07.05.2025

Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern in Ungarn

Befreiung von der persönlichen Einkommensteuer angenommen

Beihilfe für Mütter, die zwei oder drei Kinder erziehen

Ab 2026 werden in Ungarn eine halbe Million Mütter von der Einkommensteuer befreit, bis 2029 soll diese Zahl auf eine Million steigen. Grundlage hierfür ist die Zustimmung des ungarischen Parlaments vom 29. April 2025 zu einer Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern.

Die Erweiterung der Einkommensteuerfreiheit soll die gesellschaftliche Wertschätzung von Familiengründung und Kindererziehung stärken. Die Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern wird nicht im ungarischen Einkommensteuergesetz verankert, sondern durch ein eigenständiges Gesetz eingeführt. Die Ausgestaltung orientiert sich jedoch and den bisherigen Vergünstigungen auf die Einkommensteuerbemessungsgrundlage, insbesondere jener für Mütter mit vier oder mehr Kindern. Diese Änderung ist Teil einer Reihe familienfreundlicher Steuerreformen, die in Kürze in Kraft treten sollen, darunter auch die schrittweise Erhöhung der Familienvergünstigung, die Einkommensteuerfreiheit während der Mutterschaftsleistungen (csed und gyed) sowie die Ausweitung der Einkommensteuerfreiheit für Mütter unter 30 Jahren.

Wer ist berechtigt zu der neuen Vergünstigung?

Die Vergünstigung steht den Müttern zu, die zwei oder drei Kinder erziehen und

  • als leibliche oder Adoptiveltern für die erzogenen Kinder zu einem Kindergeld berechtigt sind oder
  • nicht mehr zum Kindergeld berechtigt sind, aber mindestens 12 Jahre lang berechtigt waren.

Dementsprechend kann die Vergünstigung für ungeborene Kinder nicht geltend gemacht werden.

Auf welche Einkommensarten bezieht sich die Vergünstigung?

Die Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern gilt grundsätzlich für mit Arbeit erworbenen Einkommen, so wie auf Lohn- und Gehaltseinkünfte, Auftragshonorare, Einzelunternehmereinkommen usw. Sie gilt nicht für Einkünfte aus Vermietung oder für Kapitalerträge.

Gute Nachricht ist, dass die Vergünstigung, die nicht von der Einkommensteuerbemessungslage nicht abgezogen werden kann, kann als Beitragsvergünstigung für Familien berücksichtigt werden.

Falls die Berechtigungszeit kürzer als das Steuerjahr ist, muss die Vergünstigung anteilig geltend gemacht werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Vergünstigung kann von der Mutter durch eine Erklärung in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wann kann die Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern beantragt werden?

Die Vergünstigung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten beantragt werden.

Die Vergünstigung für Mütter mit zwei Kindern wird in vier Phasen eingeführt:
  • ab dem 1. Januar 2026 für Mütter, die noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben;
  • ab dem 1. Januar 2027 für Mütter, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • ab dem 1. Januar 2028 für Mütter, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • ab dem 1. Januar 2029 gilt für Mütter von zwei Kindern unabhängig vom Alter eine lebenslange Befreiung von der Einkommensteuer.

Somit können Mütter mit zwei Kindern unter 40 Jahren im Jahr 2026 die Vergünstigung für einige in die zusammengefasste Bemessungsgrundlage gehörenden Einkommen, und für ihre nach dem 31. Dezember 2025 abgerechneten Löhne geltend machen.

Die Vergünstigung für Mütter mit drei Kindern kann für Einkünfte geltend gemacht werden, die nach dem 30. September 2025 erzielt wurden, und im Falle von mit Arbeit erworbenen Einkommen, die nach diesem Zeitpunkt abgerechnet wurden.

Die Vergünstigung für Mütter mit zwei oder drei Kindern wird weitreichende Auswirkungen sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer in Ungarn haben. Wenn Sie Fragen zur Berechtigung oder zur Beantragung dieser neuen Vergünstigung haben, wenden Sie sich bitte an uns!

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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