Vor zwei Jahren hatten wir bereits zusammengefasst, welches die wichtigsten und häufigsten Versorgungsleistungen zur Familienförderung in Ungarn sind. Wie gewöhnlich ändert sich deren Höhe in jedem Jahr und außerdem wird auch der Kreis der Zuwendungen und der Berechtigungen zu Versorgungsleistungen zur Familienförderung geändert. Es ist wirklich nicht immer leicht, sich bei den Änderungen zurechtzufinden, und so haben wir im Folgenden zusammengefasst, zu welchen Versorgungsleistungen und Vergünstigungen die Eltern und Arbeitnehmer in den Jahren 2021 und 2022 in Ungarn berechtigt sind bzw. mit welchen günstig besteuerten Formen der Unterstützung einzelne Unternehmen eventuell rechnen können.
Sonderurlaub für frischgebackene Väter
Nach der Geburt ihres Kindes haben Väter Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage, die bis zum Ende des zweiten Monats nach der Geburt am Stück oder auf mehrere Male genommen werden können. Für diesen zusätzlichen Urlaub werden dem Arbeitgeber das Gehalt und die Lohnnebenkosten vom ungarischen Schatzamt zurückerstattet.
Zusätzliche Urlaubstage für Eltern
Beide Eltern haben das Recht je nach Anzahl der Kinder bezahlte Zusatzurlaubstage in Anspruch zu nehmen. Zwei Tage stehen für ein Kind zu, vier Tage für zwei Kinder und für drei oder mehr Kinder sieben Tage. Dieser Zusatzurlaub ist bereits im Geburtsjahr des Kindes zu gewähren und kann das letzte Mal in dem Jahr, in dem das Kind sein 16. Lebensjahr vollendet, in Anspruch genommen werden.
Steuerfreibeträge für Familien
Eltern (allein oder aufgeteilt) haben basierend auf der Anzahl der Kinder einen Anspruch auf eine Senkung der zusammengefassten Einkommensteuerbemessungsgrundlage. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die zusammengefasste Bemessungsgrundlage bei einem Kind um 66.670 HUF (ca. 184 EUR) pro Monat, bei zwei Kindern um 133.330 HUF (ca. 368 EUR) und bei drei oder mehr Kindern um 220.000 HUF (ca. 608 EUR) pro Monat und pro Kind vermindert werden kann. Dies bedeutet beim Steuerbetrag eine Vergünstigung von 10.000, 20.000 bzw. 33.000 HUF (ca. 28, 55 bzw. 91 EUR) für jeden begünstigten Unterhaltsberechtigten. Anspruch auf eine Familienvergünstigung haben Eltern bereits ab dem 91. Tag der Schwangerschaft.
Wenn die Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht ausreicht, um den Familiensteuerfreibetrag bis zu der entsprechenden Höhe vollumfänglich auszuschöpfen, kann die Vergünstigung (Familiensteuerfreibetrag) auch von den Sozialversicherungsbeiträgen geltend gemacht werden. Ab 1. Juli 2020 wurde auch der vorherige Arbeitsmarktbeitrag von 1,5 % in den Sozialversicherungsbeitrag eingebaut, was den Rahmen der maximalen Inanspruchnahme der Vergünstigung erhöht.
Hierbei muss auch die Vergünstigung für erstverheiratete Paare erwähnt werden, die ab dem Zeitpunkt der Eheschließung 24 Monate lang für Paare gewährt wird, wenn sie für mindestens einen von beiden Partnern die erste Ehe bildet. Ein Ehepartner oder das Paar gemeinsam können monatlich einen Steuerfreibetrag von insgesamt 33.335 HUF (ca. 92 EUR) geltend machen, was in der Praxis – unabhängig von der möglichen Inanspruchnahme des Familiensteuerfreibetrags – eine monatliche Steuerminderung von 5.000 HUF (ca. 14 EUR) bedeutet.
Außerordentliche Steuerrückerstattung
Bis zum 15. Februar 2022 erhalten Familien mit Kindern eine außerordentliche Steuerrückerstattung. Die Steuerrückerstattung steht allen zur Familienvergünstigung berechtigten Eltern mit Kindern zu und bezieht sich auf die für folgende Tätigkeiten zu zahlenden Steuern von 2021: Steuer auf Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit sowie auf sonstige Einkommen, zwei Drittel des EKHO-Beitrags bzw. ein Viertel der Pauschalsteuer für 2021 der Kinder erziehenden KATA-Steuerpflichtigen. Die Einkommensteuer wird jedoch höchstens im Umfang des Steuergehalts des aufgrund der Daten von Dezember 2020 berechneten jährlichen Durchschnittslohns zurückerstattet. Den nach der Einkommensteuer und dem vereinfachten Beitrag zu den öffentlichen Lasten besteuerten Eltern erstattet der Staat jeweils höchstens 809.000 HUF (ca. 2.237 EUR) zurück.
Einkommensteuervergünstigung für Personen unter 25 Jahren
Das andere neue Element der Versorgungsleistungen zur Familienförderung in Ungarn berührt die Personen unter 25 Jahren. Ab. 1. Januar 2022 müssen Jugendliche unter 25 Jahren für ihre in die zusammengefasste Bemessungsgrundlage gehörenden Einkommen, d. h. für ihre Lohn- und Gehaltseinkünfte bzw. ihre weiteren Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit sowie für einzelne Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (z. B. Auftragshonorare, Unternehmereinkommen usw.) keine Einkommensteuer zahlen. Auch hier wird eine Begrenzung eingeführt. Diese bedeutet, dass pro Steuerjahr höchstens bis zu einer als Produkt aus der Anzahl der Berechtigungsmonate und dem für den Monat Juli des Jahres vor dem Berichtsjahr vom Zentralamt für Statistik veröffentlichten Bruttodurchschnittsverdienst auf volkswirtschaftlicher Ebene von Personen in Vollzeitanstellung ermittelten Summe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, für die darüber liegenden Gehälter wird die Einkommensteuerfreiheit nicht gelten.
Kinderkrippe und Kindergarten
Als steuerfreie Sachleistungen können Kinderkrippe- und Kindergartenleistungen sowie die dortigen Kosten für die Verpflegung der Arbeitnehmerkinder auf Basis einer Rechnung bis zur Höhe der Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Finanzielle Unterstützung zum Schuljahresbeginn
In früheren Jahren war die steuerbegünstigte finanzielle Unterstützung, die für Kinder der Grund- oder Mittelschule zum Schuljahresbeginn gewährt werden konnte, ein beliebtes Element des Cafeteria-Systems in Ungarn. Ab dem Jahr 2019 unterliegt die Zuwendung zum Schuljahresbeginn jedoch derselben Besteuerung wie Löhne oder Gehälter.
Kindergeld
Zu den klassischen Versorgungsleistungen zur Familienförderung gehört das Kindergeld. Der Staat gewährt den Eltern von der Geburt des Kindes bis zum Ende des Studiums ein monatliches Kindergeld, jedoch maximal bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. Die Höhe des Kindergeldes hat sich seit mehreren Jahren nicht geändert und auch in 2022 bleiben die Zahlungen. Der Betrag für ein Kind beträgt 12.200 HUF (ca. 34 EUR), für zwei Kinder 13.300 HUF (ca. 37 EUR) und für drei oder mehr Kinder beläuft sich das Kindergeld auf 16.000 HUF (ca. 44 EUR) pro Kind. Für alleinerziehende Elternteile oder bei einem dauerhaft kranken oder schwerbehinderten Kind wird ein höheres Kindergeld gewährt.
Mutterschaftsgeld
Zu dem vom Staat gewährten Mutterschaftsgeld ist – 2021 und auch 2022 in Höhe von 64.125 HUF (ca. 177 EUR) bzw. bei Zwillingen in Höhe von 85.500 HUF (ca. 236 EUR) – die Frau berechtigt, die während ihrer Schwangerschaft wenigstens viermal an der Schwangerschaftsvorsorge teilgenommen hat.
Versorgungsleistungen zur Familienförderung bei der Kinderbetreuung
Anspruch auf Kleinstkinderbetreuungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: csed) hat eine Frau, die vor der Geburt innerhalb von zwei Jahren mindestens 365 Tage versichert war. Csed wird für den Zeitraum der Mutterschaftsfristen, in Ungarn also für 168 Kalendertage gewährt.
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: gyed) hat bis zum 2. Geburtstag des Kindes eine Frau, die in den zwei Jahren vor der Geburt des Kindes mindestens 365 Tage lang versichert war. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 2021 höchstens 234.360 HUF (ca. 648 EUR) im Monat. Wenn für 2022 ein Brutto-Mindestlohn von 200.000 HUF (ca. 553 EUR) angenommen werden sollte, wird das Kinderbetreuungsgeld in 2022 höchstens 280.000 HUF (ca. 774 EUR) betragen. Neben dem Erhalt der Leistungen von gyed ist es möglich, dass der Arbeitnehmer einer Beschäftigung in Normalarbeitszeit nachgeht, sobald das Kind sechs Monate alt wird.
Die Zuwendung zur Unterstützung der Kinderbetreuung (Abkürzung auf Ungarisch: gyes) beträgt in 2021 pro Kind 28.500 HUF (ca. 79 EUR) im Monat und dieser Betrag wird sich wahrscheinlich auch in 2022 nicht ändern. Wie beim Bezug von gyed darf der Arbeitnehmer auch beim gyes einer Erwerbstätigkeit mit Normalarbeitszeit nachgehen, sobald das Kind sechs Monate alt wird. Gyes wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt und kann von den Eltern oder Großeltern in Anspruch genommen werden.
In den Jahren 2021 und 2022 hat dieser Eltern- bzw. Großelternteil, der drei oder mehr Kinder erzieht, Anspruch auf ein monatliches Erziehungsgeld (Abkürzung auf Ungarisch: gyet) in Höhe von 28.500 HUF (ca. 79 EUR). Das Erziehungsgeld wird vom dritten bis zum achten Lebensjahr des kleinsten Kindes gewährt. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes dürfen Begünstigte höchstens 30 Stunden pro Woche bzw. bei Arbeit von zu Hause ohne zeitliche Beschränkung erwerbstätig sein.
Von den Versorgungsleistungen zur Familienförderung, die in 2021 und 2022 gewährt werden können, haben wir mit den obigen Versorgungsleistungen und Zuwendungen nur die allgemeinsten und charakteristischsten zusammengetragen. Es gibt spezielle Fälle und Bestimmungen, auf die wir nicht eingegangen sind, doch geben unsere Experten für Lohnbuchhaltung Ihrem Unternehmen gern weitere Informationen über jedes Element der Versorgungsleistungen zur Familienförderung der Jahre 2021 und 2022.