30.04.2019

Neue Möglichkeiten der vereinfachten Liquidation

Seit 1. Juli 2018 können mehr Firmen dieses Verfahren wählen

Infolge einer Änderung des Gesetzes Nr. V von 2006 über die Firmenpublizität, das handelsgerichtliche Verfahren und die Liquidation kann in Ungarn die Möglichkeit der vereinfachten Liquidation seit dem 1. Juli 2018 nicht nur von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, sondern von jeder Firma gewählt werden, sofern sie nicht zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist und die Liquidation innerhalb von 150 Tagen abschließen kann. Angesichts der geringeren und schnelleren Administration machen unseren Erfahrungen nach immer mehr Unternehmen tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Ihre Einleitung ist bei der NAV anzumelden

Auch in diesem Fall beginnt die Liquidation – ebenso wie die normale Liquidation – mit der darauf bezogenen Entscheidung des Eigentümers des Unternehmens, unter Angabe des Anfangszeitpunktes der vereinfachten Liquidation. Der Anfangszeitpunkt darf nicht vor dem Tag der diesbezüglichen Entscheidung des Eigentümers liegen. Bei einer vereinfachten Liquidation wiederum muss kein Liquidator bestellt werden, sondern die Person mit Führungsaufgaben des Unternehmens übernimmt diese Aufgabe.

Die Einleitung der vereinfachten Liquidation ist innerhalb von 15 Tagen auf dem Formular T201T bei der Ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) anzumelden. Es ist zweckmäßig, dem Formular die Entscheidung des Eigentümers über die vereinfachte Liquidation beizulegen. Das ist zwar nicht verbindlich, kann aber die Bearbeitung beschleunigen. Die NAV hat 30 Tage zur Aufarbeitung des Formulars und sie benachrichtigt automatisch das Handelsregistergericht von der Einleitung der vereinfachten Liquidation. Das Handelsregistergericht sorgt für die Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einleitung der vereinfachten Liquidation des Unternehmens im Firmenamtsblatt. Von der Veröffentlichung an stehen den Gläubigern 40 Tage zur Verfügung, um ihre Forderungen anzumelden.

Außer der NAVe muss das Unternehmen die Kommunalverwaltung und seine eigene kontoführende Bank von der Einleitung der vereinfachten Liquidation unterrichten. Wichtig ist, dass das Bankkonto erst nach der Löschung der Firma aufgelöst werden darf.

Innerhalb von 30 Tagen nach der Einleitung der vereinfachten Liquidation sind der Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit und die Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen.

Abschluss der vereinfachten Liquidation unter Anwendung von Dokumentenmustern

Mit dem Abschluss der vereinfachten Liquidation müssen die 40 Tage abgewartet werden, die zur Anmeldung der Gläubigeransprüche zur Verfügung stehen. Danach, doch auf jeden Fall binnen 150 Tagen muss die Liquidation abgeschlossen und müssen innerhalb von 60 Tagen der Abschluss zur Einstellung der Liquidation und die Steuererklärungen erstellt bzw. eingereicht werden. Der NAV muss außerdem auch der Abschluss der Liquidation auf dem Formular T201T angemeldet werden.

Gleichzeitig damit muss die Firma dem Handelsregistergericht aufgrund von im Voraus festgelegten Dokumentenmustern das Ende der vereinfachten Liquidation anmelden und den Vorschlag zur Vermögensaufteilung bzw. den Beschluss zum Abschluss der Liquidation zuschicken.

Die NAV setzt das Handelsregistergericht innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung des Abschlusses der Liquidation davon in Kenntnis, ob eine Löschung der Firma möglich ist. Wenn ja, wird die Firma vom Handelsregistergericht gelöscht.

Die Erweiterung der Möglichkeit einer vereinfachten Liquidation dient in erster Linie dem Ziel, die mit der Liquidation verbundenen Kosten und administrativen Lasten zu mindern. Ihre Abwicklung bzw. die Zusammenstellung der durch die Rechtsnormen vorgeschriebenen Dokumente erfordert jedoch auch weiterhin die Mitwirkung eines Experten. Unter Ausnutzung der Synergien innerhalb der Firmengruppe und mit der Möglichkeit der Konsultation unserer Juristenkollegen stehen Ihnen die Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn gern zur Verfügung, wenn Sie dieses Verfahren zur Auflösung Ihrer Firma wählen.

 

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