12.03.2024

Das ungarische ESG-Gesetz

Endlich wurde die Anfertigung eines Nachhaltigkeitsberichts auch in Ungarn eine gesetzliche Pflicht

ESG-Gesetz

Ende 2023 nahm das Ungarische Parlament die in der Branche nur ESG-Gesetz genannte Rechtsvorschrift, d. h. das Gesetz Nr. CVIII von 2023 über die Regeln einer auch Aspekte des Umweltbewusstseins bzw. gesellschaftliche und soziale Fragen berücksichtigenden unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung zur Förderung einer nachhaltigen Finanzierung und der einheitlichen Unternehmensverantwortung und die Änderung damit verbundener sonstiger Gesetze an. Das ESG-Gesetz gilt zwar bereits seit 1. Januar 2024, seine Bestimmungen treten aber erst nach und nach in Kraft.

Was ist eigentlich ESG?

ESG ist ein Mosaikwort aus den Anfangsbuchstaben der englischen Entsprechung der Worte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung: Environment, Social, Governance. Das sind die drei Bereiche, drei Säulen, in denen die ungarischen Gesellschaften ihre Tätigkeit transparenter machen müssen. Sie müssen ihre in diesen Bereichen gestellten Ziele, ihre angewandten Methoden, ihre damit verbundenen Risiken und Möglichkeiten, die erzielten Ergebnisse bzw. bei messbare Kriterien die damit verbundenen Indikatoren veröffentlichen. Es ist wichtig anzumerken, dass der ESG-Bericht zwar geprüft werden muss, es sich hierbei aber keinesfalls nur um einen neuerlichen Finanzbericht handelt. Ganz im Gegenteil, anstelle der Ausrichtung auf die Finanzen sind Antworten auf die vom sozialen Aspekt wichtigen Fragen und Herausforderungen zu suchen und gegebenenfalls Lösungen für sie auf der Ebene der Firmen zu finden.

Drei Säulen des ESG

Die Umwelt- oder Umweltschutzsäule des ESG muss auf so komplexe Themen eingehen bzw. Antworten dafür suchen wie Nachhaltigkeit, Klimawandel und Übergang zur Kreislaufwirtschaft.

Bei der Säule Soziales stehen die Menschenrechte im Mittelpunkt, einschließlich der Herausforderungen hinsichtlich Kinderarbeit oder moderner Sklaverei.

Bei der Säule Unternehmensführung sind die Rechte der Aktionäre bzw. Eigentümer, das Engagement der Führungskräfte bzw. die Wettbewerbsbeschränkung und die Herausforderungen durch Korruption sowie die Antworten auf all das bzw. die in Verbindung damit ergriffenen Maßnahmen zu betonen.

Zwischen den ESG-Säulen kann es auch zu Themenüberschneidungen und sich gegenseitig verstärkenden Effekten kommen. Beispielsweise kann das Recht auf saubere Luft und sauberes Trinkwasser als soziales Grundrecht ohne die in der Säule Umweltschutz identifizierten Herausforderungen und die entsprechenden Antworten darauf schwerlich gesichert werden.

Aspekte zur Zusammenstellung des ESG-Berichts

Wen betrifft das ESG-Gesetz?

Natürlich ist das ESG-Gesetz keine einheitliche Sammlung von Pflichten, die von allen Betroffenen gleichermaßen zu erfüllen sind. Die einzelnen ungarischen Unternehmen müssen ihre ESG-Erwartungen auf jeden Fall ihrer eigenen Tätigkeit, ihren unternehmerischen Werten und ihrer Unternehmenskultur anpassen. Es ist leicht zu erkennen, dass bei einem Bergbauunternehmen der Schwerpunkt im Hinblick auf die drei Säulen anderswo liegen muss als beispielsweise bei einer Gesellschaft für Softwareentwicklungen oder einem Agrarunternehmen.

Die ersten vom ESG-Gesetz betroffenen ungarischen Unternehmen befindet sich bereits mitten in den Vorbereitungen und sind gegebenenfalls bereits fertig damit, da bei ihnen das erste Jahr, in Verbindung mit dem sie berichtspflichtig sind, bereits in vollem Gange ist.

Die stufenweise Einführung sieht in der Praxis so aus:

  • Die als im öffentlichen Interesse stehende Unternehmen angesehenen Großunternehmen müssen erstmals über ihre Tätigkeit in 2024,
  • die Großunternehmen erstmals über ihre Tätigkeit in 2025 und
  • die als im öffentlichen Interesse stehende Unternehmen angesehenen kleinen und mittleren Unternehmen erstmals über ihre Tätigkeit in 2026

einen ESG-Bericht erstellen.

Die Standards sind noch nicht fertig

Einerseits ist es wichtig anzumerken, dass es über die Anfertigung und Prüfung des ESG-Berichts hinaus reichlich Aufgaben und Pflichten zur Datenübermittlung gibt, auf die sich die ungarischen Unternehmen vorbereiten müssen. Andererseits ist ESG gegenwärtig als Rahmensystem anzusehen und nicht als fachlicher Standard, der eindeutige Vorschriften hinsichtlich der Konformität und der zu übermittelnden Daten enthalten würde. Gegenwärtig können die ungarischen Unternehmen ihr eigenes Berichtssystem nach den Vorschriften anderer bestehender Standards ausgestalten.

Die Einhaltung der Rechtsvorschrift kontrolliert in Ungarn die Aufsichtsbehörde von Regulierten Tätigkeiten als Behörde, die ab Januar 2026 ein Recht zur Sanktionierung und Bußgeldverhängung besitzt, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu erzwingen.

Zwar bildet sich in bestimmten Bereichen bereits ein fachlicher Konsens heraus, langfristig ist es aber wahrscheinlich unumgänglich, die mit dem ESG verbundenen Informationen zu vereinheitlichen, dass also die ESG-Berichte unter bestimmten Standards zusammengestellt werden, womit gewährleistet wird, dass die Personen, die sich aus dem Bericht informieren bzw. ihn nutzen, die Daten von zwei oder mehr Unternehmen leicht vergleichen können.

Die ESG-Aspekte müssen in Zukunft sowohl als gesetzliche Pflicht als auch aus Sicht des Investors und der Unternehmensbewertung immer mehr zu einem organischen Bestandteil einer umfassenden Unternehmensstrategie werden. Die Transparenz sowie die Vergleichbarkeit der Daten und Ergebnisse spielen eine immer größere Rolle und das wird sicher keine kleine Herausforderung für die ungarischen Firmen werden, da es hier um einen außerordentlich vielschichtigen, komplexen Bereich geht. Deshalb ist es sinnvoll, bereits in die Vorbereitung einen externen Experten einzubeziehen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

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