Die ungarische Regierung legte dem Parlament am 29. Oktober den Entwurf für das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2024 vor. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Änderung der Steuergesetze unter anderem das Ziel, die Lage von Familien mit Kindern zu verbessern, die Schattenwirtschaft weiter zurückzudrängen und Bürokratie abzubauen. Außerdem möchte er auch Pflichten bei der EU-Rechtsharmonisierung nachkommen. Das Steuerpaket vom Herbst 2024 würde die ungarischen Gesetze über die wichtigsten Steuerarten in mehr oder weniger großem Maße ändern, doch berühren die Änderungen unter anderem auch die Funktion der Steuerbehörde, die Vorschriften zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung wie auch die Produkte, die im persönlichen Gepäck importiert werden können. In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Pläne zu den steuerrechtlichen Regeln zusammen.
Anpassung von Steuern an die Inflation
Dem eingereichten Gesetzentwurf zufolge würde der ungarische Gesetzgeber bei mehreren Steuerarten einen mit einem auf den Monat Juli des Jahres vor dem Berichtsjahr bezogenen, vom Zentralamt für Statistik veröffentlichten Verbraucherpreisindex korrigierten Steuersatz einführen.
Ab 2025 würden die Verbrauchsteuersätze von alkoholischen Erzeugnissen und von Kraftstoffen, wie auch die Sätze der Kfz-Steuer, der Zulassungssteuer sowie der beim Erwerb des Eigentumsrechts von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu zahlenden Gebühr in Ungarn in jedem Jahr um die Höhe der Inflation angehoben werden.
Ab 2026 ist die valorisierte Steuererhöhung bei Energieerzeugnissen auch auf die Verbrauchsteuer von Brennstoffen, die Verbrauchsteuer von Tabakwaren und die Steuer für Firmenwagen anzuwenden. Diese Änderungen treten deshalb erst ab 2026 in Kraft, weil die für 2025 in HUF festgelegten Steuersätze im einschlägigen Gesetz aktualisiert werden würden.
Aufgrund der Vorschläge im Steuerpaket vom Herbst 2024 veröffentlicht die ungarische Steuerbehörde auf ihrer Webseite bis zum 31. Oktober des Jahres vor dem Berichtsjahr die aktuellen Steuersätze. Bei den betroffenen Steuerarten wäre erstmals der 15. Dezember 2024 die Frist im Falle der für 2025 valorisierten Steuersätze.
Höhe der Steuer für Firmenwagen ab 2025
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 legt den Monatssatz der Steuer für Firmenwagen ab 1. Januar 2025 der folgenden Tabelle entsprechend (in HUF) fest und würde für diese Werte für die Jahre nach 2025 einen Valorisierungsmechanismus einführen.
5 % Umsatzsteuer auf neue Wohnungen
Der Entwurf würde die zeitliche Geltung des vergünstigten Umsatzsteuersatzes von 5 % beim Verkauf von einigen neuen Wohnimmobilien um zwei Jahre verlängern. Dadurch würde der vergünstigte Umsatzsteuersatz beim Verkauf neuer Wohnimmobilien auch nach dem 31. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar bleiben.
Einkommensteuer
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 präzisiert den Ort des Einkommenserwerbs bei Zinsen sowie den Zeitpunkt der Erzielung der Einkünfte bei bezogenen Leistungen. Die wichtigste Änderung bei der Einkommensteuer ist jedoch die Erhöhung der Familienvergünstigung. Diese Erhöhung möchte die ungarische Regierung in zwei Schritten, ab 1. Juli 2025 bzw. 1. Januar 2026 vornehmen:
- bei einem Unterhaltsberechtigten könnten ab Juli 2025 100.000 HUF bzw. ab 2026 133.340 HUF,
- bei zwei Unterhaltsberechtigten könnten ab Juli 2025 200.000 HUF bzw. ab 2026 266.660 HUF,
- bei drei und jedem weiteren Unterhaltsberechtigten könnten ab Juli 2025 330.000 HUF bzw. ab 2026 440.000 HUF
monatlich je begünstigtem Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden.
Privatpersonen, die eine Tätigkeit im privaten Gastgewerbe betreiben, können für höchstens drei Immobilien eine postenweise Pauschalbesteuerung wählen, wenn diese laut Gesetz über den Handel als Privatunterkunft (gegenwärtig ohne Bestimmung als Unterkunftsdienstleistung) angesehen werden.
Laut eingereichtem Gesetzentwurf würde in den Städten und Gemeinden, in denen die Zahl der Gästeübernachtungen im zweiten Jahr vor dem Berichtsjahr über 2 Millionen HUF lag, die Jahressumme der pro Zimmer zu zahlenden Steuer auf 150.000 HUF ansteigen (die Höhe der Jahressteuer würde in den anderen Städten und Gemeinden 38.400 HUF bleiben). Die ungarische Steuerbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite bis zum 31. Januar jedes Jahres die Liste der Städte und Gemeinden, in denen die Zahl der Gästeübernachtungen aufgrund der vom Zentralamt für Statistik veröffentlichten Daten im zweiten Jahr vor dem Berichtsjahr über 2 Millionen HUF lag. Aufgrund der Übergangsbestimmung muss dies erstmals bis zum 15. Januar 2025 erfolgen.
Der Entwurf sieht den Teil der in einem Erholungsheim der Gewerkschaft gewährten Erholungsdienstleistung über dem Mindestlohn als einzelne bestimmte Zuwendung an.
Im Falle der Annahme des Gesetzentwurfs würde die Verwendbarkeit der SZÉP-Karte ausgeweitet werden. Auf dieser Grundlage kann die SZÉP-Karte in 2025 auch zur Wohnungsrenovierung verwendet werden.
Um die Besucherzahlen in den Zoos zu erhöhen, werden Eintrittskarten für Zoos in den Kreis der steuerfreien Zuwendungen aufgenommen – in einem nicht über den Mindestlohn hinausgehenden Wert.
Steuerfrei wird auch die Dienstleistung, die der Auszahler durch die Sicherstellung einer kostenlosen oder vergünstigten Nutzung der von ihm unterhaltenen Sportobjekte (z. B. Fitnessraum im Bürogebäude) und der darin aufgestellten Sportgeräte gewährt.
Körperschaftsteuer
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 ergänzt den Absatz des ungarischen Körperschaftsteuergesetzes mit den Sonderbestimmungen zur Steuervermeidung. Wenn laut Entwurf der Steuerzahler über eine Beteiligung an einer ausländischen juristischen Person verfügt, darf er auf die Auszahlung die Bestimmungen laut Körperschaftsteuergesetz zur Berücksichtigung der Kosten und Aufwendungen bzw. zur Senkung des Ergebnisses vor Steuern im Grunde nicht anwenden. Erfolgt aber die Abrechnung der Kosten und Aufwendungen aufgrund der auf die Körperschaftsteuer bezogenen Steuerrechtsnomen von Staaten, die für denselben Sachverhalt unterschiedliche Rechtsnormen anwenden, so werden sie abrechenbar.
Der Entwurf enthält auch eine weitere Änderung des Körperschaftsteuergesetzes: bei der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer werden einzelne kostenlose Zuwendungen im Zusammenhang mit populären Teamsportarten als anerkannt angesehen, wenn die in der Bestimmung festgehaltenen Bedingungen erfüllt werden.
Globale Mindeststeuer
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 würde das ungarische Gesetz über die globale Mindeststeuer um Formeln zur Berechnung der im gegebenen Staat zu zahlenden Top-Up-Steuer sowie des UTPR-Prozentsatzes ergänzen.
Sowohl bei der Bestimmung des vereinfachten Steuersatzes als auch der Steuerfreiheit ist anstelle des bisherigen Ertragssteuerinformationsberichts der landesspezifische Bericht zugrunde zu legen.
Dem eingereichten Entwurf zufolge müssten die zur Zahlung einer Top-Up-Steuer verpflichteten Gesellschaften bereits für ihr 2024 beginnendes Steuerjahr eine Steuervorauszahlung leisten. Die Vorauszahlung auf die Top-Up-Steuer würde in Höhe der für das Steuerjahr zu erwartenden Top-Up-Steuer liegen und sie müsste bis zum 20. des 11. Monats des Jahres nach dem letzten Tag des Steuerjahres (d. h. wo das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, erstmals im November 2025) erklärt und gezahlt werden.
Sozialbeitragsteuer
Bei der Steuervergünstigung, die für die auf den ungarischen Arbeitsmarkt tretenden Personen in Anspruch genommen werden kann, werden nach der ursprünglichen Regelung in den 275 Tagen vor dem Monat des Beginns der vergünstigten Beschäftigung höchstens 92 Tage Arbeitsverhältnis angerechnet. Wenn das Steuerpaket vom Herbst 2024 angenommen wird, wächst dieser Zeitrahmen auf 365 Tage an. Die Vergünstigung kann gegenwärtig in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung und später im dritten Jahr in geringerem Maße geltend gemacht werden; nach der Gesetzesänderung darf sie dann nur im ersten Jahr in voller Höhe geltend gemacht werden, danach für weitere sechs Monate in verringerter Höhe (50 %).
Der Entwurf würde des Weiteren die Regeln der Steuervergünstigung der Berufsausbildung ändern: die Steuervergünstigung kann hinsichtlich desselben Arbeitnehmers desselben Arbeitgebers höchstens 12 Monate lang für den Auszubildenden geltend gemacht werden, der die Berufsausbildung beim eigenen Arbeitgeber ableistet und spätestens im zweiten Prüfungszeitraum nach Abschluss der Berufsausbildung eine Berufsabschlussprüfung ablegt.
Gesetz über die Steuerverfahrensordnung
Im Sinne der Gesetzesänderung wird die ungarische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens zur Eröffnung eines ungarischen Bankkontos verpflichtet sein.
In den Gesetzentwurf wurde das von der ungarischen Steuerbehörde angeregte Verfahren zur Datenabstimmung als mögliche Option zur Beseitigung der bei den Maßnahmen nach dem Verfahren zur Risikoanalyse aufgedeckten Risiken aufgenommen. Wenn sie bei den Datenübermittlungen des Steuerzahlers Mängel oder Abweichungen wahrnimmt, fordert die Finanzbehörde den Steuerzahler im Rahmen eines Verfahrens zur Datenabstimmung zur Klärung der Mängel auf. Der Steuerzahler muss innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung der Aufforderung auf einer IT-Plattform die Datenabstimmung vornehmen. Die staatliche Steuer- und Zollbehörde stellt dem Steuerzahler die zur Datenabstimmung erforderlichen Daten bereit, einschließlich der von anderen Steuerzahlern übermittelten Daten.
Gesetz über die Steuerverwaltungsordnung
Laut Steuerpaket vom Herbst 2024 wird die Finanzbehörde im Rahmen einer Rechtsbefolgungsprüfung kontrollieren können, ob der Steuerzahler seinen Dokumentations- und Datenübermittlungspflichten in Verbindung mit der Bestimmung des üblichen Marktpreises nachgekommen ist. Darüber hinaus darf sie auch die Pflicht zur Dokumentenverwahrung bezüglich der Verrechnungspreisdokumentation kontrollieren. Im Rahmen der Kontrolle ist es die Aufgabe der Behörde, den Wahrheitsgehalt der Daten, Fakten und Umstände in der Dokumentation des Steuerzahlers sowie deren Authentizität festzustellen. Die Frist der Rechtsbefolgungsprüfung verlängert sich auf 60 Tage, wenn die Steuerbehörde die Kontrolle unter Berufung auf die obige Ergänzung vornimmt.
Verordnung über Extraprofitsteuern
Aufgrund der Gesetzesänderung wird der Absatz der Verordnung über die Extraprofitsteuern aufgehoben, der die Regeln der Abweichung vom Gesetz über die Finanztransaktionsabgabe sowie den angehobenen Satz der Einzelhandelsteuer bezüglich des Einzelhandels mit Motorenkraftstoffen enthält.
Der die Finanztransaktionsabgabe betroffene Änderungsvorschlag würde die bei den Steueränderungen im Sommer 2024 eingeführten Vorschriften der Regierungsverordnung zur Gefahrensituation auf Gesetzesebene heben (z. B. die auf 20.000 HUF angehobene Obergrenze der Gebührenzahlung; Pflicht zur Zahlung einer zusätzlichen Transaktionsabgabe bei der Durchführung eines Zahlungsvorgangs mit einem Umtausch – einer Konversion – zwischen bestimmten Währungen).
Änderung des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 würde die Schwellenwerte des vereinfachten Jahresabschlusses erhöhen, und so kann von dieser Möglichkeit wahrscheinlich in einem breiteren Kreis von Unternehmen Gebrauch gemacht werden. Den Konzernabschluss knüpft der Entwurf an höhere Schwellenwerte. Der Kreis der zur Wirtschaftsprüfung verpflichteten Unternehmen wird kleiner, anstelle der früheren Schwellenwerte von 300 Millionen HUF und 50 Personen knüpfen die Änderungen die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung an einen Schwellenwert von 600 Millionen HUF.
Auch die Detailregeln des Nachhaltigkeitsberichts wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Einzelhandelsteuer
Das Steuerpaket vom Herbst 2024 würde den Kreis der Steuerpflichtigen ab 1. Januar 2025 um die im In- oder Ausland ansässigen Plattformbetreiber erweitern, die den eine Einzelhandelstätigkeit betreibenden Verkäufern einen Marktplatz bereitstellen. Hinsichtlich der über die Plattform betriebenen Einzelhandelstätigkeit wäre nicht der Einzelhändler, sondern der Plattformbetreiber der Steuerpflichtige. Der Plattformbetreiber würde hinsichtlich der über die Plattform zu realisierenden Verkäufe als „Quasi”-Verkäufer gelten. Wenn aber der Plattformbetreiber seiner Pflicht zur Steuerzahlung nicht nachkommen würde und die Steuerschuld auch bei ihm nicht eingetrieben werden könnte, dann wäre anstelle des Plattformbetreibers der Einzelhändler zur Zahlung der Steuer verpflichtet.
Wir haben in unserem Artikel versucht, den Entwurf des Steuerpakets vom Herbst 2024 mit seinen wichtigsten Elementen ausführlich zusammenzufassen. Wenn Sie in Verbindung mit den hier detailliert aufgeführten Regeländerungen Fragen haben sollten, steht Ihnen das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn immer gern zur Verfügung!