05.01.2023

Dürfen Löhne und Gehälter in Fremdwährung gezahlt werden?

Modifizierung des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs von 2023 brachte keine Änderung

Löhne und Gehälter in Fremdwährung

In erster Linie bei den ungarischen Tochterunternehmen von ausländischen Unternehmen entsteht seitens der Mitarbeiter, doch wegen der Unberechenbarkeit des Forint-Wechselkurses auch bei immer mehr ungarischen Arbeitgebern der Bedarf, Löhne und Gehälter in Fremdwährung auszuzahlen oder zumindest die Löhne und Gehälter an den Euro zu knüpfen. Ist das aufgrund der gegenwärtigen Regelung möglich? Hat sich die Lage durch die im Dezember letzten Jahres angenommene, bedeutende Novellierung des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs geändert?

Buchführung, Steuerzahlung, Dividende: auch in Fremdwährung möglich

Die Inflation und die Änderung des Forint-Wechselkurses wirkt sich auf alle Wirtschaftsakteure aus. Zur Vermeidung ungünstiger Wechselkursänderungen wählen die ungarischen Unternehmen in mehreren Fällen eine Buchführung in Fremdwährung. Sofern es möglich ist, halten die Unternehmen auch in ihren Verträgen den Gegenwert immer häufiger in Fremdwährung fest, den sie bei der Erfüllung in Forint umrechnen oder ihren in- oder ausländischen Klienten aufgrund ihrer Vereinbarung in Fremdwährung in Rechnung stellen.

Angesichts der Gefahrensituation ermöglichte es die ungarische Regierung als außerordentliche Maßnahme, dass die Körperschaftsteuer in Ungarn auch in US-Dollar oder in Euro gezahlt werden kann. Die Wahl dieser Möglichkeit musste das Unternehmen der Steuerbehörde bis zum ersten Tag des Monats vor dem ersten Tag seines ersten Steuerjahres nach dem 30. September 2022 anmelden. Die in US-Dollar oder in Euro geleistete Körperschaftsteuer bzw. Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer wird zum Tag der Belastung des inländischen Bankkontos des Unternehmens zu dem an diesem Tag geltenden Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank in Forint auf dem laufenden Steuerkonto des Unternehmens gutgeschrieben. Das Unternehmen kann diese Wahl bis zum letzten Tag des Steuerjahres ändern, wenn es seine Körperschaftsteuer und Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer wieder in Forint zahlen möchte. 

Ab 1. Januar 2023 kann in Ungarn neben der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer in US-Dollar oder in Euro entrichtet werden.

Die Unternehmen können auch die durch ihre Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung bestätigte Dividende oder Dividendenvorschüsse in Fremdwährung an die Eigentümer als Privatpersonen ausschütten, indem sie zu einem im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Wechselkurs beispielsweise von Forint in Euro umgetauscht wird. Doch wie ist die Lage mit den Löhnen und Gehältern? Ist die Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung für die ungarischen Arbeitgeber eine mögliche Lösung auf die Herausforderungen der Lohninflation? Hat sich die Lage durch die Novelle des Arbeitsgesetzbuchs vom Dezember 2022 geändert?

Löhne und Gehälter in Fremdwährung nur für Führungskräfte?

Aufgrund von § 154 des geltenden Gesetzes Nr. I von 2012 über das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind die Löhne und Gehälter – zu deren Schutz – in Forint festzulegen und auszuzahlen. Davon abweichen darf man nur bei einer Arbeitsverrichtung im Ausland oder im Falle einer abweichenden gesetzlichen Bestimmung.

Bei leitenden Angestellten beispielsweise erteilt § 209 AGB eine Ermächtigung zur Abweichung, aufgrund dessen die Löhne und Gehälter in Fremdwährung festgelegt und ausgezahlt werden können. Das bedeutet in der Praxis, dass Geschäftsführer, Prokuristen, Direktoren, Leiter von Zweigniederlassungen oder andere, als leitende Angestellte angesehene Mitarbeiter ihre Gehälter auch in Euro festlegen können, doch sollte man ohne fachliche Beratung keine Änderung der Arbeitsverträge vornehmen, da verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind (z. B. der Schutz der Löhne und Gehälter angesichts der Wechselkursschwankungen) und auch die Auslegung der gesetzlichen Regelung nicht einfach ist.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in Ungarn die von den Löhnen und Gehältern abzuziehenden und über die Löhne und Gehälter hinaus zu zahlenden Steuern und Beiträge in jedem Fall – auch bei einer Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung – in Forint zu ermitteln, abzuziehen, zu erklären und einzuzahlen sind. Zu dieser Umrechnung muss das Unternehmen aufgrund des Einkommensteuergesetzes den am 15. des Monats vor dem Monat der Auszahlung geltenden, von der Ungarischen Nationalbank veröffentlichten Wechselkurs nutzen. Alle diese Regelungen werden von der im Dezember 2022 angenommenen Änderung des Arbeitsgesetzbuchs nicht angetastet, sie bleiben also auch in diesem Jahr gültig.

Die Lage ist so etwas widersprüchlich geworden: während eventuell in Euro bestimmte Löhne und Gehälter deren Schutz gegenwärtig besser dienen würden, ist es gerade die den Schutz der Löhne und Gehälter verankernde Regelung, die dies verhindert.

Bei Mitarbeitern, die keine leitenden Angestellten sind, bleibt den ungarischen Arbeitgebern so bei der Verfolgung der Lohninflation anstelle der Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung keine andere Wahl, als diese durch Prämien oder andere Zuwendungen – natürlich in Forint – zu kompensieren.

Das Lohnverrechnungsteam von WTS Klient Ungarn führt seit fast 25 Jahren die Lohnverrechnung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen großer internationaler Firmen aus und wir sind auch Experten in Steuer- und Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung im Ausland. Suchen Sie uns getrost auf, wenn Sie in Verbindung mit der Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung oder mit irgendwelchen Zuwendungen Fragen haben sollten oder uns die gesamte Lohnverrechnung Ihrer Firma anvertrauen wollen, wir machen Ihnen ein Angebot!

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