13.03.2017

Cafeteria-Änderungen: lohnt es sich noch immer?

Cafeteria-ÄnderungenDie Steuerpflicht für Lohnnebenleistungen sowie einzelne bestimmte Leistungen wird in Ungarn in den § 69-71 des Gesetzes Nr. CXVII von 1995 über die Einkommensteuer geregelt. Diese Regeln wurden 2017 in vieler Hinsicht geändert.

Lohnnebenleistungen 

Ein wichtiges Element der Cafeteria-Änderungen in Ungarn ist, dass nach dem 1,18-fachen des Wertes von der Lohnnebenleistung innerhalb des Cafeteria-Systems eine 15%-ige Einkommensteuer sowie 14%-ige Gesundheitsbeiträge zu zahlen sind.  So sank die Höhe der vollständigen öffentlichen Lasten von den vorjährigen 34,51 Prozenten im Jahr 2017 auf 34,22 Prozent.

Die Palette der Lohnnebenleistungen, die von Arbeitgebern gewährt werden können, wurde ab dem 1. Januar 2017 kleiner, viele Elemente sind nun als einzelne bestimmte Leistungen eingestuft. Als begünstigt versteuerter Rahmenbetrag können im privaten Sektor 450.000 HUF (1.440 EUR), während im öffentlichen Sektor 200.000 HUF (640 EUR) gewährt werden. Diese Rahmenbeträge sind Nettobeträge und beziehen sich auf den Gegenwert der gewährten Leistungen. Einerseits kann eine Széchenyi-Erholungskarte mit den bekannten Unterkonten und Rahmen gewährt werden, andererseits besteht auch die Möglichkeit einer Barauszahlung bis zur 100.000 HUF (320 EUR) bei denselben öffentlichen Lasten.

Einzelne bestimmte Leistungen

Auf das 1,18-fache der einzelnen bestimmten Leistungen sind Einkommensteuer i.H.v. 15% sowie Gesundheitsbeiträge i.H.v. 22% in Ungarn zu zahlen. Aufgrund dessen betragen die gesamten öffentlichen Lasten dieses Jahr 43,66 % – im Vergleich zu den 49,98% vom Vorjahr.

Die Cafeteria-Änderungen führten zu dem Ergebnis, dass mehrere beliebte Lohnnebenleistungen im Jahre 2017 bereits mit höheren öffentlichen Lasten, jedoch ohne eine Beschränkung der verbundenen Wertgrenze gewährt werden können. Neben der Gewährung der Leistungen Erzsébet-Gutschein, Unterstützung zum Schulbeginn, Monatskarte für die lokalen öffentlichen Verkehrsmittel, Essen in der Betriebskantine, Ferienleistungen im Ferienhaus des Arbeitsgebers bzw. Ausbildung im Schulsystem kann der Arbeitgeber unter anderen mit 43,66 Prozent versteuerte Arbeitgeberbeiträge in unbeschränkter Höhe in die freiwillige Renten- und Krankenkasse einzahlen.

Steuerfreie Leistungen 

Der Kreis der steuerfreien Leistungen blieb bestehen, und wurde sogar um neuere Elemente erweitert. Die Leistungen Eintrittskarten für Kulturprogramme, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, Wohnraumdarlehensförderung sowie Kinderkrippe können mit kleineren Änderungen in Ungarn weiterhin in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wurde der Kreis der steuerfreien Leistungen bereits früher um die Leistungen Wohngeld zu Mobilitätszwecken sowie Erstattung von Versorgungsleistungen in Kindergärten erweitert.

Lohnt es sich noch immer?

Die Cafeteria-Leistungen haben im Vergleich zu den Arbeitslöhnen geringere Steuerlasten und stellen ein kosteneffektives Leistungssystem dar, das auch steuer- und abgabenfreie Elemente enthält (letztere können unabhängig von den Cafeteria-Regeln sogar selbstständig und einzeln gewährt werden). Die Lohnnebenleistungen können typischerweise zu Kostenersparnissen führen, da sie für die Arbeitgeber aus der Sicht von Steuern und Abgaben geringere Lasten darstellen. Die Anwendung des Systems kann der jeweiligen finanziellen Lage angepasst werden, die Verwendung kann regelmäßig verfolgt werden. Im transparenten Cafeteria-System sind der Wert der Cafeteria-Elemente sowie der zur Verfügung stehende Rahmenbetrag für die Mitarbeiter bekannt, so können sie leicht eine für sie günstige Kombination zusammenstellen, die ihren individuellen und einzigartigen Bedürfnissen entspricht.

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