Die Verschärfung bei der KATA-Steuer, die als eine der drastischsten Änderungen der ungarischen Steuergesetze des vergangenen Zeitraums gilt, schlug Mitte Juli in der ungarischen Wirtschaft wie eine Bombe ein. Durch die Gesetzesänderung hatte ein Großteil der bisherigen KATA-steuerpflichtigen Unternehmer ab 1. September nicht mehr die Möglichkeit, die Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen zu wählen, wodurch sowohl ihre steuerliche Belastung als auch ihre administrativen Lasten bedeutend anstiegen. Um dies zu lindern bzw. den KATA-Steuerpflichtigen den Übergang in eine andere Steuerart zu erleichtern, erließ die ungarische Regierung neue Bestimmungen.
Optionen für KATA-Steuerpflichtige
Der Bekanntmachung des Finanzministeriums zufolge stehen diejenigen, die der neuen KATA-Steuer nicht entsprechen oder sie nicht wählen können, zahlreiche günstige Arten der Besteuerung zur Verfügung. Die beste Alternative kann für Einzelunternehmer die Pauschalbesteuerung, für Firmen die Steuer für Kleinunternehmen und für Künstler der vereinfachte Beitrag zu den öffentlichen Lasten (EKHO-Beitrag) sein. Letztere kann die Senkung des EKHO-Beitrags noch anziehender machen, deren Details in der am 9. August in der Nummer 134 des Ungarischen Gesetzblattes erschienenen Regierungsverordnung Nr. 297/2022 über die Anwendung einzelner Bestimmungen zur Ermöglichung eines vereinfachten Beitrags zu den öffentlichen Lasten veröffentlicht wurden.
Senkung des EKHO-Beitrags
Aufgrund der Verordnung bedeutet die Senkung des EKHO-Beitrags, dass ab 1. September 2022 der sog. auszahlerseitige EKHO-Beitrag erlischt. D. h. der Auszahler muss keinen vereinfachten Beitrag zu den öffentlichen Lasten für die Einkünfte entrichten, die an die laut EKHO-Gesetz eine Zahlungspflicht für öffentliche Lasten erfüllende Privatperson als Vergütung für ihre berufliche Tätigkeit gezahlt wurden. Laut Bekanntmachung des Ministeriums hat die Senkung des EKHO-Beitrags um 13 Prozentpunkte letztendlich einen 15%igen EKHO-Beitrag zur Folge.
Für die zum EKHO-Beitrag wechselnden KATA-Steuerpflichtigen kann nicht nur die Senkung des EKHO-Beitrags, sondern zusammen damit auch die Reduzierung der administrativen Lasten eine Hilfe darstellen, da die Einkünfte der einen EKHO-Beitrag zahlenden Steuerpflichtigen genauso in dem durch die Steuerbehörde erstellten Entwurf der Steuererklärung aufgeführt werden, wie die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis.
Sonstige Erleichterungen
Neben der Senkung des EKHO-Beitrags würde die Verordnung auch den Übergang der KATA-Steuerpflichtigen erleichtern, die den EKHO-Beitrag nicht wählen oder nicht wählen können. Die am 31. August die KATA-Besteuerung anwendenden offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Einzelfirmen und Rechtsanwaltskanzleien fallen zwar unter das Rechnungslegungsgesetz, sind aber nach der neuen Bestimmung nicht verpflichtet, ihre Eröffnungsbilanz von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Eine andere Erleichterung ist die, dass, wenn der als gering besteuerte Person angemeldete Gesellschafter (der Komplementär) einer bisher unter die KATA-Steuer fallenden Kommanditgesellschaft bzw. offenen Handelsgesellschaft ein Einzelunternehmer mit Pauschalsteuer sein möchte, er die Auflösung der Firma durch vereinfachte Liquidation nicht abwarten muss. Laut Verordnung reicht es nämlich aus, wenn er seine vereinfachte Liquidation der Steuerbehörde bis zum 30. September 2022 anmeldet, und er kann bereits vom Tag der Anmeldung an ins Register der Einzelunternehmer aufgenommen werden.
In Devisen gezahlte Körperschaftsteuer
Ebenfalls in der Nummer 134 des Ungarischen Gesetzblattes erschien die Regierungsverordnung Nr. 298/2022 über die Zahlung der Körperschaftsteuer in Devisen, was eine Erleichterung für die ungarischen Firmen darstellen kann, deren Einnahmen zum Teil oder ganz in Devisen eingehen. Aufgrund der Verordnung kann der Steuerzahler der Steuerbehörde auf dem zu diesem Zweck eingeführten Formular bis zum ersten Tag des Monats vor dem ersten Tag des Steuerjahres für das ganze Steuerjahr anmelden, dass er seiner Zahlungspflicht für die Körperschaftsteuer in US-Dollar oder Euro erfüllt. Die überwiesene Euro- oder US-Dollar-Summe wird laut dem Tag der Belastung des von der Überweisung betroffenen Bankkontos in einem mit dem durch die Ungarische Nationalbank für diesen Tag veröffentlichten Wechselkurs berechneten Forintbetrag auf dem Steuerkonto des Steuerzahlers gutgeschrieben. Der Steuerzahler kann die Anmeldung erstmals für das nach dem 30. September 2022 beginnende Steuerjahr tätigen. Bei einer Überweisung von einem Konto, das in einer anderen Währung als angemeldet geführt wird, werden die Kosten des Umtauschs vom Steuerzahler getragen.
Die mit der Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen verbundene Gesetzesänderung und die damit verbundenen Regierungsverordnungen, wie die Senkung des EKHO-Beitrags berühren nicht nur die kleinen Unternehmen und Unternehmer, sondern indirekt auch die großen multinationalen Unternehmen, d. h. unsere Klienten. Unter ihren Zulieferern sind nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit KATA-Steuerpflichtige – Sprachlehrer, Übersetzer, sonstige Leistungen erbringende Unternehmer – zu finden, die bisher diese günstige Form der Besteuerung gewählt hatten, jetzt aber ihre Tätigkeit bzw. Vergütung neu überdenken müssen. Wenn Sie wissen möchten, wie die Änderung Ihre Firma betreffen kann, steht Ihnen das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn immer gern zur Verfügung!