18.05.2021

Beendigung der Liquidation

Welches sind in Ungarn die Bedingungen für die Beendigung und welche Aufgaben hat der Liquidator?

Beendigung der Liquidation

In früheren Artikeln der Artikelserie gingen wir darauf ein, wie man sich in Ungarn auf die Liquidation vorbereiten muss, wie der Ablauf der Liquidation ist, welche steuerlichen Fragen dabei auftreten, worauf bei der Auswahl der Person des Liquidators geachtet werden muss bzw., welche handelsrechtlichen Abschlüsse in diesem Zeitraum erstellt werden müssen. In unserem aktuellen Artikel beschäftigen wir uns mit den Aufgaben und Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung der Liquidation auftreten. 

Wie lange darf eine Liquidation dauern und wann kann sie abgeschlossen werden? 

Der Liquidator muss die Liquidation in Ungarn innerhalb von drei Jahren nach ihrem Beginn abschließen.

Die Beendigung der Liquidation darf erfolgen, wenn der Liquidator die ihm auferlegten Aufgaben durchgeführt hat und keine Gerichtsverfahren oder behördliche Prüfungen laufen. Die Beendigung der Liquidation ist über diese Bedingungen hinaus möglich, wenn:

  • die Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat,
  • die Gläubigeransprüche beglichen wurden,
  • die eintreibbaren Forderungen eingetrieben wurden,
  • die Arbeitsverträge aufgelöst wurden,
  • die Vertragsverhältnisse mit den Kunden und Lieferanten aufgelöst wurden bzw.
  • die zum Verkauf vorgesehenen Vermögenselemente verkauft wurden.

Wenn all das erfolgt ist und die entsprechenden ungarischen Behörden von der Liquidation unterrichtet wurden, blieb für den Liquidator eine einzige Aufgabe: die Erstellung des Abschlusses zur Einstellung der Liquidation und die Aufteilung des bestehenden Vermögens unter den Eigentümern.

Wie kann die Beendigung der Liquidation eingeleitet werden? 

Darüber, an welchem Tag die Beendigung der Liquidation beginnt, entscheiden die Eigentümer. Für diesen Tag als Stichtag erstellt der Liquidator den Abschluss zur Einstellung der Liquidation über das letzte Geschäftsjahr der Liquidation bzw. den Vorschlag zur Vermögensaufteilung. Zusammen mit dem Abschluss zur Einstellung der Liquidation sind auch die abschließenden Steuererklärungen einzureichen. Die für die Erstellung, Hinterlegung und Veröffentlichung des Abschlusses bzw. die Einreichung der abschließenden Steuererklärungen zur Verfügung stehende Frist beträgt 60 Tage. 

Eigenheiten des Abschlusses zur Einstellung der Liquidation, der über den letzten Zeitraum der Liquidation erstellt wird 

Im Abschluss über den letzten Zeitraum der Liquidation sind außer den flüssigen Mitteln alle sonstigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten zum Marktwert aufzuführen. Die ergebnisswirksamen Auswirkungen aus der Bewertungsdifferenzen zum Marktwert sind in der Gewinn- und Verlustrechnung abzurechnen. Wenn das Unternehmen auch Vermögensgegenstände hat, für die laut Gesetz über die Umsatzsteuer bei der Vermögensaufteilung eine Zahlungspflicht für die Umsatzsteuer entsteht, muss die Umsatzsteuerverbindlichkeit den sonstigen Aufwendungen gegenüber verrechnet werden. 

Abschlussbericht, Vorschlag zur Vermögensaufteilung und Löschungsantrag 

Nach der Erstellung des über den letzten Zeitraum der Liquidation erstellten Abschlusses muss der Liquidator in einem Abschlussbericht die bedeutenderen Wirtschaftsvorgänge des gesamten Zeitraums der Liquidation zusammenfassen. Darüber hinaus muss er einen Vorschlag zur Aufteilung des verbleibenden Vermögens vorbereiten. Wenn der Abschluss zur Einstellung der Liquidation, der Vorschlag zur Vermögensaufteilung, der Abschlussbericht des Liquidators und die abschließenden Steuererklärungen von den Eigentümern angenommen wurden, muss gleichzeitig mit der Hinterlegung und Veröffentlichung des Abschlusses zur Einstellung der Liquidation bzw. der Einreichung der Abschlusssteuererklärung der Antrag auf Löschung der Firma beim Handelsregistergericht eingereicht werden.

Aufgrund des oben Dargelegten ist zu ersehen, dass es auch bei der Beendigung der Liquidation Aufgaben gibt, welche die Einbeziehung von erfahrenen Fachleuten erfordern. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Bereichs Financial & Accounting Advisory von WTS Klient Ungarn, die Sie gern als Berater in den bei der Liquidation auftretenden speziellen Aufgaben der Steuerzahlung und Rechnungslegung unterstützen.

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