23.03.2021

Ab 1. Januar System BIREG neben EKAER?

Neue Meldepflichten belasten in Ungarn die Beförderungsunternehmer, neue administrative Aufgaben für die Empfänger und Absender

Am 1. Januar 2021 trat die Änderung der Regierungsverordnung Nr. 261/2011 (XII. 7.) Korm. in Kraft und danach startete in Ungarn das System BIREG. Die Regierungsverordnung verfügt über die gebührenpflichtigen und auf eigene Rechnung durchgeführten Warentransporte auf der Straße sowie die gebührenpflichtigen und auf eigene Rechnung getätigten Personenbeförderungen mit Bussen bzw. die Änderung der damit zusammenhängenden Rechtsnormen und schreibt das System BIREG zur Nutzung vor. Während es also weniger mit dem EKAER-System verbundene Pflichten gibt, werden den Beförderungsunternehmern neue administrative Lasten auferlegt.

Was bedeutet BIREG genau? 

Das System für die Vorläufige Elektronische Genehmigungsregistrierung oder System BIREG (bilaterale Registrierung) ist das ab 1. Januar 2021 eingeführte, behördlich betriebene neue elektronische System. Das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie schuf es zur Kontrolle und Nachverfolgung der rechtmäßigen Nutzung der zum internationalen Warentransport auf der Straße genutzten bilateralen und multilateralen sowie CEMT-Genehmigungen.

Wen kann die BIREG Registrationspflicht betreffen? 

Das System BIREG, seine Nutzung und die Registration im System kann alle Unternehmen betreffen, die in Ungarn eine Tätigkeit bei der Personen- und Warenbeförderungen auf der Straße betreiben. Dazu gehören die Unternehmen aus der EU nicht, die zum Transport über eine gemeinschaftliche Genehmigung verfügen. 

Welche Frachten müssen registriert werden? 

Die Meldepflicht im System BIREG bezieht sich auf die auf dem Territorium von Ungarn einen gebührenpflichtigen internationalen Warentransport auf der Straße betreibenden Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, auf die auf eigene Rechnung einen internationalen Warentransport auf der Straße betreibenden Lastkraftwagen mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie auf die auf dem Territorium von Ungarn Kabotagetransporte verrichtenden Lastkraftwagen.

Wann muss eine Meldung abgegeben werden? 

Die Meldepflichten sind an die Einreise nach Ungarn und die Ausreise aus Ungarn sowie das Be- und Entladen geknüpft.

Wie funktioniert das System BIREG, wie kann man sich registrieren? 

Die Registration beim System BIREG ist ein Prozess in zwei Schritten. Als erstes muss sich das gegebene Unternehmen im System registrieren. Dabei sind der Name, der Sitz und die Kontaktdaten des Unternehmens sowie die Nummer der gemeinschaftlichen Genehmigung oder der zu internationalen Warentransporten berechtigenden Genehmigung anzugeben, und dann ist ein individueller Firmen-Identifikationscode zu bestimmen, mit dem die Firma im System BIREG identifiziert werden kann. Danach erfolgt die Registration der Beförderungen, bei welcher der Be- und Entladeort sowie das Kennzeichen und die Umwelteinstufung des Fahrzeugs aufgeführt werden muss. Aufgrund all dessen wird das System entscheiden, ob die Beförderung ein genehmigungspflichtiger Vorgang ist. Diesen Frachtvorgängen sind Ereignisse zuzuordnen. Solche Ereignisse sind die Einreise auf das Territorium von Ungarn, das Entladen und spätere Beladen auf dem Gebiet von Ungarn sowie die Ausreise aus Ungarn. Bei einer Kabotagefahrt ist das zu erfassende Ereignis die der Kabotage vorausgehende Frachtaufgabe nach Ungarn bzw. die internationale Frachtaufgabe zum Verlassen von Ungarn.

Welche Aufgaben beziehen sich auf die Empfänger und Absender? 

Ab 1. Januar 2021 ist die BIREG-Registration und die Kontrolle der Gültigkeit der internationalen Beförderungsgenehmigungen sowie die Erfassung der mit den einzelnen Transporten verbundenen Daten im Frachtprotokoll oder auf der Genehmigung die Aufgabe der Empfänger und Absender. Dieser Aufgabenbereich wird den gegenwärtigen Plänen zufolge ab 1. Juli 2021 um die Erfassung der mit dem Transport verbundenen Daten im System BIREG bzw. um das Hochladen des Frachtbriefs erweitert. Eventuelle Probleme muss der Empfänger oder Absender nach deren Wahrnehmung der Verkehrsbehörde, der Zollbehörde oder der Polizei melden.

Mit welchen Rechtsfolgen ist es verbunden, wenn wir unsere BIREG-Pflichten nicht erfüllen? 

Sollte das System BIREG ab 1. Februar 2021 nicht genutzt werden, wird man mit derselben Sanktion wie bei einer Beförderung ohne Genehmigung belegt. Die Sanktion kann den Beförderungsunternehmer wie auch den Absender bzw. den Empfänger treffen. Bei einem Beförderungsunternehmer zieht der Fall, dass das System BIREG nicht genutzt wird, d. h. das Versäumen der Erfüllung der Registrationspflicht ein Bußgeld von 800.000 HUF (ca. 2.200 EUR) nach sich, während der Absender bzw. der Empfänger mit einer Strafe in Höhe von 300.000 HUF (ca. 817 EUR) rechnen kann, wenn er seine Pflicht zur Meldung und Genehmigungsverwaltung versäumt.

Wir schlagen vor, innerhalb des Unternehmens mit den Logistikexperten die Notwendigkeit der BIREG-Registration abzustimmen bzw. beim externen Logistikdienstleister zu kontrollieren, ob sich der Partner über die Änderungen im Klaren ist und ob er im Einklang mit diesen Ihre Lieferungen verwaltet. Sofern Sie zu Ihren mit dem System verbundenen Pflichten Fragen haben sollten, suchen Sie bitte die Steuerexperten von WTS Klient Ungarn vertrauensvoll auf!

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