06.05.2021

Zeitliche Schwierigkeiten bei der Widmung der Körperschaftsteuer

Womit kämpfen die Firmen und Sportvereine in Ungarn?

Widmung der Körperschaftsteuer

In den vergangenen zwei Jahren habe ich aus erster Hand Erfahrungen bezüglich der Eigenheiten der Förderung der populären Teamsportarten über die Körperschaftsteuer gesammelt, da ich bei der Arbeit eines ungarischen Nachwuchsvereins eine Rolle übernommen habe, mit der ich einen seit langem gehegten Plan realisiere. In diesem Artikel suche ich eine Antwort auf die Frage, welche zeitlichen Herausforderungen die gegenwärtig geltende Regelung für die fördernden Firmen und die eine Förderung in Anspruch nehmenden Vereine verursacht, und zwar insbesondere angesichts der durch die Frist der Körperschaftsteuererklärung und das Fehlen der im letzten Jahr aufgehobenen Auffüllung der Körperschaftsteuer hervorgerufenen und als unlösbar erscheinenden Schwierigkeiten, und ich versuche auch einen Vorschlag zur Lösung des Problems zu unterbreiten.

Formen der Förderung durch die Körperschaftsteuer 

Die ungarischen Firmen können grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen, wenn sie für einen gewissen Steuervorteil einen Verein fördern möchten, der in einer der sechs populären Teamsportarten (Fußball, Handball, Basketball, Wasserball, Volleyball und Eishockey) eine Nachwuchsmannschaft betreibt. Die einfacher erscheinende direkte Förderung, die zu jedem Zeitpunkt des Jahres gewährt werden kann und deren Höchstbetrag 70 % der Körperschaftsteuersumme ausmacht, geht mit einer Einsparung der Körperschaftsteuer von 2,25 % der Förderung einher. Die andere Möglichkeit, die Widmung der Körperschaftsteuer, die bis 80 % der Körperschaftsteuer gewährt werden kann und durch die Steuerbehörde (NAV) von der nach den allgemeinen Regeln gezahlten monatlichen Steuervorauszahlung oder der bei der Jahressteuererklärung angegebenen Jahressteuersumme der Firma weiterüberwiesen wird, bedeutet eine Einsparung bei der Körperschaftsteuer von etwa 6,6 % (bei einer Steuervorauszahlung) bzw. ca. 2,2 % (bei einer Widmung gleichzeitig mit der Jahreserklärung) der Widmungssumme.

Auf den ersten Blick scheint die direkte Förderung bei einem ähnlichen Steuervorteil die einfachere Lösung zu sein. Warum wählt ein bedeutender Teil der Gesellschaften trotzdem die Methode der Widmung der Körperschaftsteuer?

Die Antwort auf diese Frage ist im Unterschied der buchhalterischen Abrechnung der zwei Methoden zu suchen. Die direkte Förderung senkt nämlich als sonstiger Aufwand das Ergebnis der Gesellschaft vor Steuern, verursacht so in einem gegebenen Jahr niedrigere EBIT-, EBITA- und EBITDA-Zahlen und „holt” die Förderungssumme erst auf der Ebene des versteuerten Ergebnisses „zurück” bzw. stellt den durch die Körperschaftsteuervergünstigung erzielten höheren Wert dar.

Um Gegensatz dazu erscheint die Tatsache der Widmung der Körperschaftsteuer noch nicht einmal im Abschluss eines gegebenen Jahres. Die gewidmete Summe „bleibt” in der Körperschaftsteuersumme „versteckt” und der erzielte Steuervorteil erhöht sogar im folgenden Steuerjahr die EBIT-, EBITA- und EBITDA-Zahlen der Gesellschaft. Die meisten Firmen verwenden die erwähnten Indikatoren jedoch, um die Ertragsfähigkeit zu messen, sie haben einen Einfluss auf den Firmenwert und auch die Prämierung der leitenden Mitarbeiter erfolgt auf deren Grundlage. In erster Linie deshalb wurde die Methode der Widmung der Körperschaftsteuer im Kreise der multinationalen und ungarischen Großunternehmen fast vorherrschend.

Widersprüche bei den Fristen in Verbindung mit der Körperschaftsteuer und der Förderung der Vereine 

Ein bedeutender Teil der Gesellschaften in Ungarn schließt seine Bücher nach einem mit dem Kalenderjahr identischen Geschäftsjahr ab, so dass bei ihnen die Frist für die Körperschaftsteuererklärung auf Ende Mai fällt. Obwohl man auch zu Lasten der monatlichen Steuervorauszahlungen eine Widmung abgeben kann und der Steuervorteil, der so erzielt werden kann, dreimal so hoch ist wie der bei der mit der Jahreserklärung erfolgenden Widmung gewährten Förderung, weist die Mehrzahl der Großunternehmen die Förderungssummen nach der Beurteilung von mehreren Dutzend Vereinsanträgen doch nur einmal im Jahr, angepasst an die Frist zum Ende Mai zu. Dazu fordern sie jedoch die Vereine bereits mit einer Frist zum Ende Februar auf, dem Antrag den zur Auszahlung der Förderung notwendigen Beschluss des Sportfachverbandes beizulegen. Doch wann werden diese Beschlüsse gefasst und für welchen Zeitraum müssen die Vereine die genehmigten Förderungssumme abrechnen?

Die Beschlüsse der Sportfachverbände werden nach der Frist zur Einreichung des Förderungsbedarfs der Vereine Ende Februar in den Monaten April und Mai gefasst, und ab 1. Juli des gegebenen Jahres können die genehmigten Kosten in der bis zum 30. Juni des folgenden Jahres dauernden Saison abgerechnet werden. Die Vereine verfügen so mit hoher Wahrscheinlichkeit über keinen aktuellen Beschluss für die Steuerwidmung der Firmen Ende Mai und können bei den Firmen nur für die Summe laut dem im Vorjahr gefassten Beschluss einen Antrag einreichen. Nur 9-10 Monate nach Erhalt des Beschlusses haben sie eine reale Chance, eine Förderung zu erringen. Außerdem bekommen sie das Geld erst am 15. Tag nach der Frist der Steuererklärung von Ende Mai, am 15. Juni, d. h. zu deren Abrechnung bis zum Ende der Saison am 30. Juni bleiben ihnen 15 Tage. Es bleibt keine andere Möglichkeit, sie müssen eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums um ein Jahr beantragen, so dass sie schließlich die Realisierung ihres im Februar des Vorjahres eingereichten Sportprogramms 16 Monate später beginnen können.

Vorschlag zur Lösung der in Verbindung mit der Widmung der Körperschaftsteuer auftretenden Probleme

Dieses Problem entstand mit der Aufhebung der Frist der viel kritisierten Auffüllung der Körperschaftsteuer zum 20. Dezember. Als Steuerexperte habe ich zu hart gekämpft, um diese sinnlose Regelung aufheben zu lassen, als dass ich jetzt Schritte für deren Wiederherstellung einleiten würde. Ich schlage nur vor, den Firmen eine Möglichkeit zu sichern, damit sie entweder zur bisherigen Frist vom 20. Dezember oder zu einem früheren Zeitraum im Herbst über die in einer Summe erfolgenden Widmung von 80 % ihrer im Jahresverlauf bis dahin eingezahlten Steuervorauszahlungen verfügen können, nach Möglichkeit unter Gewährung eines Steuervorteils, der genauso hoch ist, wie er bei einer Widmung aus den monatlichen Steuervorauszahlungen erzielt werden kann. So könnten die Firmen bis zu einem Zeitpunkt Ende Sommer / Anfang Herbst die von den Vereinen beanspruchten Summen sammeln, die auf von den Sportfachverbänden bereits gefassten Beschlüssen beruhen würden und auch die Vereine hätten mit einer Auszahlung zum Jahresende genügend Zeit, um die Förderungssumme bis zum Ende der Saison, d. h. bis zum Juni des folgenden Jahres zu verbrauchen. Die Frist einer aufgrund der Jahresenddaten kalkulierten und noch ungenutzten Widmung der Körperschaftsteuer wie auch die Frist der Widmungen von Firmen, die keine Steuervorauszahlung leisten, doch im gegebenen Steuerjahr hohe Gewinne erzielen und so eine bedeutende Körperschaftsteuer zahlen, würde Ende Mai bleiben, wie das auch in früheren Jahren üblich war.

Unsere Steuerberater formulieren bereits seit Gründung der Firma Vorschläge zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems und zur Erleichterung und Optimierung der Steuerzahlung unserer Klienten. Unsere Vorschläge haben wir mehrfach erfolgreich bei der ungarischen Steuerverwaltung und den Entscheidungsträgern durchgesetzt. Wenn Sie angesichts unserer Ergebnisse meinen, dass wir Ihnen auch in Ihren Steuersachen behilflich sein können, oder wenn auch Sie eine Meinung zur Steuerzahlung haben und möchten, dass die Regierung Ihre Vorschläge hinsichtlich der ungarischen Steuerpolitik anhören soll, wenden Sie sich getrost an uns!

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