Auch 2018 könnte die Ausarbeitung oder Beibehaltung des Cafeteria-Systems für die Arbeitgeber ein sehr wichtiges Instrument zur Mitarbeitermotivation sein. Die Besteuerung einiger spezieller Leistungen innerhalb des Cafeteria-Systems in Ungarn wurde vorteilhaft geändert, so dass Arbeitnehmer mehr erhalten können. In unserem Artikel fassen wir die Änderungen und Regelungen der Cafeteria 2018 zusammen.
Cafeteria 2018: Das blieb unverändert
Im Jahr 2018 gab es keine Änderung bei der Besteuerung der Lohnnebenleistungen innerhalb des Cafeteria-Systems. Wie im Jahr 2017 müssen in Ungarn auch in diesem Jahr die 15%-ige Einkommensteuer sowie der 14%-ige Gesundheitsbeitrag nach dem 1,18-fachen Wert der Leistungen bezahlt werden. Damit blieben die Steuern und Abgaben mit 34,22 Prozent genauso hoch wie im Vorjahr. Die Palette und der Rahmenbetrag der Lohnnebenleistungen, die von den Arbeitgebern gewährt werden können, blieben ebenfalls unverändert. Einerseits kann eine Széchenyi-Erholungskarte mit den bekannten Unterkonten und im bereits bewährten Rahmen gewährt werden, andererseits besteht bei denselben gesetzlichen Steuern und Abgaben auch die Möglichkeit einer jährlichen Barauszahlung bis zu 100.000 HUF (ca. 320 EUR).
Sinkender Gesundheitsbeitrag
Bei einigen speziellen Leistungen muss die 15%-ige Einkommensteuer auch nach dem 1,18-fachen Wert der Leistungen bezahlt werden, die Höhe der Gesundheitsbeiträge wurde in diesem Fall jedoch von 22% im Vorjahr auf 19,5% gesenkt. Aufgrund dessen liegen die Steuern und Abgaben in Ungarn insgesamt zurzeit bei 40,71 Prozent, was einen weiteren Rückgang gegenüber den 49,98 Prozent in 2016 und 43,66 Prozent in 2017 bedeutet. Die Lohnnebenleistungen können als spezielle Leistungen auch im Jahr 2018 ohne Wertgrenze gewährt werden. Neben der Gewährung der Leistungen in Form von Erzsébet-Gutschein, Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, Mahlzeiten in der Firmenkantine, finanzielle Unterstützung zum Schulanfang und Unterstützung der Schulausbildung kann der Arbeitgeber auch in die freiwillige Rentenkasse oder in die Krankenkasse Einzahlungen in unbeschränkter Höhe leisten.
Die steuerfreien Leistungen wurden um eine weitere Position erweitert
Der Umfang der steuerfreien Leistungen in Ungarn wurde beibehalten bzw. sogar erweitert: Im System von Cafeteria 2018 ist die dem Arbeitnehmer ausbezahlte Leistung zur Tilgung der Schuld aus dem Studentendarlehensvertrag steuerfrei – monatlich höchstens bis zur Höhe von 20 Prozent des Mindestlohns.
Die Erstattung der Eintrittskarten für Kulturprogramme und Sportveranstaltungen, eine Wohnfinanzierungsförderung sowie die Erstattung von Kindergarten- und Kinderkrippenkosten können in Ungarn weiterhin gewählt und in Anspruch genommen werden. Die strengen Regelungen zur Gewährung von Wohngeldzuschüssen zur Mobilitätsförderung wurden gelockert, so können ab 2018 auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag diese Zuschüsse bekommen. Die Steuerbefreiung von Wohngeldzuschüssen zur Mobilitätsförderung kann sich in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung sogar auf bis zu 60% des Mindestlohnes belaufen.
Cafeteria 2018: Fazit
Das Jahr 2018 zeichnet sich sowohl in den Cafeteria-Leistungen als auch in der Besteuerung nur durch positive Änderungen aus.
Die erfolgreiche Einführung und Aufrechterhaltung des Cafeteria-Systems in Ungarn erfordert eine effiziente Planung und ggf. eine Neugestaltung. Es ist wichtig, dass die Berechtigungsregelungen leicht zu handhaben sind und dass die Arbeitnehmer die allgemeinverständlichen und notwendigen Informationen und Auskünfte vom Arbeitgeber erhalten. Nur so können sie ihre Auswahl treffen und die Cafeteria-Leistungen effizient nutzen.
Die Lohnbuchhalter von WTS Klient Ungarn verfolgen permanent die aktuellen Gesetzesänderungen und darunter die Regelungen für das Cafeteria-System, um sicherzustellen, dass die Mandanten auf präzise Weise diese Leistungen wahrnehmen können. Ausserdem, dass unsere Mandanten die ganze Lohn- und Gehaltsabrechnung ihrer Gesellschaften zu uns outsourcen können, bietet unser Unternehmen auch spezielle und bedürfnisangepasste Aufgaben bezüglich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen an.
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