Die Sommermonate haben bedeutende Veränderungen im ungarischen Investitionsförderungssystem mit sich gebracht. Einerseits ist die Anweisung Nr. 1/2026 (VI. 30.) des ungarischen Ministeriums für Wirtschaft und Energie (GEM) in Kraft getreten, die das detaillierte Verfahren für die Verwaltung von Beihilfen auf Grundlage individueller Regierungsentscheidungen (EKD) festlegt. Andererseits hat das Ministerium auf Basis der neuen Verfahrensordnung die seit Monaten ausgesetzte Entscheidungsfindung im Investitionsförderungssystem wieder aufgenommen. Parallel dazu kam es an der Spitze der Ungarischen Agentur für Investitionsförderung (HIPA) zu einem Führungswechsel, der die operative Effizienz des Investitionsförderungssystems in Ungarn weiter stärken soll.
Neue Verfahrensordnung für EKD-Beihilfen
Das Hauptziel der ministeriellen Anweisung besteht darin, einen einheitlichen und transparenten Rahmen für den gesamten Prozess der aus dem Zielbudget für Investitionsförderung gewährten Beihilfen zu schaffen. Die Regelung definiert die Aufgaben der HIPA, des Ministeriums und der Investoren detailliert, von der Einreichung des Förderantrags bis zum Abschluss des Fördervertrags. Dadurch wird für Investoren ein planbares und verlässliches Umfeld geschaffen.
Neustart der Investitionsentscheidungen
Die regulatorischen Änderungen sind besonders aktuell vor dem Hintergrund, dass nach dem Frühjahr 2026 die in Ungarn bei der HIPA eingereichten Investitionsanträge praktisch nicht mehr inhaltlich geprüft wurden. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat in den vergangenen Monaten die laufenden Verfahren überprüft. Im Juli fand anschließend die erste Sitzung des Investitionsausschusses statt, in deren Rahmen bereits acht Projekte behandelt wurden. Die getroffenen Entscheidungen ermöglichten es der HIPA, bei mehreren Investitionsvorhaben die Verhandlungen mit den Investoren fortzusetzen.
Auf Grundlage der strategischen Leitlinien der Regierung wird im neuen Investitionsförderungssystem künftig größerer Wert gelegt werden auf:
· hohe Wertschöpfung,
· Innovationsgehalt,
· Forschungs- und Entwicklungstätigkeit,
· Technologietransfer,
· sowie die Einbindung ungarischer Zulieferer und Universitäten.
Mehr Zeit für die Projektvorbereitung
Eines der wichtigsten Elemente der neuen Verfahrensordnung ist die Erweiterung der den Investoren zur Verfügung stehenden Fristen.
Nach den neuen Regelungen gilt:
- Das bedingte Förderangebot bleibt 12 Monate lang gültig (anstelle der bisherigen 6 Monate).
- Nach Annahme des Angebots stehen 24 Monate für die Finalisierung und Unterzeichnung des Fördervertrags zur Verfügung (zuvor betrug diese Frist 12 Monate).
- Beide Fristen können einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Dies stellt insbesondere für großvolumige Investitionen internationaler Unternehmensgruppen einen erheblichen Vorteil dar, da interne Genehmigungs-, Finanzierungs- oder Zulassungsprozesse häufig mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Die längeren verfügbaren Fristen können das Risiko verringern, dass ein Förderverfahren allein aus administrativen Gründen ins Stocken gerät.
Die Bedeutung von F&E und Innovation nimmt zu
Sowohl die neue Regelung als auch die vom Ministerium formulierten investitionspolitischen Prioritäten deuten darauf hin, dass künftig wissensintensive Investitionen besondere Aufmerksamkeit erhalten werden. Die Verfahrensordnung behandelt Forschungs- und Entwicklungsprojekte an mehreren Stellen gesondert und misst der vom Ungarischen Amt für Forschung, Entwicklung und Innovation (NKFIH) ausgestellten F&E-Qualifizierung besondere Bedeutung bei. Dies steht im Einklang mit dem Ziel, Fördermittel vorrangig solchen Investitionen in Ungarn zukommen zu lassen, die
- eine höhere Wertschöpfung schaffen,
- fortschrittliche Technologien nach Ungarn bringen und
- die Innovationsfähigkeit des Landes stärken.
Führungswechsel bei der HIPA
Im Rahmen der Erneuerung des Investitionsförderungssystems wird seit dem 28. Juli 2026 die Position des CEO der HIPA von Bence Buday ausgeübt.
Der Führungswechsel bedeutet für sich genommen keine Änderung der Bedingungen der Förderprogramme. Er fügt sich jedoch nahtlos in den Prozess ein, dessen Ziel die Wiederaufnahme der Entscheidungsfindung im Investitionsförderungssystem sowie die Gewährleistung einer planbareren und schnelleren Verwaltung für Investoren ist.
Was sollten Investoren jetzt tun?
Für Unternehmen, die eine EKD-Beihilfe in Betracht ziehen, kann das neue Investitionsförderungssystem in Ungarn eine attraktive Gelegenheit darstellen. Die geänderten Entscheidungsmechanismen sind bereits in Kraft, die Verfahrensordnung wurde klar definiert, und gleichzeitig hat sich der für die Projektvorbereitung verfügbare Zeitraum deutlich verlängert. Die Entwicklung einer Förderstrategie sollte dennoch weiterhin bereits in einer frühen Phase des Investitionsvorhabens beginnen, wobei der angemessenen Darstellung von F&E-, Innovations- und wertschöpfungsintensiven Elementen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da diese bei Förderentscheidungen eine zunehmend wichtige Rolle spielen.
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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.