09.05.2017

Berechtigungsprüfung zur Krankenversicherung – Ampeln zeigen die Wahrheit

Der Gesundheitsdienstleister in Ungarn überprüft vor der Versorgung des Patienten die Gültigkeit der Sozialversicherungsnummer (TAJ-Nummer). Bei dieser Online-Prüfung stellt sich heraus, ob der Patient im Register der Krankenversicherung aufgeführt ist, das die Personen auflistet, die zur medizinischen Versorgung berechtigt sind. Bei der Überprüfung kann das System eine „grüne”, „rote”, „blaue”, „braune” oder eine „gelbe” Ampel anzeigen.

Bei der Berechtigungsprüfung zur Krankenversicherung kann das IT-System der Nationalen Kasse zur Gesundheitsversicherung folgende Signale aufzeigen:

Berechtigungsprüfung zur Krankenversicherung

Grünes Licht: Die TAJ-Nummer ist gültig, ein Rechtsverhältnis mit der zu versorgenden Person besteht und er ist zu Gesundheitsdienstleistungen berechtigt. Dieser Status besteht dann, wenn die Person versichert ist und einen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 4% zur Anspruchsberechtigung von Naturalleistungen bzw. den monatlichen Beitrag der Gesundheitsdienstleistung in Höhe von HUF 7.110 (ca. 23 EUR) bezahlt. In diesem Fall bekommt der Patient grünes Licht für die Versorgung, d.h. der Gesundheitsdienstleister muss ihn im Rahmen der Sozialversicherung versorgen.

Rotes Licht: Die TAJ-Nummer ist gültig und obwohl kein Rechtsverhältnis mit der zu versorgenden Person besteht, kann der Gesundheitsdienstleister die Versorgung nicht verweigern und darf vom Patienten keine Bezahlung für die Versorgungskosten verlangen. Der Gesundheitsdienstleister ist verpflichtet, den Patienten über das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses in Kenntnis zu setzen.

Blaues Licht: Die zu versorgende Person ist im Ausland versichert, so ist die TAJ-Nummer vorübergehend ungültig. Der Patient hat die Gesundheitskasse darüber unterrichtet, dass er im Ausland krankenversichert ist. In diesem Fall kann mit der TAJ-Karte keine medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden und der Patient kann nur dann eine medizinische Versorgung in Ungarn in Anspruch nehmen, wenn er über eine von der ausländischen Krankenkasse ausgestellte EU-Karte verfügt oder ein hierzu gleichwertiges Formular besitzt.

Braunes Licht:  Die Berechtigungsprüfung zur Krankenversicherung zeigt aus anderweitigem Grund die Ungültigkeit einer TAJ-Nummer an, z.B, wenn der Patient in einem anderen Land lebt, sich in Ungarn abgemeldet hat und daher seine TAJ-Nummer nicht mehr gültig ist. In diesen Fällen kann die medizinische Versorgung in Ungarn nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.

Gelbes Licht: Die TAJ-Nummer ist zwar gültig, aber die zu versorgende Person in Ungarn ist wegen einer mit der Gesundheitskasse getroffenen Vereinbarung für 24 Monate nur zu eingeschränkten medizinischen Leistungen berechtigt. Laut dieser Vereinbarung ist die Person – mit Ausnahme einer Notversorgung – ab dem ersten Tag des 24. Folgemonats nach der Vereinbarung zur uneingeschränkten medizinischen Versorgung berechtigt, außer, wenn der vorgeschriebene Beitrag beim Abschluss der Vereinbarung für 24 Monate rückläufig entrichtet wurde.

Wenn die Berechtigungsprüfung zur Krankenversicherung kein „grünes” oder „gelbes” Licht anzeigt, wird die zu versorgende Person von den Gesundheitsdienstleistern darüber informiert. Die Gültigkeit der TAJ-Nummer kann in Ungarn elektronisch über das Kundenportal oder persönlich beim im Komitatsitz tätigen Kreisamt der Regierungsbehörde hergestellt werden. Im Komitat Pest und in der Hauptstadt ist das Bezirksamt der Regierungsbehörde des 13. Bezirks der Hauptstadt Budapest hierfür zuständig.

Nach der Anmeldung unterrichtet die Gesundheitskasse in Ungarn die Kunden über das Ergebnis der Regelung des Rechtsverhältnisses.

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.