06.09.2022

Regeln der Rechnungsstellung

Welches Erfüllungsdatum nehmen wir und mit welchem Devisenkurs müssen wir rechnen?

Rechnungsstellung

Unsere ungarischen Mandanten wenden sich oftmals mit Fragen zu den Anforderungen der Rechnungsstellung an uns, beispielsweise, wie die Käufer die Rechnungen richtig ausstellen müssen, was die Rechnungen unbedingt enthalten müssen oder welche Vorschriften man in Ungarn erfüllen muss, um den Rechtsnormen zu entsprechen. In einem unserer früheren Artikel hatten wir die Vorschriften zum Datengehalt der Rechnung zusammengefasst, jetzt prüfen wir die Regelungen zum Erfüllungsdatum sowie zum Wechselkurs.

Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung

Eine der häufigsten Fragen bei der Rechnungsstellung ist, welches Erfüllungsdatum auf der Rechnung stehen sollte. Weicht das Erfüllungsdatum vom Datum der Rechnung ab, muss es als verbindliches inhaltliches Element auf dem Beleg aufgeführt werden. Die Bestimmung des richtigen Zeitpunktes ist deshalb wichtig, weil (sofern das Gesetz nichts anderes verfügt) aufgrund dessen festgestellt werden kann, wann in Ungarn die Steuerzahlungspflicht entsteht. Den allgemeinen Regeln nach ist das Erfüllungsdatum der Zeitpunkt, an dem das Geschäft (die Lieferung von Gegenständen und Leistungen) realisiert wird. Abweichend davon ist bei der Ausstellung einer Vorschussrechnung vorzugehen, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Lieferung von Gegenständen und Leistungen erfolgt ist. In solchen Fällen stimmt das Erfüllungsdatum mit dem Zeitpunkt des Erhalts bzw. der Gutschrift des Gegenwertes überein.

Rechnungsstellung bei Geschäften mit periodischer Abrechnung 

Wenn die Parteien in Ungarn eine periodische Abrechnung vereinbaren, d. h. beispielsweise die in einem Monat oder in einem Quartal erfüllten Geschäfte zusammen in Rechnung gestellt werden, ist den Regeln der Rechnungsstellung zufolge das Erfüllungsdatum im Normalfall der letzte Tag des Abrechnungszeitraums. Das ungarische Umsatzsteuergesetz beinhaltet jedoch davon abweichende Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen. Für diese Fälle gibt es bei der Rechnungsstellung folgende Regeln:

  • Liegt die Zahlungsfrist vor dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums, stimmt das Erfüllungsdatum mit dem Rechnungsdatum überein.
  • Liegt die Zahlungsfrist nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums, doch noch innerhalb von 60 Tagen, dann stimmt das Erfüllungsdatum mit der Zahlungsfrist überein.
  • Liegt die Zahlungsfrist mehr als 60 Tage nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums, ist das Erfüllungsdatum der 60. Tag nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums.

Schauen wir uns an konkreten Beispielen an, was die oben genannten Ausführungen eigentlich bedeuten und wie wir das Erfüllungsdatum in Ungarn in den verschiedenen Fällen bestimmen können:

Von wo bekommen wir den Wechselkurs der Rechnungen in Fremdwährung?

Eine andere häufige Frage zur Rechnungsstellung bezieht sich auf die Rechnungen in Fremdwährung. Bei Rechnungen in Fremdwährung muss der Umsatzsteuerwert in HUF aufgeführt werden, doch ist es dabei nicht egal, welchen Wechselkurs wir verwenden. Ähnlich wie bei der Bestimmung der Erfüllung muss auch hierbei in Ungarn ein Unterschied zwischen Geschäften mit periodischer Abrechnung und Einzelgeschäften gemacht werden. Wenn es sich um eine Lieferung von Gegenständen oder Leistungen mit periodischer Abrechnung handelt, ist der Wechselkurs dem Rechnungsdatum entsprechend und in jedem anderen Fall nach dem Erfüllungsdatum zu bestimmen.

Nachdem wir den Zeitpunkt bestimmt haben, ist der anzuwendende Wechselkurs mit dem Devisenverkaufskurs des gewählten inländischen Kreditinstituts oder, wenn die Gesellschaft entschieden hat, dass sie den von der Ungarischen Nationalbank veröffentlichten Wechselkurs nutzt und der Steuerbehörde dies gemeldet hat, aufgrund dieser Grundlage zu ermitteln. Es kann vorkommen, dass es keinen für diesen Tag ausgegebenen amtlichen Wechselkurs gibt (wenn er beispielsweise auf einen Feiertag bzw. ein Wochenende fällt oder der Tageswert noch nicht bekannt ist). In solchen Fällen ist nach den Regeln der Rechnungsstellung der letzte gültige Wechselkurs zu verwenden.

Die Buchhalter/innen von WTS Klient Ungarn besitzen mehr als zwanzig Jahre Erfahrung bei der Buchung von Rechnungen für die verschiedensten Geschäfte und sind bestmöglich in der Lage, die Fragen unserer Mandanten in Verbindung mit der Rechnungsstellung zu beantworten. Wir erwarten Ihren Anruf, wenn Sie ein zuverlässiges Buchhaltungsteam suchen, das auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmte Lösungen bieten kann, oder auch, wenn Sie bereits unser Mandant sind und bei der Rechnungsstellung Probleme haben!

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