Fiskalvertretung

Umsatzsteuerliche und Fiskalvertretung erfordern seitens der Berater spezielles Fachwissen und gleichzeitig auch monetäre Verantwortung.

Die Steuerexperten von WTS Klient Ungarn haben internationale Erfahrung und bieten vollumfängliche Unterstützung während des ungarischen Steuerregistrierungsverfahrens sowie auch in der Fiskalvertretung der nicht-EU Mandanten.

Was bedeutet Fiskalvertretung in Ungarn?

Unternehmen außerhalb der EU, die sich über keinen eingetragenen Sitz oder Betriebstätte in der Europäischen Union verfügen, sind zur Erfüllung ihrer steuerpflichtigen Geschäftsvorfälle verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu beauftragen, der ihre ungarischen Transaktionen steuerlich abwickelt.

Bei der Bereitstellung der Fiskalvertretung sind sowohl das vertretene Unternehmen als auch der Fiskalvertreter gesamtschuldnerisch verantwortlich, sodass Fiskalvertreter nur Unternehmen sein können, die spezielle gesetzliche Anforderungen erfüllenWährend der Fiskalvertretung kann das Unternehmen nur durch den Fiskalvertreter bei der Steuerbehörde vertreten werden.

WTS Klient Ungarn bietet Ihnen durch individuelle steuerrechtliche Beratung, umfassende Abwicklung der Finanzadministration und die kontinuierliche Überwachung von rechtlichen Änderungen effiziente Unterstützung, damit Ihr Unternehmen alle steuerlichen und finanziellen Anforderungen erfüllen kann. 

Umsatzsteuerliche Vertretung

Um inländische Unternehmen bei der Erfüllung ihrer internationalen Steueranforderungen zu unterstützen, können wir auf die Unterstützung des weltweiten Netzwerks von WTS Global zugreifen, um unseren ungarischen Mandanten im Ausland eine kompetente Vertretung zu bieten.

Unser Steuerteam bietet internationalen Gesellschaften und ungarischen Gesellschaften für ihre Auslandsaktivitäten folgende Dienstleistungen an:

Neben Umsatzsteuer- und Fiskalvertretung steht Ihnen das Expertenteam von WTS Klient Ungarn auch mit Beratung zu sonstigen internationalen Umsatzsteuerfragen zur Verfügung!

Seit 2025 haben sich die rechtlichen Bedingungen für Fiskalvertretung in Ungarn geändert. Aufgrund der Änderung des Gesetzes CLI von 2017 über die Steuerverwaltungsordnung müssen Fiskalvertreter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen, d. h. im Oktober 2023 oder Februar 2024, bereits bei der ungarischen Steuerbehörde als Unternehmen, die Fiskalvertretung anbieten, registriert waren, ab dem 1. Januar 2025 die neuen Bedingungen erfüllen. Klicken Sie für unseren Artikel über die Details!

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