In den vergangenen Monaten konnte man immer häufiger vom SAF-T Bericht oder von der SAF-T Datenübermittlung, einer der neuesten technologischen Entwicklungen der ungarischen Finanzbehörde lesen und hören. Schauen wir uns näher an, worum es hier eigentlich geht!
Die Steuerbehörde führte in Ungarn zum 1. Juli 2018 die Übermittlung von Online-Rechnungsdaten ein. Jeder erinnert sich daran, dass wir Angst hatten, da wir es weder als Steuerzahler noch als Steuerexperten kannten. Bewusst oder unbewusst wussten wir, dass die Finanzbehörde über noch mehr Informationen bezüglich des Steuerzahlers verfügen wird. Nach den seither vergangenen fast vier Jahren können wir konstatieren, dass unsere Software von jeder ausgehenden Rechnung einen Bericht schickt, was inzwischen zum Alltag als Steuerzahler wurde und vielleicht gar nicht so schlimm ist.
Ziel der OECD-Empfehlung und der SAF-T Datenübermittlung
Die jüngste Idee der Steuerbehörde, die in einer OECD-Empfehlung vorgestellt wurde, sind die sog. (einheitlichen) Standarddateien für Steuerzwecke, d. h. die Standard Audit File for Tax, kurz SAF-T. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die mit der Steuerzahlung verbundenen Informationen der Unternehmen zur Buchhaltung, Rechnungslegung und Steuerzahlung den Plänen nach digital, in Form einer Standarddatei an die Steuerbehörde zu übermitteln sind. SAF-T ist praktisch eine gut formatierte XML-Textdatendatei, die Daten aus den verschiedenen Systemen und Untersystemen des Unternehmens enthält. Die Daten werden in Stammdaten und Transaktionsdaten aufgeteilt und beziehen sich auf einen gegebenen Finanz- und Abrechnungszeitraum. Die Erstellung der Standarddatei erfolgt also in einem Standardformat, in XML, wobei ausschließlich das Validierungsschema der zur Verfügung stehenden Dateien im XSD-Format berücksichtigt wird.
Das Hauptziel besteht natürlich darin, dass die ungarische Steuerbehörde aufgrund der so erhaltenen Informationen die Prüfungen bei den Steuerzahlern effizienter durchführen oder – um es positiver zu sehen – eine spezifischere, besser auf die einzelnen Steuerzahler ausgerichtete Unterstützung für die Arbeit der Steuerzahler gewähren kann. Das Ziel oder die Verwendungsmöglichkeit der SAF-T Datenübermittlung besteht darüber hinaus auch in der Unterstützung der externen und internen Kontrolle bzw. in der möglichen Übermittelbarkeit der Daten zwischen den Unternehmen und den Regierungsorganen.
Ausländische Beispiele
Man kann auch hören, dass die Steuerbehörde in Ungarn eine breitere Datenübermittlung realisieren möchte, als die in der internationalen Empfehlung formulierten primären Informationen. Es gibt zwei Versionen der OECD-Empfehlung, Ungarn hat seinen jüngsten SAF-T Entwurf aufgrund der Version 2.0 erstellt. Die Datenstruktur wurde primär zur Unterstützung der Prüfungsverfahren der Steuerbehörde entwickelt und unterstützt ausschließlich eine Einzel-Datenanforderung, zu einer regelmäßigen Datenübermittlung ist sie zum gegenwärtigen Stand (noch) nicht geeignet.
Die Vorstellung der ungarischen Behörden ist keine Neuheit und wurde in den vergangenen Jahren in mehreren ausländischen Staaten – z. B. in Portugal, Polen und Norwegen – bereits in irgendeiner Form realisiert.
Zeitpunkt der SAF-T Datenübermittlung
Aufgrund des bisher Dargelegten geht es um eine nachträgliche Datenübermittlung, doch ist es ohne Entscheidung des Gesetzgebers nicht eindeutig, ab wann die Standarddateien zu erstellen sind. Die eine Version besagt, dass die Firmen nach der Bilanzerstellung eine Generierung der SAF-T Dateien vornehmen müssen, die bis zum Ablauf der Verjährung des betroffenen Zeitraums aufzubewahren sind. Die Datenübermittlung enthält gleichermaßen obligatorische und nicht obligatorische Elemente. Es ist auch vorstellbar, dass ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Auftragserteilung, auf Anfrage der Steuerbehörde die Datei erstellt werden muss; in diesem Fall wird sicher auch die Nummer der schriftlichen Auftragserteilung ein obligatorisches Element bei der Datenübermittlung sein.
Ab wann eigentlich?
Wie bereits erwähnt, gibt es noch keine Entscheidung über den Zeitpunkt der Einführung der SAF-T Datenübermittlung bzw. über die Fristen und den genauen Charakter der Datenübermittlung, so viel scheint wahrscheinlich, dass zuerst das Umsatzsteuermodul eingeführt wird. Bis dahin sollte man sich mit dem Gedanken, der behördlichen Vorstellung und der Tatsache anfreunden, dass hoffentlich eine auch für die Steuerzahler vorteilhafte Lösung realisiert wird, wenn die durch den Gesetzgeber gefundene Regelung für die Steuerzahler und Experten zugänglich wird.
Die Umstellung der IT-Systeme und der Rechnungsstellungsprogramme der Unternehmen auf die SAF-T Datenübermittlung und das neue Format kann auch die IT- und Finanzexperten der Firmen, ähnlich wie bei den früheren Umstellungen, vor ernste Herausforderungen stellen. Der Geschäftszweig Business Automation von WTS Klient Ungarn hilft Ihnen gern bei der Umstellung und bei der Entwicklung der zur Erfüllung der neuen Pflicht zur Datenübermittlung benötigten digitalen Systeme.