27.06.2013

EU-Beitritt Kroatiens

Die Europäische Union wird ab dem 1. Juli 2013 um ein neues Mitglied, nämlich Kroatien, erweitert. Dazu fassen wir hier einige praktische Informationen zusammen, die bei der Prüfung der mit Kroatien abgewickelten Geschäfte beachtet werden sollten.

Nach dem Beitritt kommen die kroatischen EU-Steuernummern zur Anwendung (die nach der Identifikation des Mitgliedsstaats HR aus einer 11-stelligen Steuernummer bestehen). Es ist von großer Bedeutung, im Zuge von innergemeinschaftlichen Transaktionen die Gültigkeit der Steuernummern unserer kroatischen Geschäftspartner zu kontrollieren und in der zusammenfassenden Meldung anzuführen (bisher handelte es sich dabei umsatzsteuerlich im Regelfall um Importe und Exporte). Diese Kontrolle können Sie auch auf der folgenden Website durchführen:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

Die vor dem Beitritt begonnen und bis zum Beitritt noch nicht abgeschlossenen Zollverfahren sind im Sinne der EU-Vorschriften zu schließen, wobei die Regelungen für die einzelnen speziellen Zollverfahren berücksichtigt werden müssen.

Aus Sicht der Mehrwertsteuer kommen Übergangsregelungen zur Anwendung, besonders im Hinblick auf die Arten der im Gange befindlichen speziellen Zollverfahren (UStG § 282, seit dem 1. Juni 2013 in Kraft).

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