrigierte Eröffnungsbilanz der Liquidation anzufertigen. Die Liquidation ist in Ungarn innerhalb von drei Jahren nach ihrem Beginn abzuschließen. Alle 12 Monate der Liquidation sind als Geschäftsjahre anzusehen und sind Jahresabschlüsse zu erstellen und zu veröffentlichen bzw. Jahressteuererklärungen einzureichen. Wenn es danach kein Hindernis für den Abschluss der Liquidation gibt, muss der Liquidator auch über den letzten Zeitraum der Liquidation einen abschließenden Abschluss erstellen.

Welche Bestimmungen beziehen sich in Ungarn auf die in Verbindung mit der Liquidation erstellten Abschlüsse? 

Auf jede oben erwähnte Art von Abschluss beziehen sich individuelle Vorschriften, die bei der Anfertigung der einzelnen Abschlüsse eingehalten werden müssen. In erster Linie sind die Vorschriften der Regierungsverordnung Nr. 72/2006 (IV. 3.) über die handelsrechtlichen Aufgaben der Liquidation zu berücksichtigen. In den durch die Regierungsverordnung nicht geregelten Fragen sind darüber hinaus die Bestimmungen des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes maßgebend. 

Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit 

Der Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit ist zu Beginn der Liquidation zu erstellen. Aufgrund der Entscheidung des Eigentümers ist das Geschäftsjahr zum Tag vor der Liquidation – als Stichtag – abzuschließen. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass die Frist sehr kurz ist: für die Erstellung des Abschlusses und seine Annahme durch den Eigentümer stehen nur 30 Tage zur Verfügung. Im Falle einer verbindlichen Wirtschaftsprüfung ist der angenommene Abschluss zusammen mit dem Prüfbericht innerhalb von 30 Tagen zu hinterlegen und zu veröffentlichen. Eine gute Nachricht ist es wiederum, dass das den Jahresabschluss erstellende Unternehmen keinen Lagebericht mehr zusammenstellen muss.

Korrigierte Eröffnungsbilanz der Liquidation 

Der Liquidator stellt zum Anfangstag der Liquidation eine korrigierte Eröffnungsbilanz der Liquidation zusammen. Unter Berücksichtigung der angemeldeten Gläubigeransprüche und der Abwägung der Vermögenslage kann der Liquidator die Daten der Eröffnungsbilanz der Liquidation korrigieren: er kann praktisch neue Bilanzpositionen aufnehmen bzw. frühere ändern. Die korrigierte Eröffnungsbilanz der Liquidation hat ein Format mit drei Spalten. Die erste Spalte enthält die Daten der Eröffnungsbilanz der Liquidation, die mittlere Spalte die Korrekturen, während die letzte Spalte die zusammengefassten Daten enthält. Die Frist für die Zusammenstellung der korrigierten Eröffnungsbilanz der Liquidation beträgt 75 Tage.

Während der Liquidation zu erstellende Jahresabschlüsse 

Während der Liquidation müssen die Unternehmen pro Geschäftsjahr einen Jahresabschluss zusammenstellen. Über das erste Geschäftsjahr muss spätestens 12 Monate nach dem Anfangstag der Liquidation ein Abschluss erstellt werden. In diesem sind neben den Daten des vorherigen Zeitraums auch die Auswirkungen der Abweichungen der korrigierten Eröffnungsbilanz der Liquidation auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung vorzustellen. Wird die Liquidation in deren erstem Geschäftsjahr nicht abgeschlossen, besteht während der Liquidation, solange sie nicht abgeschlossen ist, pro Geschäftsjahr die Pflicht zur Abschlusserstellung. Die für die Erstellung, Hinterlegung und Veröffentlichung dieser Jahresabschlüsse zur Verfügung stehende Frist beträgt 5 Monate. Für diese Abschlüsse gelten auch weiterhin die durch das Rechnungslegungsgesetz vorgeschriebenen Bestimmungen zur Regelung der allgemeinen Wirtschaftsprüfungspflicht.

Über den letzten Zeitraum der Liquidation erstellter Abschluss zur Einstellung der Liquidation 

Die Besonderheit des über den letzten Zeitraum der Liquidation erstellten Abschlusses des Liquidators besteht darin, dass außer den flüssigen Mitteln alle sonstigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten zum Marktwert aufgeführt und die Auswirkungen der verrechneten Differenzen auf das Ergebnis – auf die durch die Regierungsverordnung vorgeschriebene Art und Weise – in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden müssen. Wenn das Unternehmen auch Vermögensgegenstände hat, für die laut Umsatzsteuergesetz bei der Vermögensaufteilung eine Umsatzsteuerzahlungspflicht entsteht, muss die Umsatzsteuer den sonstigen Aufwendungen gegenüber unter die Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Die für die Erstellung, Hinterlegung und Veröffentlichung des Abschlusses zur Verfügung stehende Frist beträgt 60 Tage.

Wie aus unserem Artikel hervorgeht, muss ein Unternehmen während der Liquidation zahlreiche Arten von Abschlüssen erstellen. Bei den spezifischen Aufgaben der Abschlusserstellung sind nicht nur die Leitlinien des Rechnungslegungsgesetzes, sondern auch die der einschlägigen Regierungsverordnung zu berücksichtigen, und in bestimmten Fällen müssen kurze Fristen eingehalten werden. In jedem Fall ist es also sinnvoll, die Hilfe erfahrener Experten in Anspruch zu nehmen: die Mitarbeiter von WTS Klient Ungarn stehen Ihnen gern zur Verfügung!

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