19.06.2017

Buchhalterische Aufgaben der Umstellung auf Fremdwährung

Wie wir bereits bei den strategischen Aspekten der Umstellung auf Fremdwährung erläutert haben, empfiehlt sich die Abwägung zahlreicher Gesichtspunkte, bevor sich eine Gesellschaft in Ungarn über die Umstellung der Währung der Buchführung entscheidet.

Wenn die Ansprüche der Eigentümer und des Managements den gesetzlichen Möglichkeiten entsprechen und die Grundsatzentscheidung über die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung getroffen wird, empfiehlt es sich, mehrere, aus buchhalterischen Aspekten wichtige Themen zu überdenken, bevor in Ungarn die Ausführung der Umstellung eingeleitet wird.

Zu welchem Datum ist die Umstellung auf Fremdwährung möglich?

Gemäß dem ungarischen Gesetz Nr. C von 2000 über die Rechnungslegung kann das Unternehmen seinen Jahresabschluss in EUR oder USD erstellen, wenn die hiermit zusammenhängende Entscheidung darüber vor dem ersten Tag des Geschäftsjahres in der Rechnungslegungspolitik festgehalten und in der Gründungsurkunde als Fremdwährung EUR bzw. USD bestimmt wurde. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Unternehmer diese Entscheidung frühestens für das 5. Geschäftsjahr nach der Entscheidung über die Umstellung wieder ändern kann.

Laut dem Rechnungslegungsgesetz in Ungarn ist eine Umstellung auf Fremdwährung nur zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres möglich. Zum Umstellungsdatum muss die Gesellschaft einen normalen Jahresabschluss in der Währung erstellen, in der vor der Umstellung gebucht wurde, und hinsichtlich des Umstellungsdatums muss eine gesonderte Eröffnungsbilanz in der Fremdwährung erstellt werden, die in der Gründungsurkunde bestimmt ist.

Wann sollte mit der Vorbereitung auf die Umstellung begonnen werden?

Im Hinblick darauf, dass die Umstellung nur zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres möglich ist, muss die Grundsatzentscheidung in Ungarn mindestens 3-4 Monate vorher getroffen werden, da wegen der Vorbereitung und der Überprüfung der Eignung der Unternehmenssoftware und ihrer notwendigen IT-Entwicklungen mit der konkreten Vorbereitung mehrere Monate vorher begonnen werden muss.

Ist unser ERP-System für die Umstellung geeignet oder sind weitere IT-Entwicklungen erforderlich?

In vielen Fällen ist die Umstellung auf Fremdwährung wegen der Untauglichkeit der verwendeten IT-Systeme auch mit dem Wechsel des ERP-Systems verbunden, was eine noch längere Vorbereitungszeit erfordert. Geschieht die Umstellung auf Fremdwährung mit der vorhandenen Software, muss das System folgende neue Geschäftsvorgänge bewältigen können:

  • Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und die steuerlichen Verbindlichkeiten sind nach dem Umstellungstag als Fremdwährungsposten auszuweisen. So muss das System die Verrechnung von realisierten und nicht realisierten Kursgewinnen handhaben können. Unseren Erfahrungen zufolge stellen die Buchungen von MWSt-Vorgängen und die Verrechnung der Begleichung fälliger Verbindlichkeiten bzw. die Stichtagsbewertung für die Gesellschaften in Ungarn, die ihre Buchführung auf Fremdwährung umstellen, die größte Herausforderung dar.
  • Bei der Datenmigration werden die Daten konvertiert, die aber in der Regel vorher überprüft werden, weil die Transformation von nicht optimal erfassten Konten den Ablauf der Konversion aufhalten könnte.
Welche buchhalterischen Aufgaben sind auszuführen?

Da das Aktualisieren der Rechnungslegungspolitik eine Bedingung für die Umstellung in Ungarn ist, empfiehlt es sich, damit die Vorbereitung anzufangen. Zuerst muss die Umstellung auf Fremdwährung in der Rechnungslegungspolitik festgehalten werden.

Danach müssen die Wertgrenzen umgerechnet werden, die in der Rechnungslegungspolitik in HUF angegebenen sind. Die Wertgrenzen, die laut einzelnen Regelungen im Rechnungslegungsgesetz in HUF bestimmt sind, müssen mit dem von der MNB (Ungarische Nationalbank) zu diesem Datum geltenden Kurs umgerechnet werden.

Erstellung der vom Wirtschaftsprüfer testierten Eröffnungsbilanz in Fremdwährung

Aufgrund des zum Bilanzstichtag erstellten Jahresabschlusses muss eine Eröffnungsbilanz in der im Handelsauszug genannten Fremdwährung erstellt werden. Hier ergeben sich folgende Bewertungsaufgaben:

  • Der Umrechnungskurs vom gezeichneten Kapital wird durch die Gesellschaft in Ungarn bestimmt und aufgrund dessen wird in der neuen Gründungsurkunde der neue Betrag des gezeichneten Kapitals in Fremdwährung dargestellt.
  • Alle anderen Bilanzposten sind mit dem Kurs der MNB umzurechnen.
  • Die Forderungen, Finanzmittel und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung dargestellt waren, müssen mit ihren ursprünglichen Fremdwährungswert dargestellt werden und die Gesamtumrechnungsdifferenz muss bei Verlust gegenüber der Gewinnrücklage bzw. bei Gewinn gegenüber der Kapitalrücklage verrechnet werden.

Die Eröffnungsbilanz in Fremdwährung muss innerhalb von 5 Monaten erstellt und mit dem vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk hinterlegt werden. Aufgrund der Eröffnungsbilanz müssen die Bücher am Folgetag der Umstellung in Fremdwährung eröffnet werden.

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