Beschäftigungsformen abweichend vom Arbeitsvertrag
29.08.2018
Im Leben jedes Unternehmens kann es mal vorkommen, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend, abweichend vom Arbeitsvertrag, in einer anderen Tätigkeit (betriebsinterne Versetzung), an einem anderen Arbeitsort (Entsendung) oder bei einem anderen Arbeitgeber (konzerninterne Versetzung) beschäftigen möchte. In Ungarn sind diese Möglichkeiten im § 53 des Arbeitsgesetzbuches (ArbGB) verankert. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in
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