01.08.2017

Firmenportal-Registrierung bei im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsorganisationen

Wie auch wir bereits früher berichteten, sind Wirtschaftsorganisationen in Ungarn – hierbei insbesondere die Wirtschaftsgesellschaften – gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. CCXXII von 2015 über die allgemeinen Regelungen für elektronische Behördengänge und Vertrauensdienste (Gesetz über E-Behördengänge) verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 die Interaktionen mit dem ungarischen Staat auf elektronischem Wege durchzuführen. Der Staat gewährleistet durch das Firmenportal die hiermit verbundene offizielle Erreichbarkeit zum Versand und Empfang von Dokumenten.

Firmenportal-Registrierung und Anmeldung bis 30. August 2017

Die im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsorganisationen in Ungarn müssen sich bis zum 30. August 2017 registrieren und ihre, zur elektronischen Kontaktpflege dienende Kontaktadresse (Firmenportal) im Register über Verfügungen für Behördengänge (im Folgenden: Verfügungsregister) oder im Handelsregister anmelden.

Die Online-Registrierungsseite (derzeit nur auf Ungarisch) ist auf folgenden Webseiten erreichbar:

Firmenportal-Registrierung in vier Schritten
1. Identifizierung

Im Namen des Wirtschaftstreibenden kann die Firmenportal-Registrierung in Ungarn durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person oder durch ihren Vertreter eingeleitet werden, der über eine durch Privaturkunde oder öffentliche Urkunde erteilte Vollmacht verfügt. Die Identifizierung erfolgt über die Dienstleistung Zentraler Identifizierungsagent („Központi Azonosítási Ügynök“) mittels Kundenportal oder telefonische Idetifizierung mit Teilcode.

2. Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auswählen der Rechtsform der Gesellschaft

Nach erfolgreicher Identifizierung muss ausgewählt werden, ob die Registrierung als „im Handelsregister eingetragene Wirtschaftsorganisation” ausgeführt werden soll. Danach müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden (dies erfolgt durch das Setzen eines Häkchens in der Checkbox).

3. Benennen des Firmenportalvertreters und Abgabe der Erklärung für das Verfügungsregister

Zur Initiierung der Firmenportal-Registrierung in Ungarn muss angegeben werden, ob zur Vertretung der Wirtschaftsorganisation der gesetzliche Vertreter allein oder gemeinschaftlich berechtigt ist (dies erfolgt durch das Setzen eines Häkchens in der entsprechenden Checkbox).

Bei einer Einzelvertretungsbefugnis (in der Checkbox: „gazdálkodó szervezet törvényes képviseletére jogosult vagyok“ – d.h. „ich bin zur gesetzlichen Vertretung der Wirtschaftsorganisation berechtigt“) muss der Vertreter einwilligen, dass seine Steuernummer zur Überprüfung der Vertretungsbefugnis bei der Firmenportal-Registrierung verwaltet werden kann (dies erfolgt durch das Setzen eines Häkchens in der entsprechenden Checkbox). Danach muss die Steuernummer der Wirtschaftsorganisation in Ungarn angegeben und auch seine E-Mail-Adresse festgehalten werden.

Bei einer Gemeinschaftsvertretungsbefugnis (und der Registrierung aufgrund einer Vollmacht) müssen die persönlichen Identifikationsdaten der natürlichen Person, die die Registrierung in Ungarn durchführt, die Daten der Gesellschaft (es empfiehlt sich, den Handelsregisterauszug bereitzulegen) und die persönlichen Identifikations- und Kontaktdaten der Vertreter (derzeit können zwei Vertreter registriert werden) auf einem Formular angegeben werden. Auch alle behördlichen Dokumente (Handelsregisterauszug, Firmenzeichnungsblatt oder beglaubigte Unterschriftsproben, Vollmachten usw.), die zur Überprüfung der Vertretungsberechtigung erforderlich sind, müssen übermittelt werden. Bei der Gemeinschaftsvertretung erfolgt die Firmenportal-Registrierung durch den ersten Vertreter im aufgeschobenen Status und wird durch die Genehmigung des zweiten Vertreters gültig.

Die persönlichen Identifikationsdaten des Firmenportalvertreters müssen in allen Fällen angegeben werden. Der Firmenportalvertreter ist die natürliche Person, die zur Bedienung des Firmenportals und zur Durchführung der notwendigen administrativen Aufgaben (neuer Sachbearbeiter, Löschung eines Sachbearbeiters, Speicherplatzverwendung, Dokumentenbearbeitung) berechtigt ist. Eine Gesellschaft in Ungarn kann über ein Firmenportal und jedes Firmenportal über einen Firmenportalberechtigten verfügen.

Es ist empfehlenswert, in der Checkbox „Engedélyezem a leendő cégkapucím Rendelkezési Nyilvántartás Rendszerbe történő bejelentését” das Häkchen nicht zu entfernen, da hierdurch die Anmeldung zusammen mit der Firmenportal-Registrierung automatisch in das Verfügungsregister erfolgt.

4. Abschluss der Firmenportal-Registrierung und das Herunterladen der elektronisch zertifizierten Rückbestätigung

Mit dem Klicken auf den Registrierungsbutton „regisztráció” tritt das Programm mit den zuständigen zertifizierten öffentlichen Registern in Verbindung und führt Prüfungen durch. Bei einer erfolgreichen Registrierung erteilt die Software eine elektronisch zertifizierte Rückbestätigung, die vor der Abmeldung aus dem System heruntergeladen werden sollte.

Wenn die Wirtschaftsorganisation ihren obengenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, leitet die Dienststelle, die den elektronischen Behördengang sichert, nach dem 1. Januar 2018 die Durchführung eines gesetzlichen Aufsichtsverfahrens oder einer behördlichen Revision ein.

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