Am 16. Juni 2025 wurde in Ungarn der Regierungsbeschluss Nr. 1198/2025 (VI. 16.) veröffentlicht, der detaillierte Vorschriften zum Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer für Arbeitgeber enthält, die ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zahlen. Ziel des Programms ist es, die durch die Erhöhung des Mindestlohns entstehende wirtschaftliche Belastung zu mildern, gleichzeitig die Erhaltung von Arbeitsplätzen zu fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beizutragen. Das Programm beginnt am 1. Juli 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Der veröffentlichte Beschluss beschreibt die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Programms.
Welche Vorteile bietet das Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer?
Im Rahmen des Förderprogramms zur Sozialbeitragsteuer der ungarischen Regierung erhalten die betroffenen Arbeitgeber eine Förderung in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Kompensationszuschusses wie folgt:
- Im Jahr 2025 wird anstelle der Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für 2025 gekoppelt ist, die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für 2024 gekoppelt ist,
- im Jahr 2026 wird die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2026 gekoppelt ist, durch die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2025 gekoppelt ist,
- im Jahr 2027 anstelle der Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2027 gekoppelt ist, die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2026 gekoppelt ist
zu entrichten.
Was ist der Zweck der Unterstützung?
Die Erhöhung des Mindestlohns ist entscheidend für die Anhebung des Lebensstandards der Arbeitnehmer, kann aber auch erhebliche zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber in Ungarn bedeuten. Das Programm kann Unternehmen durch die Verringerung der Belastung durch gestiegene Kosten unterstützen und damit Folgendes fördern:
- den Erhalt von Arbeitsplätzen
- die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus und
- die Stabilisierung des Wirtschaftswachstums.
Die Maßnahme kommt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugute, da sie die Beschäftigungssicherheit fördert und zu einem nachhaltigen Lohnwachstum beiträgt.
Das Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer kann insbesondere für Personal-, Lohn- und Finanzmanager, Buchhalter und Steuerberater von KMU sowie für strategische Personal- und Finanzentscheider relevant sein. Die neue Geschäftseinheit von WTS Klient Ungarn steht Ihnen mit professioneller Beratung zu staatlichen Förderprogrammen zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.