28.01.2015

Staatliche Grünbehörde – nahende Fristen für Datenbereitstellung!

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Fristen für die jährlich an das Umweltinspektorat abzuliefernden Daten näher rücken.
Im Zusammenhang mit Verpackungsabfällen ist die Frist für die auf Papier vorzulegenden Informationen der 31. Januar 2015.
Etwas mehr Zeit steht zur Verfügung im Fall von Batterien, Akkumulatoren sowie elektrischen und elektronischen Einrichtungen, zu denen die jährliche Datenlieferung bis zum 20. Februar 2015 bei der Grünbehörde eingereicht werden muss.
Neu ist, dass man die letzteren Daten ausschließlich auf elektronischen Weg – über das Kundenportal – bekannt geben kann. Dazu muss man vorher auch eine Vollmacht elektronisch registrieren lassen. Werden die Daten nicht oder nicht auf vorgeschriebene Weise vorgelegt, wird üblicherweise eine Abfallwirtschaftsstrafe von 200.000 Forint eingehoben, die jedoch in bestimmten Fällen bis zu 1 Million Forint betragen kann.

 

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