12.09.2024

Wann, wie und an wen kann Dividendenvorschuss gezahlt werden?

Was man über die Bedingungen und die steuerlichen Auswirkungen für die Zahlung eines Dividendenvorschusses wissen sollte

Dividendenvorschuss

Ein profitorientiertes Unternehmen wird in Ungarn vor allem gegründet, damit die Eigentümer aus dem erwirtschafteten Gewinn im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft eine Dividende erhalten. Eine Dividende kann ausschließlich mit der Annahme des Abschlusses zum Jahresende beschlossen werden, während es innerhalb des Jahres möglich ist, einen Dividendenvorschuss festzulegen und zu zahlen. Im Weiteren stellen wir dar, was für Voraussetzungen in Ungarn bestehen müssen und welche steuerlichen Auswirkungen es für den Dividendenvorschuss gibt.

Bedingungen für die Zahlung von einem Dividendenvorschuss

Nach dem Abschluss der Bücher des Geschäftsjahres entscheidet das oberste Organ der Gesellschaft gleichzeitig mit der Annahme des Abschlusses über die auszuschüttende Dividende und deren Höhe. Eine Entscheidung über die Dividende ist nur zu diesem Zeitpunkt, bei der Annahme des Jahresabschlusses möglich. Möchte das ungarische Unternehmen nach der Annahme des Jahresabschlusses, d. h. im Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen über die Auszahlung der Gewinne entscheiden, besteht die Möglichkeit zur Ermittlung und Zahlung von einem Dividendenvorschuss.

Aufgrund der Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. V von 2013) fasst bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Einmann-Gesellschafter oder die Gesellschafterversammlung und bei einer Aktiengesellschaft der Gründer oder die Hauptversammlung bzw. aufgrund einer Vollmacht der Satzung der Vorstand einen Beschluss über die Zahlung von einem Dividendenvorschuss. Wenn es bei der Gesellschaft auch einen Aufsichtsrat gibt, ist zur Entscheidung über den Dividendenvorschuss auch dessen vorherige Zustimmung erforderlich.

Ein Dividendenvorschuss kann gezahlt werden, wenn

  • aufgrund der Zwischenbilanz festgestellt werden kann, dass die Gesellschaft über die zur Ausschüttung einer Dividende notwendige Gewinndeckung verfügt;
  • die Auszahlung nicht über der Summe der in der Zwischenbilanz ausgewiesenen, um das versteuerte Ergebnis ergänzten freien Gewinnrücklage liegt und
  • das berichtigte, um die gebundenen Rücklagen und die positive Neubewertungsrücklage gesenkte Eigenkapital der Gesellschaft infolge der Auszahlung nicht unter die Summe des gezeichneten Kapitals sinkt.

Ein Dividendenvorschuss darf nur und ausschließlich aufgrund einer durch das oberste Organ festgestellten Zwischenbilanz gezahlt werden. Diese Zwischenbilanz ist nach den allgemeinen Regeln laut ungarischem Rechnungslegungsgesetz zu erstellen. Ist das Unternehmen zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet, muss die Zwischenbilanz mit einem Testat des Wirtschaftsprüfers versehen werden.

Zu einem Dividendenvorschuss ist in der Regel der Gesellschafter bzw. Aktionär berechtigt, der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Auszahlung vom Dividendenvorschuss Gesellschafter bzw. Aktionär der Gesellschaft war. Die Mitglieder der Gesellschaft können auch in einem davon abweichenden Umfang eine Dividende ausschütten bzw. einen Dividendenvorschuss zahlen, wenn sie die Möglichkeit dafür im Gründungsdokument festgehalten haben.

Steuerzahlungspflicht

Ist der Eigentümer des Unternehmens eine andere Gesellschaft und wird die Dividende oder der Dividendenvorschuss vom Unternehmen an diese Eigentümergesellschaft ausgeschüttet bzw. gezahlt, gibt es keine Steuerzahlungspflicht.

Bei einem Eigentümer, der eine Privatperson ist, zieht der Dividendenvorschuss im Gegensatz dazu eine Steuerzahlungspflicht nach sich. Während in Ungarn für die Dividende eine Pflicht zur Zahlung von Einkommensteuer und Sozialbeitragsteuer entsteht, ist bei dem Dividendenvorschuss nur eine Einkommensteuer zu zahlen. Die Sozialbeitragsteuer ist später zu entrichten, wenn aus dem Dividendenvorschuss eine Dividende wird.

Geht aus dem nach der Zahlung des Dividendenvorschusses anzufertigenden Jahresabschluss hervor, dass keine Möglichkeit zur Dividendenzahlung besteht oder nur eine geringere Dividende beschlossen wird – d. h. der Dividendenvorschuss nicht oder nur zum Teil zu einer Dividende wird –, ist die Summe des Dividendenvorschusses als Darlehen anzusehen, für die Zinsen zu zahlen sind. Zahlt die Privatperson diese Zinsen nicht, entsteht für sie aufgrund des ungarischen Einkommensteuergesetzes ein Einkommen aus Zinsvergünstigungen. Die Summe, die nicht zu einer Dividende wird, müssen die Gesellschafter bzw. Aktionäre bei Aufforderung durch die Gesellschaft zurückzahlen.

Bei einem zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichteten Unternehmen ist der gezahlte Dividendenvorschuss – unabhängig davon, ob sie zu einer Dividende geworden ist oder nicht – in der Körperschaftsteuererklärung über das gegebene Jahr unter den Informationsdaten aufzuführen.

Die ungarischen Regeln der Ausschüttung und Abrechnung der Dividende sollte man in den einzelnen Abschnitten der Abschlusserstellung und bei dem innerhalb des Jahres zu zahlenden Dividendenvorschuss auch unabhängig davon regelmäßig neu durchdenken und gründlich prüfen. Die Mitarbeiter des Geschäftszweigs Buchhaltung von WTS Klient Ungarn helfen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Rücken ihren Mandanten gern mit der Beantwortung der zum Thema auftretenden Fragen.

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