15.09.2020

Die Online-Rechnung 3.0 kommt!

Ab 2021 müssen in Ungarn auch die für natürliche Personen ausgestellten Rechnungen gemeldet werden

Ab 1. Januar 2021 startet den früheren Meldungen entsprechend in Ungarn die Online-Rechnung 3.0, der dritte abschließende Schritt der Ausweitung der Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten. Gleichzeitig mit der Einführung von Online-Rechnung 3.0 wird die Datenleistungspflicht auch auf die für nicht steuerpflichtige Personen, beispielsweise für natürliche Personen ausgestellten Rechnungen sowie die für Steuerpflichtige über innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferungen von Gegenständen ausgestellten Rechnungen ausgeweitet. Die ungarische Finanzbehörde (NAV) wird also vom nächsten Jahr an wirklich jede Rechnung sehen: auch die, welche die Unternehmer für Privatpersonen ausgestellt hatten.

Erstes Quartal 2021: sanktionsfreier Zeitraum

Damit die Unternehmen Zeit haben, ihre IT-Systeme vorzubereiten, veröffentlichte das Finanzamt bereits in der zweiten Woche von September auf den Webseiten GitHub und onlineszamla.nav.gov.hu die auf das System der Online-Rechnung 3.0 bezogenen Schemata für die Entwickler und eine umfassende Beschreibung der technischen Änderungen. Die erste Version der Spezifikation XSD 3.0 ist bereits verfügbar, und theoretisch nehmen ab Ende September das Testsystem wie auch das echte System die Datenleistung bereits in diesem Format an; die Anwendung des Systems ist aber erst ab 1. Januar 2021 Pflicht.

Im Interesse einer störungsfreien Umstellung wird die NAV in den ersten drei Monaten, d. h. bis zum 31. März 2021 keine Strafen verhängen, d. h. sie nimmt auch noch das Format 2.0 an. Nach dem sanktionsfreien Zeitraum, ab 1. April wird aber nur noch ein Format höher die Version 3.0 verfügbar sein.

XSD 3.0 Spezifikation

Nach Ansicht des Gesetzgebers sichern das System Online-Rechnung 3.0 und das dazu gehörende Datenleistungsformat das Anbieten der Umsatzsteuererklärungen, zugleich eine papierlose Rechnungsstellung sowie den Datenschutz.

Damit, dass sich die Datenleistung der Online-Rechnung 3.0 auch auf die für Privatpersonen sowie Ausländer (EU und Drittländer) ausgestellten Rechnungen erstreckt, wird die NAV durchschnittlich mehr als eine halbe Million Rechnung (für Privatkunden) pro Tag mehr sehen als vorher. Dadurch werden den Prüfern bei der Prüfung des Wahrheitsgehalts der Umsatzsteuererklärungen fast alle Kontrolldaten zur Verfügung stehen, und die Regierung kann auch die Umsatzsteuererklärungen bereits anstelle der Unternehmen ausfüllen. Dank dessen wird nach Mitteilung des für Steuersachen verantwortlichen Staatssekretariats eine neue Dienstleistung, das Anbieten der Umsatzsteuererklärungen eingeführt, was jährlich für etwa 480.000 Unternehmen eine Verringerung der administrativen Belastung bedeutend kann. Man muss aber zugleich sehen, dass die Steuerzahler beim Abzug des Steuergehalts der Rechnungen mehrere Aspekte und auch interne Kontrollverfahren berücksichtigen muss, die wahrscheinlich diese vereinfachten Verfahren nicht ersetzt. (Beispielsweise gibt es strenge gesetzliche Bedingungen für Abzüge und auch der Steuerzahler kann abwägen, wann er nach der Eröffnung des Abzugsrechts von seinem Abzugsrecht Gebrauch machen möchte.)

Ein weiterer Vorteil der Spezifikation XSD 3.0 ist – insbesondere in Zeiten der Coronavirus-Pandemie –, dass sie die ein hohes Infektionsrisiko darstellenden Papierrechnungen ablösen kann. Die vom Verkäufer im XML-Format hochgeladene E-Rechnung kann der Käufer herunterladen und als authentische Rechnung behandeln, so dass die elektronische Rechnung selbst die Datenleistung bilden kann. Die in der Wirtschaft am häufigsten verwendeten Identifikationscodes, so beispielsweise auch die Vertragsnummern können bei der XSD 3.0 Datenstruktur optional ausgefüllt werden, womit die Rechnungen auf der Kundenseite automatisch und leicht verarbeitet werden können.

Der Übergang auf das System Online-Rechnung 3.0 wird schließlich auch vom Datenschutzaspekt wichtig sein, da die Spezifikation XSD 3.0 die Anonymisierung der Bevölkerungsdaten gewährleistet. Bei den für Privatpersonen ausgestellten Rechnungen darf die Datenleistung keine Namen und Anschriften enthalten, so dass die NAV die personenbezogenen Daten der Kunden als Privatperson nicht sieht.

Weitere Vorteile des Systems Online-Rechnung 3.0

Mit der Einführung des Systems Online-Rechnung 3.0 wird das in Ungarn am 1. Juli 2018 gestartete und später in diesem Jahr ausgeweitete System der Übermittlung von Rechnungsdaten im nächsten Jahr praktisch vollständig. All das kann einen weiteren Abbau der Schattenwirtschaft und eine weitere Ausweitung der Digitalisierung mit sich bringen.

Die Umstellung der IT-Systeme und der Rechnungsstellungsprogramme der Unternehmen auf die Datenleistung Online-Rechnung 3.0 und das neue Format kann auch die IT- und Finanzexperten der Firmen, ähnlich wie bei den früheren Umstellungen vor ernste Herausforderungen stellen. Der Geschäftszweig Business Automation von WTS Klient Ungarn hilft Ihnen gern bei der Umstellung und bei der Entwicklung der zur Erfüllung der neuen Datenleistungspflicht notwendigen digitalen Systeme.

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