02.11.2021

Einkommensteuerrückerstattung an Ausländer in Ungarn

Wer bekommt in Ungarn wovon wie viel zurück?

Einkommensteuerrückerstattung

Die Einkommensteuerrückerstattung ist bis heute eines der heißesten Themen der ungarischen Presse. Überall kann man lesen und hören: Kinder erziehende Eltern können die Geldrückerstattung bereits erwarten, das System der Steuerbehörde ist bereits jetzt auf die Zuweisung im Februar 2022 vorbereitet. Schauen wir uns ohne Anspruch auf Vollständigkeit einmal eingehender an, wer eigentlich was wovon zurückbekommt! Steht die ungarische Einkommensteuerrückerstattung eigentlich den ausländischen Arbeitnehmern zu und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Wer ist zur Steuerrückerstattung berechtigt?

Die Einkommensteuerrückerstattung kann grundlegend von der Privatperson in Anspruch genommen werden, die in 2021 in Ungarn wenigstens für einen einzigen Tag zu einer Familienvergünstigung berechtigt ist und in diesem Jahr ein in die zusammengefasste Bemessungsgrundlage fallendes Einkommen, beispielsweise Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, Auftragshonorare oder Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, erzielt. Wichtig ist, dass für gesondert zu versteuernde Einkommen (z. B. aus dem Verkauf von Immobilien) keine Rückerstattung zusteht. Gleichzeitig kann in Ungarn eine zur Familienvergünstigung berechtigte Person eine Rückerstattung bekommen, die beispielsweise im Status als gering besteuerter Einzelunternehmer tätig ist. 

Der Schlüssel ist also die Berechtigung zur Familienvergünstigung. In den meisten Fällen sind Personen, die in Ungarn zu Kindergeld berechtigt sind, auch zur Familienvergünstigung und so auch zur Steuerrückerstattung berechtigt. Bei den ihre Kinder gemeinsam erziehenden Eltern besitzen beide Parteien eine Berechtigung, egal ob Lebenspartner oder Ehegatten.

Über was für eine Summe reden wir? 

Die Einkommensteuerrückerstattung ist der um die Vergünstigungen gesenkte Teil der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für 2021 und beträgt pro berechtigter Person insgesamt höchstens 809.000 HUF (ca.2.225 EUR). Bei gering besteuerten Personen wird ein Viertel der gezahlten Pauschalsteuer zurückgezahlt, bei einem gemischten Rechtsverhältnis innerhalb des Jahres – z. B. sowohl im Arbeitsverhältnis als auch als gering besteuerte Person – zusammen unter Berücksichtigung der oben angezeigten Beschränkung. Sind beide Elternteile zur Vergünstigung berechtigt, so sind sie alle beide zur Steuerrückerstattung berechtigt, selbst wenn die Familienvergünstigung in der Praxis nur vom einen Elternteil geltend gemacht wird.

Steht mir die Einkommensteuerrückerstattung auch zu, wenn ich Ausländer bin? 

Ja, wenn die Berechtigung zu Kindergeld besteht und Sie als Privatperson berechtigt sind, eine Vergünstigung in Anspruch zu nehmen. Zur Prüfung der letzten Frage ziehen wir zur Untermauerung die Bestimmung von § 1/A Absatz 3 des ungarischen Einkommensteuergesetzes heran. Demnach sind die im Ausland ansässigen Privatpersonen berechtigt, im Inland eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, deren unter eine inländische Steuerpflicht fallendes Einkommen 75 % des Gesamteinkommens im Steuerjahr (einschließlich der in irgendeinem anderen Staat steuerpflichtigen Einkommen) erreicht. Eine wichtige Klausel ist, dass die Privatperson zur Inanspruchnahme einer Familienvergünstigung in Ungarn im geprüften Zeitraum (Steuerjahr) im anderen Staat zu keiner solchen oder ähnlichen Vergünstigung berechtigt sein darf.

Steht mir die Einkommensteuerrückerstattung als Ausländer zu, der in Ungarn als Angestellter einer ungarischen Firma, in einem Arbeitsverhältnis tätig ist? 

Ja, wenn die oben beschriebene Bedingung von 75 % erfüllt wird und Sie in Ungarn zu Kindergeld berechtigt sind. In einem solchen Fall leistet die Steuerbehörde aufgrund der vom Arbeitgeber erhaltenen Daten bis zum 15. Februar 2022 eine automatische Rückerstattung und bei der Erstellung bzw. Einreichung der Steuererklärung wird dann eine Möglichkeit zur Änderung des „Vorschusses” bestehen.

Ich bin als Ausländer fortlaufend zwei Jahre lang in Entsendung in Ungarn, bin auch weiterhin bei meinem Arbeitgeber in Deutschland angestellt und zahle die Einkommensteuer vierteljährlich selbst. Bin ich zur Steuerrückerstattung berechtigt?

Wenn bei der Entsendung die Berechtigung zur Vergünstigung wie oben dargelegt besteht (als im Ausland ansässige Person aufgrund der 75 %-Regel), dann ja. Gleichzeitig kann die Steuerbehörde in diesem Fall, da sie vom ungarischen Arbeitgeber keine Daten über das Einkommen bekommt, keine automatische Rückerstattung leisten. Deshalb muss in der jährlichen Einkommensteuererklärung die Summe der Einkommensteuerrückerstattung angezeigt werden. Die in der Steuererklärung aufgeführte Summe überweist die Steuerbehörde in einem solchen Fall frühestens am 1. März 2022.

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