10.11.2020

Es gibt bald wieder 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen

Familien, die eine CSOK-Vergünstigung in Anspruch nehmen, sind auch zu einer Gebührenfreiheit berechtigt

Am 27. Oktober wurde der die neuerliche Einführung von 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen umfassende Gesetzentwurf beim Ungarischen Parlament eingereicht. Der dem Parlament unter der Nummer T/13477 eingereichte Entwurf enthält die zur Einführung des Aktionsplans zum Wohnungserwerb notwendigen Änderungen einzelner Gesetze. Die Novelle zielt laut Begründung des Gesetzentwurfs für den Fall des Verkaufs einer neuen Wohnung zu sozialpolitischen Zwecken auf die Festlegung von 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen ab und gewährt darüber hinaus den eine Familienvergünstigung zum Wohnungserwerb in Anspruch nehmenden Familien mit Kindern eine Befreiung von der Gebühr zum entgeltlichen Vermögenserwerb beim Kauf einer neuen und gebrauchten Wohnung.

CSOK-Vergünstigung ja, Gebühr nein

Der Entwurf würde in Ungarn ab 1. Januar 2021 den eine Familienvergünstigung zum Wohnungserwerb (im Ungarischen: CSOK) in Anspruch nehmenden Familien mit Kindern bei einem Wohnungskauf eine volle Gebührenfreiheit gewähren, unabhängig davon, ob die Wohnung gebraucht oder neu ist und wie hoch ihr Verkehrswert ist.

Wenn jemand unter Inanspruchnahme einer vorgestreckten CSOK-Vergünstigung zur Gebührenfreiheit berechtigt wurde, doch keines der Kinder, zu denen sich diese Person verpflichtet hatte, geboren wird und deshalb die Vergünstigung zurückgezahlt werden muss, wird dieser Person von der Steuerbehörde nachträglich die Gebühr zum entgeltlichen Vermögenserwerb auferlegt. Die Bemessungsgrundlage der Gebühr ist in einem solchen Fall der zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht bestehende Verkehrswert, während die Höhe der Gebühr der am Tag der Entstehung der Gebührenpflicht geltende Gebührensatz ist. Das Recht zur Bestimmung der Gebühr verjährt innerhalb von fünf Jahren nach dem letzten Tag des Kalenderjahres der Rückzahlung der Vergünstigung oder der behördlichen Entscheidung über die Rückzahlung.

Die Gebühr muss aber nicht zurückgezahlt werden, wenn die Bedingungen der Elternschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllt werden.

Rückkehr der 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen

Der Gesetzentwurf ändert auch das Gesetz über die allgemeine Umsatzsteuer in Ungarn. Auf den Verkauf neuer Wohnimmobilien würden sich laut Novelle ab 1. Januar 2021 für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2022 wieder die vergünstigten 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen beziehen. Bei den in diesem Jahr erfüllten Geschäften ist der Steuersatz aufgrund der mit der Rücknahme des Steuersatzes von 5 % zum 31. Dezember 2019 verbundenen Übergangsregelung zu bestimmen. Diese Übergangsregelung würde der Entwurf ab 1. Januar 2021 außer Kraft setzen.

Die mit der Rücknahme des Steuersatzes von 5 % zum 31. Dezember 2022 verbundene Übergangsregelung wiederum regelt, unter welchen Bedingungen die vergünstigten 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen bis zum 31. Dezember 2026 anzuwenden sind. Aufgrund dessen kann der vergünstigte Steuersatz angewendet werden, wenn die Baugenehmigung spätestens am 31. Dezember 2022 endgültig oder die Errichtung der Wohnung bis zum 31. Dezember 2022 nach den Vorschriften der einfachen Anmeldung angemeldet wurde.

Die vergünstigten 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen können in Ungarn angewendet werden, wenn die gesamte Nutzfläche bei Wohnimmobilien mit mehreren Wohnungen nicht über 150 m2 und bei Einfamilienhäusern nicht über 300 m2 liegt. Im Sinne der Umsatzsteuerregeln wird die Immobilie als neu angesehen, wenn deren erste bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme noch nicht erfolgt ist oder erfolgt ist, doch zwischen der Ingebrauchnahme und dem Verkauf noch keine zwei Jahre vergangen sind.

Wenn Sie in Verbindung mit der Anwendbarkeit der 5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen oder in einer anderen Frage der Besteuerung im Zusammenhang mit Immobilien eine Beratung benötigen, stehen Ihnen unsere Steuerexperten gern zur Verfügung!

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