18.10.2022

Aufhebung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens

Was steckt dahinter, welche Folgen hat es und was ist in der Zukunft zu erwarten?

ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens

Ungarn hat momentan mit mehr als 80 Ländern ein gültiges und wirksames Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Anzahl der geschlossenen Abkommen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, gleichzeitig kam Mitte Juli dieses Jahres die amerikanische Pressemitteilung: das amerikanische Finanzministerium (U.S. Department of the Treasury) kündigte am 8. Juli das mit Ungarn bereits 1979 geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Was führte zur Kündigung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens? 

Die offizielle Kommunikation besagt, dass die amerikanische Seite das Abkommen als unvorteilhaft empfand, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die ungarische Regierung – ihrem gegenwärtigen Standpunkt nach – in Ungarn die globale Mindeststeuer nicht einführen möchte. Die globale Mindeststeuer legt für die multinationalen Unternehmen der teilnehmenden Mitgliedstaaten ein einheitliches (effektives) Steuerniveau von 15 % fest. Der Sprecher des amerikanischen Schatzamtes hob besonders hervor, dass das Niveau der die Gesellschaften belastenden Steuer in Ungarn gegenwärtig weniger als die Hälfte des amerikanischen Niveaus ausmacht: in Ungarn 9 %, in den USA 21 %.

Bis wann kann das Abkommen angewendet werden? 

Die Bestimmungen des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verfügen gesondert über die Möglichkeit der Kündigung und dementsprechend dürfen die Bestimmungen des Abkommens für die nach dem 1. Januar 2024 beginnenden Steuerjahre nicht mehr angewendet werden.

Worüber verfügen Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt? 

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln, wie auch ihr Name signalisiert, Situationen, bei denen bei einer Privatperson oder einer Gesellschaft eine Doppelbesteuerung auftreten kann. Die Abkommen bestimmen in diesen fraglichen Situationen, welcher Mitgliedstaat (und in bestimmten Fällen welche Mitgliedstaaten und in welchem Maße) über das Recht der Besteuerung verfügen und in welcher Form die Vermeidung der Doppelbesteuerung zu gewährleisten ist (Befreiung, Anrechnung).

Wie wird das Leben ohne Abkommen sein? 

Durch die Doppelbesteuerungsabkommen wird der Kreis der Steuerzahler, Steuerarten und Transaktionen verhältnismäßig vollständig geregelt, womit sie im Falle einer Doppelbesteuerung eine klare Situation schaffen. Das kann beispielsweise bei einer Investition wichtig sein, da es die Planung berechenbarer und transparenter macht und ein Land attraktiver gegenüber einem Land machen, wo kein solches Abkommen gilt.

Gleichzeitig ist es auch wichtig zu wissen, dass auch ohne Abkommen nicht in jedem Fall eine Doppelbesteuerung entsteht, da nicht nur auf der Ebene der Abkommen eine Bestimmung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung existiert: in der ungarischen Rechtsordnung werden beispielsweise zum Teil auch mit nationalen Normen Situationen geregelt, die einer Doppelbesteuerung nahekommen.

Was ändert sich mit der Aufhebung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens? 

Mit der Aufhebung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens müssen alle internationalen Geschäfte neu bewertet werden, wobei unter Prüfung der nationalen Rechtsnormen besonders die steuerlichen Folgen der Transaktionen zu beobachten sind.

Den Daten der Nationalen Investitionsagentur (HIPA) zufolge kam 2021 bezogen auf ein Projekt Betriebskapital in Rekordhöhe nicht nur von Westen, sondern auch von Osten nach Ungarn, gleichzeitig sind aber neben Deutschland noch immer die USA einer der größten Investoren in Ungarn. Aus den Statistiken ist gut ersichtlich, dass Gesellschaften aus den USA z. B. bezüglich der neu geschaffenen Arbeitsplätze noch immer an 3. Stelle stehen, so dass die ungarisch-amerikanischen Beziehungen vom Wirtschaftsaspekt als bedeutend bezeichnet werden können. Die Aufhebung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens wird insgesamt sicher viele US-amerikanische Unternehmen betreffen. Viele Firmen mit US-Hintergrund beschäftigt amerikanische Expats oder Arbeitnehmer mit amerikanischer Staatsangehörigkeit und so kann es z. B. eine Änderung bei Privatpersonen darstellen, dass die im Sinne des Abkommens bis jetzt in Ungarn befreiten Einkommen aus US-amerikanischen Quellen nach der Aufhebung des Abkommens steuerpflichtig werden können. Auf amerikanischer Seite wird vermutlich die Höhe der Quellensteuer eine deutliche Änderung bewirken, da dies gegenwärtig das Abkommen stark beschränkt, wenn es aber außer Kraft sein wird, dann können auch nationale US-Normen eine Quellenbesteuerung von 30 % vorschreiben.

Wird es ein neues Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben? 

Die Beantwortung der Frage ist sehr schwer, da wir uns derzeit mitten in einer sich schnell verändernden wirtschaftlichen und politischen Lage befinden. Es ist absolut sicher, dass den Interessen beider Länder und der Unternehmen und Arbeitnehmer aus beiden Ländern am besten gedient wäre, wenn sie zu einem berechenbaren wirtschaftlichen Umfeld gelangen könnten, zu dem selbstverständlich ein stabiles Steuersystem gehört. Gleichzeitig können wir uns bei der Suche nach der Zukunft nicht vollständig von den Ereignissen der Vergangenheit abkoppeln. Bereits in den 2000er Jahre arbeiteten die amerikanische und die ungarische Regierung ein völlig neues Abkommen aus, das vom ungarischen Parlament in 2010 auch angenommen und danach verkündet wurde. Da jedoch die amerikanische Seite es bisher nicht ratifiziert hat, konnten wir noch nicht vom Inkrafttreten des neuen ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens berichten. Bis Anfang 2024 fließt aber auch noch viel Wasser die Donau hinunter.

Wenn auch Ihre Firma irgendeinen US-amerikanischen Bezug hat, sollten auch Sie auf jeden Fall die internationalen Geschäfte und deren steuerliche Folgen überprüfen und neu auslegen. Unsere Experten verfügen sowohl in den die Gesellschaft berührenden Fragen der Doppelbesteuerung als auch bezüglich der Besteuerung ausländischer Mitarbeiter bzw. amerikanischer Expats über große Erfahrungen und helfen unseren Mandanten gern, zu erschließen, wie sie die Aufhebung des ungarisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens berühren kann!

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