14.12.2021

Erhöhung des Mindestlohns und Senkung der Lasten der Arbeitgeber in Ungarn

Welche ungarische Firma kann mit den nächstjährigen Steueränderungen gut und welche schlecht fahren?

Erhöhung des Mindestlohns

Von den die Steuerzahlung berührenden Änderungen der ungarischen Regierung für 2022 (Rückerstattung der Einkommensteuer an Personen, die Kinder erziehen, Einkommensteuerfreiheit für Personen unter 25 Jahren usw.) wurden die Maßnahmen zur Reduzierung der Lasten der Arbeitsgeber fast verdeckt, die die wegen der Erhöhung des Mindestlohns entstehenden Mehrkosten der Arbeitgeber abfedern. Was sind das für Maßnahmen und wie beeinflussen sie die Entwicklung der Personalaufwendungen der Unternehmen? Sind die ungarischen Firmen in Abhängigkeit von ihrer Größe mit diesem Maßnahmenpaket gut oder schlecht gefahren? In diesem Artikel suche ich eine Antwort auf diese Fragen.

Was könnte die Erhöhung des Mindestlohns verursachen?

Die Erhöhung des Mindestlohns von brutto 167.400 HUF (ca. 457 EUR) auf brutto 200.000 HUF (ca. 547 EUR) sowohl um eine Summe von fast 33.000 HUF (ca. 90 EUR) als auch um einen Satz von 20 % ist eine der bedeutendsten Maßnahmen des vergangenen Jahrzehnts zur Verbesserung der Gehälter der einkommensschwächsten Arbeitnehmer. Der Anstieg des für qualifizierte Personen maßgebenden garantierten Lohnminimums von brutto 219.000 HUF (ca. 600 EUR) auf brutto 260.000 HUF (ca. 710 EUR) ist ebenfalls bedeutend. Mit diesen zwei Maßnahmen hat die Regierung den Arbeitgebern solche Lasten auferlegt, in deren Folge diese in großer Zahl kurz vor der Insolvenz gestanden hätten oder zu einem bedeutenden Personalabbau gezwungen gewesen wären.

Um das zu vermeiden, wurde von der Regierung die Berufsbildungsabgabe von 1,5 % abgeschafft, die Sozialbeitragsteuer um 2,5 Prozentpunkte auf 13 % gesenkt bzw. der Steuersatz für Kleinunternehmen von 11 % auf 10 % abgesenkt. Letztere Maßnahme erfolgte, da die bei der Steuer für Kleinunternehmen angemeldeten kleinen und mittleren Unternehmen mit der Steuer für Kleinunternehmen auch die Sozialbeitragsteuer für ihre Arbeitnehmer zahlen. Da die Höhe der mit diesen Maßnahmen erzielten Kosteneinsparung in hohem Maße von der Anzahl der von den Arbeitgebern beschäftigten Mitarbeitern und von der Zusammensetzung ihres Einkommens abhängt, ist es schwer zu bestimmen, wer die Gewinner und die eventuellen Verlierer dieses Pakets sind. Unter Verwendung einiger Annahmen ergibt sich folgendes Bild.

Was bedeutet das für ein gegebenes Unternehmen?

Wenn wir mit der Vereinfachung rechnen, dass die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums pro Arbeitnehmer durchschnittlich Mehrkosten von monatlich 40.000 HUF (ca. 110 EUR) verursacht hat, und annehmen, dass das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der ihrem Einkommen nach nicht in diese zwei Kategorien fallenden Arbeitnehmer um 400.000 HUF (ca. 1.100 EUR) liegt, dann können wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass, wenn bei einem Unternehmen zwei Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen (Mehrkosten von 2 * 40.000 HUF, ca. 2 * 110 EUR) auf fünf Mitarbeiter mit höherem Einkommen (Kostensenkung von 5 * 16.000 HUF, ca. 5 * 44 EUR) kommen, die Maßnahmen die Kosten der Firma nicht beeinflussen. Ist der Anteil der Mitarbeiter mit einem Mindestlohn bzw. einem garantierten Lohnminimum höher, kann die Firma mit Mehrkosten rechnen. Ist der Anteil geringer, spart sie Kosten.

Natürlich hinkt diese grobe Berechnung insoweit, da sie von der Annahme ausgeht, dass der Lohn der Arbeitnehmer mit höherem Einkommen nicht ansteigt. Doch gerade die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums zwingt diese Firmen auch bei den einkommensstärkeren Mitarbeitern zu einer überdurchschnittlichen Gehaltserhöhung. Wenn wir annehmen, dass die Firma auch ohne die Maßnahmen der Regierung bei allen Arbeitnehmern eine Gehaltserhöhung um 5 % realisiert hätte, dann ändert sich die obige Rechnung insoweit, dass der Lohnanstieg von 5 % bei Mitarbeitern mit höheren Einkommen (in Abhängigkeit vom Anteil der Verdiener von Mindestlohn und garantiertem Lohnminimum) weitere etwa 4-5 % aufschlägt, da die Senkung der Lasten des Arbeitgebers bei einem so hohen zusätzlichen Anstieg die zusätzlichen Lasten des Bruttolohnanstiegs kompensiert. Zu der Frage wiederum würde ich keine Vorhersagen machen, ob ein Lohnanstieg von 9-10 % bei einer Firma ausreicht oder die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums den Lohnvorteil der Mitarbeiter in einer höheren Lohnkategorie eventuell wesentlich verringert oder beseitigt, was auch dort einen höheren Lohnanstieg begründen kann.

Gibt es abhängig von der Größe der Firma einen Unterschied?

Allgemein kann gesagt werden, dass, je größer ein Unternehmen ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass es in geringem Maße Arbeitnehmer mit Mindestlohn bzw. garantiertem Lohnminimum beschäftigt. Diese Annahme lässt darauf schließen, dass die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums die kleinen und mittleren Unternehmen stärker betroffen hat.

Diesen Nachteil versucht die Maßnahme der Regierung zu beseitigen, die den für 2021 eingeführten Höchstsatz der Gewerbesteuer von 1 % bei kleinen und mittleren Unternehmen mit Jahresumsatzerlösen oder einer Bilanzsumme bis zu 4 Milliarden HUF (ca. 11 Millionen EUR), die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, auch auf 2022 ausweitet.

Indem ich wiederum nur eine grobe Berechnung anstelle, gehe ich von Folgendem aus.

Das den obigen Bedingungen entsprechende typische Unternehmen verfügt über Nettoumsatzerlöse von 2 Milliarden HUF (ca. 5,5 Millionen EUR) und eine 50 % der Umsätze ausmachende Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, und von den 80 Arbeitnehmern sind 50 % zum Mindestlohn oder zum garantierten Lohnminimum beschäftigt. Die im früheren Teil des Artikels errechneten und in diesem Beispiel auf 40 Personen entfallenden Mehrkosten von monatlich 40.000 HUF (ca. 110 EUR) werden 1,6 Millionen HUF (ca. 4.400 EUR) im Monat betragen, was einen Mehraufwand von ca. 20 Millionen HUF im Jahr verursacht. Die 4 %-ige Einsparung bei den Lasten des Arbeitgebers für die besser verdienenden Arbeitnehmer der Firma macht 640.000 HUF (ca. 1.750 EUR) im Monat bzw. etwa 7,5 Millionen HUF im Jahr aus. Die Gewerbesteuer der Firma hat im Vergleich zum Höchstsatz von 2 % eine weitere Einsparung von 10 Millionen HUF (ca. 27.300 EUR) im Jahr zur Folge. Insgesamt sinkt das Ergebnis des Unternehmens infolge des Maßnahmenpakets der ungarischen Regierung um 2,5 Millionen HUF (ca. 6.800 EUR).

Wenn wir aber auch hier annehmen, dass die Firma für die Mitarbeiter mit höherem Einkommen auch ohne die Maßnahmen der Regierung eine Gehaltserhöhung von 5 % beschlossen hätte, mindert die sich aus der Senkung der Lasten des Arbeitgebers um vier Prozentpunkte ergebende Einsparung von einigen hunderttausend HUF (ca. einigen tausend EUR) noch die erwähnte Verschlechterung des Ergebnisses ab.

Was bedeutet das auf volkswirtschaftlicher Ebene?

Die obigen Beispiele bedeuten natürlich nicht, dass es nicht eine Firma oder auch eine ganze Branche geben kann, die im Ergebnis des Maßnahmenpakets der Regierung um einiges über dem Durchschnitt liegende Mehrausgaben verbuchen muss. Auch zahlreiche andere Marktbedingungen können die Rentabilität der Firmen beeinflussen. Auf volkswirtschaftlicher Ebene kann jedoch vielleicht gesagt werden, dass die weiteren Maßnahmen der Regierung die durch die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums verursachten Mehrbelastungen in 2022 größtenteils kompensieren können.

Wenn Sie unsicher sind, wie die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums bzw. die zu deren Kompensation ergriffenen Steuermaßnahmen Ihre Firma konkret berühren und sie einen Experten benötigen, um auch in 2022 den Lohn ihrer Arbeitnehmer so optimal wie möglich zu gestalten, stehen unsere Mitarbeiter unseren Mandanten gern zur Verfügung!

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