03.01.2013

30. September – Frist für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer

Am 30. September läuft die Frist ab, die den im Inland ansässigen Steuerzahlern für die Ausübung des Rechts auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus anderen EU-Staaten offensteht. Ungarische Firmen können also bis zu dem obigen Zeitpunkt die Mehrwertsteuer zurückfordern, die sie im Ausland für die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat bezogenen Dienstleistungen oder Waren entrichtet haben. Das Versäumen dieser Frist ist mit Rechtsverlust verbunden, d.h. es kann später auch kein Bestätigungsantrag gestellt werden. Das Verfahren wird eingeleitet, indem der Steuerpflichtige bis zum genannten Termin das ausgefüllte Formular 11ELEKAFA auf elektronischem Wege beim ungarischen Finanzamt NAV einreicht. Das Finanzamt wird den Antrag formal prüfen und, falls es keine Mängel feststellt, an die Steuerbehörde des zuständigen EU-Staats weiterleiten. Das Ausfüllen des Formulars ist zeitaufwendig und birgt, da es nicht zu den alltäglichen Aufgaben der Mitarbeiter zählt, mehrere Fehlerquellen. Es ist also wirklich an der Zeit, die Rechnungen mit der bisher noch nicht zurückgeforderten ausländischen Mehrwertsteuer zusammenzusuchen und unter Mithilfe von Fachleuten den entsprechenden Antrag zu stellen. Bitte wenden Sie sich im Falle von Fragen an unsere Mitarbeiterin andrea.linczer@wtsklient.hu

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