08.10.2024

Sonderurlaub im Todesfall eines Angehörigen

Wer, wann und wie lange kann von der Arbeitspflicht befreit werden?

Sonderurlaub im Todesfall

Der Tod eines Angehörigen ist immer ein unerwartetes und schmerzvolles Lebensereignis. In solchen Situationen ist es verständlich und natürlich, dass die Hinterbliebenen Zeit brauchen, um ihren Verlust zu verarbeiten und für die Angelegenheiten der Bestattung zu kümmern. Auch der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der trauernde Mitarbeiter in diesen schwierigen Zeiten entlastet wird. Er kann dieser Pflicht nachkommen, indem er einen außerordentlichen, d.h. einen über den ordentlichen Urlaub hinausgehend zustehenden, sogenannten Sonderurlaub im Todesfall gewährt. In unserem Beitrag werden wir uns mit den Eigenheiten dieses Sonderurlaubs beschäftigen.

Der Sonderurlaub im Todesfall ist eigentlich gar kein Urlaub

Der Begriff, der in der Umgangssprache als Sonderurlaub im Todesfall genannt wird, gilt aus rechtlicher Sicht tatsächlich als gar kein Urlaub, sondern als eine Art von „Abwesenheit”, genauer genommen als eine „Befreiung von der Arbeitspflicht”. In den geltenden Bestimmungen des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs wird der Begriff des außenordentlichen Urlaubs nämlich gar nicht erwähnt. So ist es kein Zufall, dass die Gesetzgeber die im Todesfall eines Angehörigen beanspruchte Abwesenheit von der Definition des Urlaubs ausgeschlossen haben, da die für den Urlaub gültigen Regeln in diesem Fall keine Anwendung finden können.

Welche Urlaubsregelungen können in diesem Fall nicht angewendet werden? 
  • Der Arbeitnehmer hat seinen Anspruch auf Urlaub mindestens 15 Tage vor dem Urlaubsbeginn anzumelden. Da es im Todesfall um ein unerwartetes Ereignis handelt, sind diese 15 Arbeitstage nicht auslegbar. Der Arbeitnehmer kann die Befreiung von der Arbeitspflicht sogar am Tag des Todesfalls beantragen.
  • Wenn der Arbeitgeber die anteiligen Urlaubstage – den Vaterschaftsurlaub und den Elternurlaub ausgenommen – nicht gewährt hat, sind diese bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vergüten. Bei einem Sonderurlaub im Todesfall kann der nicht in Anspruch genommene Tag nicht vergütet werden, da dieser dadurch seinen ursprünglichen Zweck – nämlich die Gewährung von Zeit – nicht erfüllen würde. 
Welche ungarischen Rechtsnormen regeln die Befreiung von der Arbeitsverrichtung?

§ 55 Abs. (1) des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs befasst sich mit den verschiedenen Fällen, in denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht zu befreien. Solche Fälle sind zum Beispiel – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Krankheit, die obligatorische ärztliche Untersuchung, die Blutspende oder die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren. Ziffer f) behandelt ausdrücklich den Fall der Befreiung von der Arbeitspflicht im Todesfall eines Angehörigen:

  1. § (1) Der Arbeitnehmer wird von der Erfüllung der Pflicht zur Verfügbarkeit und Arbeitsverrichtung befreit: …
  2. f) beim Tod seines Angehörigen für zwei Arbeitstage. 
Wer gilt als Angehöriger? 

Die Schlussbestimmungen des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs bestimmen, dass die folgenden Personen als Angehörige gelten: 

  • der Ehegatte /die Ehegattin, der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin,
  • die Verwandten in gerader auf-/ oder absteigender Linie (zum Beispiel Enkelkind, Kind, Eltern, Großeltern),
  • das Adoptiv-, Stief- und Pflegekind,
  • die Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern,
  • die Geschwister,
  • der Ehegatte / die Ehegattin eines Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Schwiegersohn, Schwiegertochter),
  • die Verwandten in gerader Linie und die Geschwister des Ehegatten / der Ehegattin (zum Beispiel Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwager, Schwägerin)
  • und der Ehegatte / die Ehegattin des Geschwisters (zum Beispiel Schwägerin, Schwager).

Der Onkel, die Tante, der Cousin und die Pateneltern gelten nicht als Angehörige, was gleichzeitig bedeutet, dass dem Arbeitnehmer bei ihrem Todesfall kein Sonderurlaub im Todesfall zusteht.

Wie kann man in Ungarn den Sonderurlaub im Todesfall beantragen? 

Der Sonderurlaub im Todesfall kann beim Arbeitgeber beantragt werden. Im Antrag sind der Zeitpunkt der Abwesenheit, der Grund und der Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person anzugeben. Im Fall von zeitlich voneinander entfernten Tagen können die zwei Sonderurlaubstage auch in zwei Teilen beantragt werden (zum Beispiel ein Tag für die Bestattung und ein Tag für die Nachlassverhandlung).

In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber ein dafür vorgesehenes Formular, das durch die HR-Abteilung zur Verfügung gestellt werden kann.

Welche Dokumente sind abzugeben oder vorzulegen? 

Der Arbeitgeber kann die Vorlage der Sterbeurkunde oder der Todesbescheinigung – unter Einhaltung der Regeln von der Datenschutzgrundverordnung – verlangen, um den Sonderurlaub im Todesfall zu gewähren.

Wie lange können die zwei Sonderurlaubstage genommen werden? 

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch sieht keine zeitliche Begrenzung vor, bei der Anwendung des Ansatzes der bestimmungsgemäßen Ausübung von Rechten sind die zwei Tage in dem Zeitraum nach dem Todesfall gemäß dem Wunsch des Arbeitnehmers zu gewähren. Hier sei angemerkt, dass es keine 60-tägige Beschränkung gibt.

Eine winzige Gesetzeslücke ist, dass die Anzahl der in dieser Weise gewährten bzw. nicht genommenen Sonderurlaubstage auf den ausgehändigten Arbeitspapieren im Falle eines Arbeitgeberwechsels nicht aufgeführt sind. Da diese Situation nicht besonders häufig vorkommt, gibt es dafür keine bewährten Verfahren und selbst das ungarische Arbeitsgesetzbuch enthält kein Leitfaden für die diesbezügliche Verfahrensweise.

Welche Vergütung steht für die Abwesenheitszeit zu? 

Bei einem Sonderurlaub im Todesfall steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung für seine Abwesenheit zu, und zwar in derselben Höhe wie bei einem normalen Urlaub.

Aus unserem Artikel ist ersichtlich, dass die aus außerordentlichen Gründen entstehenden Abwesenheiten, wie zum Beispiel der Sonderurlaub im Todesfall nicht wie ein normaler Urlaub zu behandeln sind. Unsere Experten für Lohnbuchhaltung stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, in den verschiedenen Arten der Abwesenheit zurechtzukommen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.