Mit bedeutenden Änderungen – mit der Einführung von neuen Steuervergünstigungen und einer neuen Urlaubsart, einteiliger SZÉP-Karte und höherem Mindestlohn – startet das Jahr 2023 für die ungarischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In unserem vorherigen Artikel verwiesen wir bereits darauf, dass das Ungarische Parlament im Dezember letzten Jahres bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht angenommen hatte. Die Änderungen betrafen zwar nicht die Möglichkeit der Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung, in zahlreichen anderen Bereichen änderten sich jedoch die früheren Regelungen grundlegend. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten, ab 1. Januar 2023 in Ungarn gültigen arbeitsrechtlichen und die Lohnverrechnung berührenden Änderungen zusammen.
Mindestlohn
Wie am Ende jedes Jahres kam auch im Dezember letzten Jahres eine neue Lohnvereinbarung zwischen der ungarischen Regierung und den Arbeitgebern zustande. Demnach erhöhte sich ab 1. Januar 2023 der verbindlich niedrigste Arbeitslohn, d. h. der Mindestlohn von brutto 200.000 HUF auf 232.000 HUF, während das garantierte Lohnminimum auf 296.400 HUF anstieg. Gleichzeitig damit stiegt die Höhe der Bemessungsgrundlage der persönlichen Vergünstigung, die der auf einhundert Forint gerundete Wert von einem Drittel des jeweiligen Mindestlohns ist, auf monatlich 77.300 HUF an, was eine Steuervergünstigung von monatlich 11.595 HUF bedeutet.
Einteilige SZÉP-Karte
Bei der SZÉP-Karte bleibt der Jahresrahmen von 450.000 HUF. Bis zu dieser Betragsgrenze muss der ungarische Arbeitgeber auch weiterhin 28 % Steuern (15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialbeitragsteuer) zahlen, während der darüber hinausgehende Teil als unter die einzelnen bestimmten Bezüge fallender Betrag unter eine Steuerlast von 33,04 % fällt. Die drei Unterkonten (Unterbringung, Freizeit, Bewirtung) wurden jedoch zusammengezogen, so dass jeder Arbeitnehmer ab 9. Januar 2023 nur noch ein Konto der SZÉP-Karte haben kann. Die einzelnen Unterkonten und die dazu gehörenden Rahmenbeträge erlöschen, die früher auf die einzelnen Unterkonten eingezahlten Summen werden addiert, diese können in diesem Jahr bereits zusammen verwendet werden. Die Mitarbeiter, die bereits über eine SZÉP-Karte verfügen, bekommen keine neue Bankkontonummer, bei jedem Vertreiber bleibt die Kontonummer der Unterbringung bestehen.
Steigende Steuervergünstigungen
Die Familienvergünstigung, die aus der Steuerbemessungsgrundlage geltend gemacht werden kann, beträgt in Ungarn in Abhängigkeit von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten für jeden begünstigten Unterhaltsberechtigten und Berechtigungsmonat bei einem Unterhaltsberechtigten auch weiterhin 66.670 HUF, bei zwei Unterhaltsberechtigten 133.330 HUF und bei drei oder noch mehr Unterhaltsberechtigten 220.000 HUF. Ab 2023 kann jedoch für eine als dauerhaft kranke oder schwer behinderte Person angesehene begünstigte Unterhaltsberechtigte die Familienvergünstigung monatlich in einer um 66.670 HUF erhöhten Summe in Anspruch genommen werden, so dass die Summe der bisherigen Vergünstigung für die erwähnten Kinder in Steuern umgerechnet um 10.000 HUF ansteigt. Deren Geltendmachung können die Mitarbeiter auf der Erklärung zur Steuervorauszahlung beantragen.
Von den Steuervergünstigungen ist die Vergünstigung für Jugendliche unter 25 Jahren ebenfalls angestiegen, in 2023 beträgt die Summe der Vergünstigung für Jugendliche unter 25 Jahren für jeden Berechtigungsmonat 499.952 HUF, was eine Steuerersparnis von 74.993 HUF bedeutet.
Neues Element der Steuervergünstigungen
Als neue Steuervergünstigung erscheint in Ungarn von diesem Jahr an die Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren. Die Vergünstigung steht in diesem Fall der jungen Mutter zu, wenn sie für einen Fötus bzw. für ihr leibliches oder adoptiertes Kind nach dem 31. Dezember 2022 zu einer Familienvergünstigung berechtigt ist. Die Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren kann also die junge Mutter in Anspruch nehmen, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, zu Beginn der Berechtigung noch nicht 30 Jahre alt ist nach dem 31. Dezember 2022 zur Familienvergünstigung berechtigt wird, beispielsweise ihre Schwangerschaft nach diesem Datum den 91. Tag erreicht oder ihr Kind nach dem 31. Dezember 2022 geboren wird bzw. wurde. Die Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren beläuft sich monatlich höchstens auf die Summe des für den Monat Juli des Jahres vor dem Berichtsjahr vom Zentralamt für Statistik veröffentlichten Bruttodurchschnittsverdienstes auf volkswirtschaftlicher Ebene von Personen in Vollzeitanstellung. Das heißt, dass die Vergünstigung pro Berechtigungsmonat 499.952 HUF beträgt, was eine Steuerersparnis von 74.993 HUF bedeutet.
Urlaube
Neben der Änderung der Steuervergünstigungen wurde das Arbeitsgesetzbuch um eine neue Urlaubsart ergänzt. Dem ungarischen Arbeitnehmer steht, bis sein Kind drei Jahre alt ist, eine Elternzeit von 44 Arbeitstagen zu. Die Bedingung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis seit wenigstens einem Jahr besteht. Dieser Urlaub ist zu einem dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechenden Zeitpunkt auszugeben. Für die Dauer der Elternzeit ist der Arbeitnehmer zu 10 % des Abwesenheitsgeldes berechtigt, das um die Summe des für diesen Zeitraum gezahlten Kinderfürsorgegeldes (gyed) oder der Beihilfe zur Kleinkinderpflege (gyes) zu senken ist. Dazu ist der Beschluss zur Festlegung der Versorgungsleistung anzufordern.
Es ändert sich auch die Regelung zum Sonderurlaub für frischgebackene Väter. Der Vater ist, wenn sein Kind auf die Welt kommt, spätestens bis zum Ende des zweiten Monats nach der Geburt des Kindes oder im Falle der Adoption eines Kindes spätestens bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem der Beschluss zur Genehmigung der Adoption endgültig geworden ist – anstelle der früheren fünf Arbeitstage – in 2023 schon zu einem Urlaub von zehn Arbeitstagen berechtigt, der zu einem seinem Wunsch entsprechenden Zeitpunkt, höchstens in zwei Teilen auszugeben ist. Zum Sonderurlaub für frischgebackene Väter ist der Arbeitnehmer auch berechtigt, wenn sein Kind tot geboren wird oder stirbt. Der Arbeitnehmer ist für fünf Arbeitstage des Sonderurlaubs für frischgebackene Väter zum vollen Abwesenheitsgeld und vom sechsten Arbeitstag an nur zu 40 % des Abwesenheitsgeldes berechtigt.
Einkommenspfändung
Wenige Leute betrifft es, doch sollte man erwähnen, dass die mit der Pfändung verbundenen Schwellenwerte in Ungarn angehoben wurden. Ab 1. Januar 2023 ist der Teil der Löhne und Gehälter von der Pfändung befreit, der nicht über 60.000 HUF liegt (vorher lag diese Summe bei 28.500 HUF.) Im Gegensatz dazu kann der Teil der monatlich gezahlten Löhne und Gehälter ohne Einschränkung gepfändet werden, der 200.000 HUF übersteigt (vorher waren das 142.500 HUF).
In unserem Artikel haben wir von den Gesetzesänderungen für 2023 nur die wichtigsten arbeitsrechtlichen und die Lohnverrechnung berührenden Änderungen hervorgehoben. Sowohl bei den Elementen des Arbeitsgesetzbuchs als auch unter den Steuervergünstigungen kann es zahlreiche andere Neuerungen geben, die auch Ihr Unternehmen betreffen können. Unsere Experten für Lohnverrechnung erteilen ihren Mandanten gern weitere Informationen sowohl über diese als auch weitere Details zu den im Artikel dargelegten Änderungen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.