Unterstützung bei Umstellung auf Fremdwährung

Die Buchhaltung in Fremdwährung kann für Gesellschaften, deren Transaktionen überwiegend in einer bestimmten Fremdwährung realisiert werden, viele Vorteile bieten.

  • Kann die Ergebnisplanung verbessern.
  • Schützt vor Wechselkursschwankungen von HUF.
  • Unvorhersehbare und unberechenbare Ergebniseffekte von nicht realisierten Wechselkursdifferenzen können vermieden werden.
  • Die Höhe der Körperschaftsteuer für nicht realisierte Wechselkursgewinne nimmt deutlich ab.

Im Hinblick auf die Vorteile kann resümierend gesagt werden, dass die Buchhaltung in Fremdwährung ein wirksames Instrument zur Minimierung der Wechselkursrisiken in den Büchern darstellt.

Welche Vorteile bringt Ihnen die Unterstützung bei Umstellung auf Fremdwährung?

Im Rahmen unserer Dienstleistung beurteilen wir, ob es sich lohnt, die Buchhaltung auf eine Fremdwährung umzustellen. Um dies zu veranschaulichen, bilden wir in einer Modellrechnung nach, wie der Jahresabschluss der Gesellschaft in der gegebenen Währung aussehen würde und in welcher Höhe eine Wechselkursdifferenz entstanden wäre, wenn die Umstellung am ersten Tag des Geschäftsjahres stattgefunden hätte. Auf der Grundlage dieses Modells werten wir gemeinsam mit den an der Umstellung interessierten Beteiligten aus, ob eine Umstellung wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Unsere Experten geben Ihnen detaillierte Informationen über die Vorteile der Umstellung und machen Sie hierbei aber auch auf die Stolpersteine und Schwierigkeiten des Übergangs aufmerksam, damit Sie sich nach der Entscheidungsfindung darauf vorbereiten können.

In Verbindung mit der Unterstützung bei Umstellung auf Fremdwährung stehen wir Ihnen nach der Entscheidung bei der Planung des Umstellungsprozesses zur Seite. Die Umstellung auf eine Buchhaltung in Fremdwährung  ist ein komplexer Prozess, der buchhalterische, steuerrechtliche, rechtliche und auch IT-Herausforderungen bergen kann. Eine erfolgreiche Umstellung erfordert einen mehrmonatigen und gründlich vorbereiteten Prozess.

Wir bereiten Sie darauf vor, welche gesellschaftsrechtlichen Schritte im Rahmen der Umstellung nötig sind. Das gezeichnete Kapital muss in der Gründungsurkunde in der neuen Fremdwährung erfasst werden. Es lohnt sich hierbei, auch Ihre Kunden- und Lieferantenverträge zu überprüfen, damit die Transaktionsabrechnungen überwiegend in der Buchwährung abgewickelt werden können.

In Zusammenarbeit mit IT-Entwicklern des ERP-Systems arbeiten wir die notwendigen Entwicklungen in der Rechnungslegung aus, damit Ihre Buchhaltungssoftware die neue Situation nach der Umstellung bewältigen kann. Alle Transaktionen, die weiterhin in HUF verrechnet werden, wie z. B. Steuerzahlungen und Löhne, müssen vom System als Fremdwährungstransaktionen behandelt werden und machen nach der Umstellung die Verrechnung von Wechselkursdifferenzen erforderlich.

Wir helfen Ihnen, zur buchhalterischen Lösung von Systemfehlern, die bei der Konvertierung auftreten, eine Antwort zu finden.

Hinter der Buchhaltung in Fremdwährung steht auch eine wesentliche Veränderung in der Denkweise. Mit Schulungen und Consulting stehen wir hierbei Ihren Mitarbeiter in der Buchhaltung und den Finanzabteilungen zur Seite, um sie gründlich auf das Thema Umstellung vorzubereiten.

Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Überarbeitung von Rechnungslegungsgrundsätzen und anderen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Wir erstellen die Eröffnungsbilanz in der Fremdwährung und unterstützen Sie bei der Neubewertung des gezeichneten Kapitals in der Gründungsurkunde, das noch in der früheren Währung festgesetzt wurde. Außerdem liefern unsere Experten bei Bedarf den Wirtschaftsprüfern Informationen, Finanzberichte und Bewertungen für die Prüfung der Eröffnungsbilanz in der Fremdwährung.

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