05.03.2019

Familienleistungen in Ungarn im Jahr 2019

Familienleistungen

Wie wir es schon gewohnt sind, ändert sich die Höhe der Familienleistungen in Ungarn jedes Jahr, und dieses Jahr ist dies auch nicht anders. Über die Höhe der Familienleistungen hinaus ändern sich jedoch auch ihre Form und die Berechtigung auf Familienleistungen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestaltet es sich aber wahrlich nicht immer einfach, mit den Änderungen zurechtzukommen. Nachstehend fassen wir zusammen, welche Leistungen und Begünstigungen Eltern in Ungarn im Jahr 2019 zur Verfügung stehen und mit welchen obligatorischen oder optionalen Leistungsformen – und unter Umständen auch mit Steuervergünstigungen – Unternehmen im Zusammenhang mit den Kindern ihrer Mitarbeiter rechnen können.

Sonderurlaub für frischgebackene Väter 

Nach der Geburt ihres Kindes haben Väter Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage, die bis zum Ende des zweiten Monats nach der Geburt am Stück oder auf mehrere Male genommen werden können. Für diesen zusätzlichen Urlaub werden dem Arbeitgeber das Gehalt und die Lohnnebenkosten vom ungarischen Schatzamt zurückerstattet.

Zusätzliche Urlaubstage für Eltern 

Beide Eltern haben das Recht je nach Anzahl der Kinder bezahlte Zusatzurlaubstage in Anspruch zu nehmen. Zwei Tage stehen für ein Kind zu, vier Tage für zwei Kinder und für drei oder mehr Kinder sieben Tage. Dieser Zusatzurlaub ist bereits im Geburtsjahr des Kindes zu gewähren und kann das letzte Mal kann in dem Jahr, in dem das Kind sein 16. Lebensjahr vollendet, in Anspruch genommen werden.

Steuerfreibeträge für Familien 

Eltern (allein oder aufgeteilt) haben basierend auf der Anzahl der Kinder einen Anspruch auf eine Senkung der zusammengefassten Einkommensteuerbemessungsgrundlage. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die zusammengefasste Bemessungsgrundlage bei einem Kind um 66.670 HUF (ca. 210 EUR) pro Monat, bei zwei Kindern um 133.330 HUF (ca. 420 EUR) und bei drei oder mehr Kindern um 220.000 HUF (ca. 690 EUR) pro Monat und pro Kind vermindert werden kann. Dies bedeutet beim Steuerbetrag eine Vergünstigung von 10.000, 20.000 bzw. 33.000 HUF (ca. 31, 63 bzw. 104 EUR) pro Kind. Anspruch auf eine Familienvergünstigung haben Eltern bereits ab dem 91. Tag der Schwangerschaft.

Wenn die Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht ausreicht, um den Familiensteuerfreibetrag bis zu der entsprechenden Höhe vollumfänglich auszuschöpfen, kann die Vergünstigung auch vom Krankenversicherungsbeitrag und dem Rentenbeitrag geltend gemacht werden (Familiensteuerfreibetrag).

Hierbei muss auch die Vergünstigung für erstverheiratete Paare erwähnt werden, die ab dem Zeitpunkt der Eheschließung 24 Monate lang für Paare gewährt wird, wenn sie für mindestens einen von beiden Partnern die erste Ehe bildet. Ein Ehepartner oder das Paar gemeinsam können monatlich einen Steuerfreibetrag von insgesamt 33.335 HUF (ca. 105 EUR) geltend machen, was in der Praxis – unabhängig von der möglichen Inanspruchnahme des Familiensteuerfreibetrags – eine monatliche Steuerminderung von 5.000 HUF (ca. 16 EUR) bedeutet. 

Kinderkrippe und Kindergarten 

Als steuerfreie Sachleistungen können Kinderkrippe- und Kindergartenleistungen sowie die dortigen Kosten für die Verpflegung der Arbeitnehmerkinder auf Basis einer Rechnung bis zur Höhe der Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. 

Finanzielle Unterstützung zum Schuljahresbeginn 

In früheren Jahren war die steuerbegünstigte finanzielle Unterstützung, die für Kinder der Grund- oder Mittelschule zum Schuljahresbeginn gewährt werden konnte, ein beliebtes Element des Cafeteria-Systems in Ungarn. Ab dem Jahr 2019 unterliegt die Zuwendung zum Schuljahresbeginn jedoch derselben Besteuerung wie Löhne oder Gehälter.

Kindergeld 

Der Staat gewährt den Eltern von der Geburt des Kindes bis zum Ende des Studiums ein monatliches Kindergeld, jedoch maximal bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. Der Betrag für ein Kind beträgt 12.200 HUF (ca. 38 EUR), für zwei Kinder 13.300 HUF (ca. 42 EUR) und für drei oder mehr Kinder beläuft sich das Kindergeld auf 16.000 HUF (ca. 50 EUR) pro Kind. Für alleinerziehende Elternteile oder bei einem dauerhaft kranken oder schwerbehinderten Kind wird ein höheres Kindergeld gewährt.

Mutterschaftsgeld 

Einen Anspruch auf das staatlich gewährte Mutterschaftsgeld – d.h. im Jahr 2019 auf 64.125 HUF (ca. 200 EUR) – haben Frauen, die während ihrer Schwangerschaft mindestens viermal an einer Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung teilgenommen haben.

Familienleistungen für Kinderbetreuung

Anspruch auf Kleinstkinderbetreuungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: csed) hat eine Frau, die vor der Geburt innerhalb von zwei Jahren mindestens 365 Tage versichert war. Csed wird für den Zeitraum der Mutterschaftsfristen, in Ungarn also für 168 Kalendertage gewährt.

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: gyed) bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes hat ein Elternteil, der vor der Geburt innerhalb von zwei Jahren mindestens 365 Tage versichert war. Das Kinderbetreuungsgeld (gyed) beträgt im Jahr 2019 höchstens 208.600 HUF (ca. 656 EUR) pro Monat. Neben dem Erhalt der Leistungen von ‚gyed‘ ist es möglich, dass der Arbeitnehmer einer Beschäftigung in Normalarbeitszeit nachgeht, sobald das Kind 6 Monate alt wird.

Der Betrag der Zuwendung zur Unterstützung der Kinderbetreuung (Abkürzung auf Ungarisch: gyes) beträgt im Jahr 2019 28.500 HUF (ca. 90 EUR) pro Kind und Monat. Wie beim Bezug von ‚gyed‘ darf der Arbeitnehmer auch beim ‚gyes‘ einer Erwerbstätigkeit mit Normalarbeitszeit nachgehen, sobald das Kind sechs Monate alt wird. ‚Gyes‘ wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt und kann von den Eltern oder Großeltern in Anspruch genommen werden.

Im Jahr 2019 hat dieser Eltern- bzw. Großelternteil, der drei oder mehr Kinder erzieht, Anspruch auf ein monatliches Erziehungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: gyet) in Höhe von 28.500 HUF (ca. 90 EUR). Das Erziehungsgeld wird vom dritten bis zum achten Lebensjahr des kleinsten Kindes gewährt. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes dürfen Begünstigte höchstens 30 Stunden pro Woche bzw. bei Arbeit von zu Hause ohne zeitliche Beschränkung erwerbstätig sein. 

Familienleistungen über das oben Genannte hinaus

Unter den im Jahr 2019 verfügbaren Familienleistungen beziehen sich die oben genannten Zuwendungen und Leistungen nur auf die allgemeinen und typischsten Fälle. Selbstverständlich gibt es Sonderfälle und Bestimmungen, die wir hier nicht erörtert haben. Für mehr Informationen zu allen Elementen der Familienleistungen für 2019 stehen unsere Experten aber ihrem Unternehmen sehr gern zur Verfügung.

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen obligatorischen oder optionalen Leistungsformen – möglicherweise auch mit Steuervergünstigungen – ihr Unternehmen im Zusammenhang mit den Kindern ihrer Mitarbeiter rechnen kann, wenden Sie sich bitte an unser Lohnbuchhalter-Team!

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