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	<title>Regierung - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Erhöhung des Mindestlohns und Senkung der Lasten der Arbeitgeber in Ungarn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lambert Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 09:47:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Von den die Steuerzahlung berührenden Änderungen der ungarischen Regierung für 2022 (Rückerstattung der Einkommensteuer an Personen, die Kinder erziehen, Einkommensteuerfreiheit für Personen unter 25 Jahren usw.) wurden die Maßnahmen zur Reduzierung der Lasten der Arbeitsgeber fast verdeckt, die die wegen der Erhöhung des Mindestlohns entstehenden Mehrkosten der Arbeitgeber abfedern. Was sind das für Maßnahmen und [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/12/14/erhoehung-des-mindestlohns/">Erhöhung des Mindestlohns und Senkung der Lasten der Arbeitgeber in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von den <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/12/06/steuerpaket-vom-herbst/">die Steuerzahlung berührenden Änderungen</a> der ungarischen Regierung für 2022 (<a href="https://wtsklient.hu/de/2021/11/02/einkommensteuerrueckerstattung/">Rückerstattung der Einkommensteuer</a> an Personen, die Kinder erziehen, <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/05/04/verguenstigung-fuer-jugendliche-unter-25-jahren/">Einkommensteuerfreiheit für Personen unter 25 Jahren</a> usw.) wurden die <strong>Maßnahmen</strong> zur Reduzierung der Lasten der Arbeitsgeber fast verdeckt, die <strong>die wegen der Erhöhung des Mindestlohns entstehenden Mehrkosten der Arbeitgeber abfedern</strong>. Was sind das für Maßnahmen und wie beeinflussen sie die Entwicklung der Personalaufwendungen der Unternehmen? Sind die ungarischen Firmen in Abhängigkeit von ihrer Größe mit diesem Maßnahmenpaket gut oder schlecht gefahren? In diesem Artikel suche ich eine Antwort auf diese Fragen.</p>
<h5><strong>Was könnte die Erhöhung des Mindestlohns verursachen?</strong></h5>
<p>Die Erhöhung des Mindestlohns von brutto 167.400 HUF (ca. 457 EUR) auf brutto 200.000 HUF (ca. 547 EUR) sowohl um eine Summe von fast 33.000 HUF (ca. 90 EUR) als auch um einen Satz von 20 % ist <strong>eine der bedeutendsten Maßnahmen des vergangenen Jahrzehnts </strong>zur Verbesserung der Gehälter der einkommensschwächsten Arbeitnehmer. Der <strong>Anstieg</strong> des für qualifizierte Personen maßgebenden garantierten Lohnminimums von brutto 219.000 HUF (ca. 600 EUR) auf brutto 260.000 HUF (ca. 710 EUR) ist ebenfalls bedeutend. Mit diesen zwei Maßnahmen hat die Regierung<strong> den Arbeitgebern </strong>solche<strong> Lasten auferlegt</strong>, in deren Folge diese in großer Zahl kurz vor der Insolvenz gestanden hätten oder zu einem bedeutenden Personalabbau gezwungen gewesen wären.</p>
<p><strong>Um das zu vermeiden, wurde von der Regierung die Berufsbildungsabgabe von 1,5 % abgeschafft, die Sozialbeitragsteuer </strong>um 2,5 Prozentpunkte<strong> auf 13 % gesenkt bzw. der Steuersatz für Kleinunternehmen von 11 % auf 10 % abgesenkt</strong>. Letztere Maßnahme erfolgte, da die bei der Steuer für Kleinunternehmen angemeldeten kleinen und mittleren Unternehmen mit der <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/10/13/steuer-fuer-kleinunternehmen/">Steuer für Kleinunternehmen</a> auch die Sozialbeitragsteuer für ihre Arbeitnehmer zahlen. Da die Höhe der mit diesen Maßnahmen erzielten Kosteneinsparung in hohem Maße von der Anzahl der von den Arbeitgebern beschäftigten Mitarbeitern und von der Zusammensetzung ihres Einkommens abhängt, ist es schwer zu bestimmen, wer die Gewinner und die eventuellen Verlierer dieses Pakets sind. Unter Verwendung einiger Annahmen ergibt sich folgendes Bild.</p>
<h5><strong>Was bedeutet das für ein gegebenes Unternehmen?</strong></h5>
<p>Wenn wir mit der Vereinfachung rechnen, dass die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums pro Arbeitnehmer durchschnittlich Mehrkosten von monatlich 40.000 HUF (ca. 110 EUR) verursacht hat, und annehmen, dass das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der ihrem Einkommen nach nicht in diese zwei Kategorien fallenden Arbeitnehmer um 400.000 HUF (ca. 1.100 EUR) liegt, dann können wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass, wenn bei einem Unternehmen zwei Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen (Mehrkosten von 2 * 40.000 HUF, ca. 2 * 110 EUR) auf fünf Mitarbeiter mit höherem Einkommen (Kostensenkung von 5 * 16.000 HUF, ca. 5 * 44 EUR) kommen, die Maßnahmen die Kosten der Firma nicht beeinflussen. Ist der Anteil der Mitarbeiter mit einem Mindestlohn bzw. einem garantierten Lohnminimum höher, kann die Firma mit Mehrkosten rechnen. Ist der Anteil geringer, spart sie Kosten.</p>
<p>Natürlich hinkt diese grobe Berechnung insoweit, da sie von der Annahme ausgeht, dass der <strong>Lohn der Arbeitnehmer mit höherem Einkommen </strong>nicht ansteigt. Doch gerade die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums zwingt diese Firmen auch bei den einkommensstärkeren Mitarbeitern zu einer überdurchschnittlichen Gehaltserhöhung. Wenn wir annehmen, dass die Firma auch ohne die Maßnahmen der Regierung bei allen Arbeitnehmern eine Gehaltserhöhung um 5 % realisiert hätte, dann ändert sich die obige Rechnung insoweit, dass der Lohnanstieg von 5 % bei Mitarbeitern mit höheren Einkommen (in Abhängigkeit vom Anteil der Verdiener von Mindestlohn und garantiertem Lohnminimum) weitere etwa 4-5 % aufschlägt, da die Senkung der Lasten des Arbeitgebers bei einem so hohen zusätzlichen Anstieg die zusätzlichen Lasten des Bruttolohnanstiegs kompensiert. Zu der Frage wiederum würde ich keine Vorhersagen machen, ob ein Lohnanstieg von 9-10 % bei einer Firma ausreicht oder die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums den Lohnvorteil der Mitarbeiter in einer höheren Lohnkategorie eventuell wesentlich verringert oder beseitigt, was auch dort einen höheren Lohnanstieg begründen kann.</p>
<h5><strong>Gibt es abhängig von der Größe der Firma einen Unterschied?</strong></h5>
<p>Allgemein kann gesagt werden, dass, je größer ein Unternehmen ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass es in geringem Maße Arbeitnehmer mit Mindestlohn bzw. garantiertem Lohnminimum beschäftigt. Diese Annahme lässt darauf schließen, dass die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums <strong>die kleinen und mittleren Unternehmen stärker betroffen hat</strong>.</p>
<p><strong>Diesen Nachteil versucht</strong> die Maßnahme der Regierung<strong> zu beseitigen</strong>, die den für 2021 eingeführten <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/01/14/oertliche-gewerbesteuer/">Höchstsatz</a> der <strong>Gewerbesteuer</strong> von 1 % bei kleinen und mittleren Unternehmen mit Jahresumsatzerlösen oder einer Bilanzsumme bis zu 4 Milliarden HUF (ca. 11 Millionen EUR), die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, auch auf 2022 ausweitet.</p>
<p>Indem ich wiederum nur eine grobe Berechnung anstelle, gehe ich von Folgendem aus.</p>
<p>Das den obigen Bedingungen entsprechende typische Unternehmen verfügt über Nettoumsatzerlöse von 2 Milliarden HUF (ca. 5,5 Millionen EUR) und eine 50 % der Umsätze ausmachende Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, und von den 80 Arbeitnehmern sind 50 % zum Mindestlohn oder zum garantierten Lohnminimum beschäftigt. Die im früheren Teil des Artikels errechneten und in diesem Beispiel auf 40 Personen entfallenden Mehrkosten von monatlich 40.000 HUF (ca. 110 EUR) werden 1,6 Millionen HUF (ca. 4.400 EUR) im Monat betragen, was einen Mehraufwand von ca. 20 Millionen HUF im Jahr verursacht. Die 4 %-ige Einsparung bei den Lasten des Arbeitgebers für die besser verdienenden Arbeitnehmer der Firma macht 640.000 HUF (ca. 1.750 EUR) im Monat bzw. etwa 7,5 Millionen HUF im Jahr aus. Die Gewerbesteuer der Firma hat im Vergleich zum Höchstsatz von 2 % eine weitere Einsparung von 10 Millionen HUF (ca. 27.300 EUR) im Jahr zur Folge. Insgesamt sinkt das Ergebnis des Unternehmens infolge des Maßnahmenpakets der ungarischen Regierung um 2,5 Millionen HUF (ca. 6.800 EUR).</p>
<p>Wenn wir aber auch hier annehmen, dass die Firma für die Mitarbeiter mit höherem Einkommen auch ohne die Maßnahmen der Regierung eine Gehaltserhöhung von 5 % beschlossen hätte, <strong>mindert die sich aus der Senkung der Lasten des Arbeitgebers </strong>um vier Prozentpunkte <strong>ergebende Einsparung </strong>von einigen hunderttausend HUF (ca. einigen tausend EUR) noch <strong>die erwähnte Verschlechterung des Ergebnisses ab</strong>.</p>
<h5><strong>Was bedeutet das auf volkswirtschaftlicher Ebene?</strong></h5>
<p>Die obigen Beispiele bedeuten natürlich nicht, dass es nicht eine Firma oder auch eine ganze Branche geben kann, die im Ergebnis des Maßnahmenpakets der Regierung um einiges über dem Durchschnitt liegende Mehrausgaben verbuchen muss. Auch zahlreiche andere Marktbedingungen können die Rentabilität der Firmen beeinflussen. Auf volkswirtschaftlicher Ebene kann jedoch vielleicht gesagt werden, dass <strong>die weiteren Maßnahmen der Regierung die durch die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums verursachten Mehrbelastungen</strong> in 2022<strong> größtenteils kompensieren können</strong>.</p>
<blockquote><p>Wenn Sie unsicher sind, wie die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums bzw. die zu deren Kompensation ergriffenen Steuermaßnahmen Ihre Firma konkret berühren und sie einen Experten benötigen, um auch in 2022 den Lohn ihrer Arbeitnehmer so optimal wie möglich zu gestalten, stehen unsere <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerplanung-und-steuerberatung-unter-berucksichtigung-der-internationalen-und-ungarischen-vorschriften/">Mitarbeiter</a> unseren Mandanten gern zur Verfügung!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/12/14/erhoehung-des-mindestlohns/">Erhöhung des Mindestlohns und Senkung der Lasten der Arbeitgeber in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Neuigkeiten bei der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer in Ungarn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lambert Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2019 06:00:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit einer Verordnung von Ende Dezember 2018 beschränkte die Regierung die Jahresrahmensumme zur Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer auf 50 Milliarden HUF, um sie dann im März 2019 doch wieder auf 125 Milliarden HUF anzuheben. Was für Folgen hat all das? In unserem Artikel untersuchen wir diese Frage. Der Regierungsverordnung Nr. 318/2018 zufolge [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/05/14/foerderung-populaerer-teamsportarten-durch-widmung-der-koerperschaftsteuer/">Neuigkeiten bei der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit einer Verordnung von Ende Dezember 2018 beschränkte die Regierung die Jahresrahmensumme zur Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer auf 50 Milliarden HUF, um sie dann im März 2019 doch wieder auf 125 Milliarden HUF anzuheben. Was für Folgen hat all das? In unserem Artikel untersuchen wir diese Frage.</strong></p>
<p>Der Regierungsverordnung Nr. 318/2018 zufolge <u>durfte</u> die Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer, d. h. die im Zusammenhang mit der Förderung für den Förderungszeitraum 2019/2020 bestätigte Gesamtsumme der Sportentwicklungsprogramme nicht über 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) liegen. Die in den populären <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/10/02/mannschaftssportarten/">Teamsportarten</a> tätigen Landesfachverbände der Sportarten mussten bis zum 15. Januar ihr Entwicklungsprogramm und den dazu notwendigen Finanzbedarf an das für Sportfragen verantwortliche Ministerium für Humanressourcen schicken. Derselben Regierungsverordnung zufolge hätte die Regierung die Sportfachverbände bereits bis zum 15. Februar 2019 über die pro Sportart zuerkannten Teilsummen der 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) unterrichtet. Diese Summen hätten die Fachverbände auch auf ihrer Website veröffentlichen müssen.</p>
<h5><strong>Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer ist wieder in letztjähriger Höhe gestattet</strong></h5>
<p>Bei einer Anfang Februar abgehaltenen Pressekonferenz der ungarischen Regierung kündigte der die Kanzlei des Ministerpräsidenten leitende Minister aber an, dass <strong>die Rahmensumme von 50 Milliarden HUF (ca. 154 Millionen EUR) auf 125 Milliarden HUF (ca. 324 Millionen EUR) angehoben wird</strong>. Die damit verbundene Änderungsverordnung Nr. 39/2019 erschien am 7. März und schlüsselte die ganz genau 124,9 Milliarden HUF in einen Investitionsrahmen von 44,2 Milliarden HUF (ca. 136 Millionen EUR) und eine Betriebsrahmensumme von 80,7 Milliarden HUF (ca. 249 Millionen EUR) auf.</p>
<p>Allein die obige Aufteilung der so wieder auf das Vorjahresniveau angehobenen Höchstsumme für die Widmung der Körperschaftsteuer signalisiert, dass die <strong>Regierung</strong> anstelle von Investitionen in Sportanlagen <strong>die Betonung </strong>nunmehr <strong>auf die Finanzierung der Funktionalität legen möchte</strong>. Darauf verweist auch der Umstand, dass die Summe aus der Widmung der Körperschaftsteuer ab 2019 auch zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden darf. Zugleich ist es fraglich, in wie vielen Jahren man die vom Ministerpräsidenten erwähnten, bereits zuerkannten, doch mangels Förderer noch nicht bestätigten Investitionen in Sportanlagen im Wert von etwa 300 Milliarden HUF (ca. 926 Millionen EUR), ausgehend von den 44 Milliarden HUF (ca. 136 Millionen EUR) von 2019 und vor allem unter der Maßgabe, dass bis 30. April 2019 weiterer Investitionsbedarf abgegeben wurde, wird realisieren können.</p>
<h5><strong>Verschärfung der Kontrolle der Geldverwendung bleibt in Kraft</strong></h5>
<p>Mit der erwähnten, in Verbindung mit der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer verkündeten Verordnung vom Jahresende <strong>wurde auch die Kontrolle der Verwendung der Gelder verschärft</strong>, die auch weiterhin in Kraft bleibt. Deren § 13 besagt nämlich: „wenn die Kontrollorganisation für die Verwendung der Förderung populärer Teamsportarten im Ergebnis der Teilabrechnung oder einer Kontrolle vor Ort feststellt, dass bei der Förderung des bestätigten Sportentwicklungsprogramms die in Verbindung mit den einzelnen Rechtstiteln abzurechnen vorgesehenen Rechnungen bzw. anderen glaubhaften Buchungsbelege nicht im Einklang mit dem aufgrund des Benchmark-Systems in der Sportart festgelegten und aufgrund des geschätzten Marktwertes der unter den einzelnen Rechtstiteln abzurechnenden Posten der fachlichen Realisierung des bestätigten Sportentwicklungsprogramms laut Absichtserklärung des Förderers dienenden Förderungsprogrammelement stehen,</p>
<p>a) kann die Kontrollorganisation hinsichtlich des Förderers und des Vermittlers bei der staatlichen Steuerbehörde die Durchführung einer postenweisen Steuerprüfung anregen bzw. <strong>sie schließt den Förderer aus</strong>,</p>
<p>b) <strong>kann </strong>die Kontrollorganisation – wenn sie eine unredliche Mitwirkung feststellt – <strong>auch die geförderte Organisation vom System der Förderung populärer Teamsportarten ausschließen</strong>.”</p>
<blockquote><p>Die obigen Änderungen lassen darauf schließen, dass wir in Verbindung mit der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer auch 2019 nicht ohne Aufregung bleiben werden. Für die Firmen wird es in diesem Jahr noch eher sinnvoll sein, rechtzeitig zu entscheiden, ob sie einen Teil ihrer Zahlungspflicht für die Körperschaftsteuer einem Verein in einer populären Teamsportart widmen und dadurch etwas mehr als 5 % ihrer Körperschaftsteuer in Form einer späteren Steuergutschrift einsparen möchten. Wenn ja, hilft Ihnen das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/"><strong>Steuerberater-Team von WTS Klient</strong><strong> Ungarn</strong></a> gern, sich in den Detailregelungen zurechtzufinden. Suchen Sie unsere Mitarbeiter vertrauensvoll auf!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/05/14/foerderung-populaerer-teamsportarten-durch-widmung-der-koerperschaftsteuer/">Neuigkeiten bei der Förderung populärer Teamsportarten durch Widmung der Körperschaftsteuer in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Bauboom und der Umsatzsteuer auf neue Wohnungen?</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2018/01/30/umsatzsteuer-neue-wohnungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Lambert Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jan 2018 09:00:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.15&#8243;] Laut den vorläufigen Daten für 2017 stieg in Ungarn das Leistungsvermögen der Bauwirtschaft um mehr als 30%. Damit übersteigt es deutlich die Wachstumsrate der ungarischen Wirtschaft, die bei ca. 4% liegt. Hierbei spielten neben den niedrigeren Basisdaten des Vorjahres auch die steuerlichen Vergünstigungen für die Umsatzsteuer auf neue Wohnungen eine wichtige [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/01/30/umsatzsteuer-neue-wohnungen/">Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Bauboom und der Umsatzsteuer auf neue Wohnungen?</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.15&#8243;]</p>
<p style="text-align: left;">Laut den vorläufigen Daten für 2017 <strong>stieg</strong> in Ungarn <strong>das</strong> <strong>Leistungsvermögen der Bauwirtschaft</strong> <strong>um mehr als 30%. </strong>Damit übersteigt es deutlich die Wachstumsrate der ungarischen Wirtschaft, die bei ca. 4% liegt. Hierbei spielten neben den niedrigeren Basisdaten des Vorjahres auch die <strong>steuerliche</strong>n<strong> Vergünstigungen</strong> für die Umsatzsteuer auf neue Wohnungen eine wichtige Rolle, die zu einem drastischen Anstieg bei der Anzahl neuer Wohnungsbauprojekte geführt haben. Was sind diese Vergünstigungen und wie haben sie sich 2017 auf die Bauproduktion ausgewirkt? Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Vergünstigungen vom 1. Januar 2020 auf die nächsten zwei Jahre und auf die darauffolgende Periode nach dem benannten Datum für die Bauwirtschaft in Ungarn? Wie könnten die damit verbundenen Extremitäten bewältigt werden? In unserem Artikel suchen wir nach Antworten auf diese Fragen.</p>
<h5><strong>Die Vergünstigung für die Umsatzsteuer auf neue Wohnungen gilt für vier Jahre </strong></h5>
<p>Ab dem 1. Januar 2016 wurde in Ungarn die Umsatzsteuer auf neue Wohnungen von 27% <strong>auf 5%</strong> <a href="https://wtsklient.hu/de/2015/12/21/5-umsatzsteuer-auf-den-verkauf-von-neuen-wohnimmobilien/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gesenkt</a>. Gemäß den geltenden Vorschriften gilt die ermäßigte Umsatzsteuer <strong>bis zum 31. Dezember 2019</strong>, danach muss wieder der Steuersatz von 27% angewandt werden.</p>
<p>Für den Fall, dass ein<strong> privater Bauherr</strong> eine Investition an seiner Immobilie so vornimmt, dass die Ausführungsaufgaben nicht von einem Generalunternehmer, sondern von mehreren Auftragnehmern ausgeführt werden, unterliegt die Investition dem Mehrwertsteuersatz von 27%. In bestimmten Fällen kann der Bauherr jedoch die berechnete Umsatzsteuer in den auf seinen Namen ausgestellten Rechnungen <strong>im Wert von 5 Millionen HUF (ca. 16.000 EUR) zurückfordern</strong>.</p>
<p>Wenn es sich um keine Privatinvestition der oben genannten Art handelt, kann eine neue Wohnung mit einem Nettowert von ca. 18 Millionen HUF (ca. 58.000 EUR) statt der früheren 23 Millionen HUF (ca. 74.500 EUR) für weniger als 19 Millionen HUF (ca. 61.500 EUR) erworben werden. Auf ähnliche Weise können die früheren Bruttokosten des Wohnungsbaus in Höhe von 23 Millionen HUF (ca. 74.500 EUR) bei Privatinvestitionen durch die Mehrwertsteuerrückerstattung mit einem Höchstbetrag von 5 Millionen HUF (ca. 16.000 EUR) auf fast 18 Millionen HUF (ca. 58.000 EUR) reduziert werden. Bis zu dieser Betragsgrenze entwickeln sich beide Arten der Vergünstigungen ähnlich, beim Verkauf einer neuen Wohnung mit höherem Wert, der nur durch die relativ großzügige Größenbeschränkung begrenzt ist, steigt die Höhe der Kosteneinsparungen gegenüber dem festen Mehrwertsteuervorteil privater Investitionen jedoch stufenweise an.</p>
<p>Der Höhenflug der Bauindustrie im Jahr 2017 in Ungarn lässt sich natürlich auf mehrere Gründe zurückführen, aber neben den niedrigen Basiswerten und den gleichfalls großzügigen Familienzulagen spielten die oben genannten Steuervorteile, sprich die Umsatzsteuer auf neue Wohnungen auch eine wesentliche Rolle.</p>
<h5><strong>Teuerung und Arbeitskräftemangel</strong></h5>
<p>Diese Prozesse haben bereits dazu geführt, dass auch der generell immer größer werdende Arbeitskräftemangel in der Baubranche <strong>zur häufigen Nichtannahme von Aufträgen führt</strong>, bzw. parallel dazu ein <strong>deutlicher Preisanstieg</strong> beim Missverhältnis von Angebot und Nachfrage beobachtet werden kann. Es ist kein Zufall, dass sich die Regierung auch intensiv mit der Baubranche beschäftigt. Kürzlich wurde beispielsweise ein Subventionsrahmen von 20 Milliarden HUF (ca. 65 Millionen EUR) in Ungarn eröffnet, um maschinelle Anlageinvestitionen der Bauunternehmen zu unterstützen und damit den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern.</p>
<p>Was aber verursacht die gegenwärtige Überhitzung, die sich zurzeit auch nicht mal durch die steigenden Preise abschwächt?</p>
<p>Meiner Meinung nach nimmt hierbei der Stichtag vom 31. Dezember 2019 eine wichtige Rolle bei der Anwendung des ermäßigten Satzes von 5% ein. Ein Bau von 20,50 oder sogar 100 Wohnungen kann schon heute nicht mehr so angegangen werden, dass der Generalunternehmer bis zum 31. Dezember 2019 von einem sicheren Verkauf der fertigen Wohnungen ausgehen könnte. So wird die Anzahl der um fast 20% günstigeren Wohnungen bald eine fixe Anzahl ergeben und deren Nachfrage ein Mehrfaches davon betragen, was zu der Prognose führt, dass die Preise in den Himmel schießen werden.</p>
<h5><strong>Wie kann dies gelöst werden?</strong></h5>
<p>Die Regierung zeigt zwar ihre Bereitschaft zu der <strong>Verlängerung</strong> der Frist für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Ungarn, aber die Entscheidung darüber wird nicht vor Herbst dieses Jahres erwartet. Selbst wenn diese Situation bis dahin irgendwie bewerkstelligt werden könnte, sollten jetzt schon Übergangsregelungen ausgearbeitet werden, die dann bei der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 5% auf 27% gültig werden. Obwohl in umgekehrter Richtung während der Übergangszeit von Ende 2015 bis Anfang 2016 die Zahlungen, die bereits als Vorschuss oder mittels Teilrechnung verrechnet wurden, 27% Umsatzsteuer enthielten und der ermäßigte Satz von 5% nur auf die Zahlungen in 2016 angewandt werden konnte, kann man im umgekehrten Fall vorerst nur hoffen, dass die Übergangsregelungen nun analog dazu, aber diesmal aus Sicht der Steuerzahler günstig gestaltet werden, d.h., dass alle bereits entrichteten Vorauszahlungen und Ratenzahlungen mit der 5%igen Umsatzsteuer besteuert werden. In diesem Fall kann es auch einen Unterschied ausmachen, ob die Vertragspartner eine Brutto- oder Nettoverrechnung vereinbart haben. <strong>Die baldige Festlegung dieser Detailregelungen könnte bereits jetzt zu einer Milderung der Überhitzung führen.</strong></p>
<p>Wenn noch großzügigere Regelungen als vorher beschrieben geschaffen würden, d.h. die Regierung für die gesamte Dauer der begonnenen Bauarbeiten in Ungarn einen ermäßigten Umsatzsteuersatz sichern würde, wäre dann abgesehen von den mit nur einem einzelnen Spatenstich begonnenen ungewöhnlich vielen Bauvorhaben vor dem 1. Januar 2020 nahezu eine vollständige Normalisierung der Situation möglich. Dies wiederum würde auch das richtige Bauvolumen für die Jahre 2020/21 sicherstellen.</p>
<p>Bei Verwirklichung der obigen Vorschläge wäre die Verlängerung der Frist zum Jahresende 2019 nur noch die Kirsche auf der Torte und deren Ankündigung auch nicht mehr so dringend.</p>
<p>[/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.0.86&#8243; background_layout=&#8221;light&#8221;]</p>
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<p>[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/01/30/umsatzsteuer-neue-wohnungen/">Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Bauboom und der Umsatzsteuer auf neue Wohnungen?</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Das Alpha und das Omega der Steuerpolitik: die Berechenbarkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lambert Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Sep 2017 10:00:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[főoldal német]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ungarn liegt als Investitionsstandort in Europa sehr günstig. Durch die zentrale geografische Lage in Mittelosteuropa sind gute Gegebenheiten vorhanden. Ergänzt mit einer guten Infrastruktur sind die besten Voraussetzungen für Neuinvestitionen geschaffen. Die Nähe zu den Kunden und die damit verbundenen niedrigeren Transportkosten und Transportzeiten bieten Vorteile, die Ungarn zum bevorzugten Investitionsland der Region machen können. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ungarn liegt als Investitionsstandort in Europa sehr günstig. Durch die zentrale geografische Lage in Mittelosteuropa sind gute Gegebenheiten vorhanden. Ergänzt mit einer guten Infrastruktur sind die besten Voraussetzungen für Neuinvestitionen geschaffen. Die Nähe zu den Kunden und die damit verbundenen niedrigeren Transportkosten und Transportzeiten bieten Vorteile, die Ungarn zum bevorzugten Investitionsland der Region machen können. Über die mittlerweile wirklich kurzen Transportwege in der Region wird aber auch die Konkurrenzsituation härter. Ungarn muss für neue Investitionen mit den Nachbarländern Slowakei, Rumänien, Tschechien und Polen konkurrieren. In diesem Zusammenhang spielen aber die Steuern eine wesentliche Rolle. <strong>Angesichts des Wettbewerbs in der Region kann nur eine gute Steuerpolitik dazu führen, dass Investitionen nachhaltig in Ungarn getätigt werden.</strong></p>
<p>Sollte es Ungarn gelingen, eine wirtschaftlich zentrale Position in Mittelosteuropa einzunehmen, könnten die Investitionen auch in eine erweiterte, sehr wünschenswerte Richtung ausgedehnt werden. Die Regierung hat auch erkannt, dass die früheren verlängerten Werkbänke durch die zentrale Lage mit vollem Chancen- und Risikoprofil sowie mit allen wesentlichen Funktionen (z.B. Forschung und Entwicklung) eines Entrepreneurs ergänzt werden können. Das verlangt wiederum noch mehr gut ausgebildete Fachkräfte auch auf einem höheren Niveau (Ingenieure, Finanzexperten und ähnliche). In der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ist <strong>die Verbreitung von Arbeiten mit höherem Mehrwert</strong> zu einem primären Aspekt geworden.</p>
<h5><strong>Die Rolle der Steuerpolitik</strong></h5>
<p>Um diese zentrale Position erreichen zu können, <strong>ist es empfehlenswert, die Nachbarländer ständig zu &#8220;benchmarken&#8221;</strong>. Die Märkte der Region, mit denen Ungarn im Wettbewerb steht, müssen beobachtet werden, um festzustellen, wie Ungarn sich besser positionieren könnte. Polen ist z. B. ein sehr erfolgreicher Mitbewerber. Mit seinen &#8220;Special Economic Zones&#8221; und mit ebenfalls gut ausgebildeten, nicht teuren Arbeitskräften ist Polen für Investoren ebenfalls sehr interessant. Da muss Ungarn mithalten können.</p>
<p>Wie wir sehen, hängt die Entscheidung eines Investors über eine neue Investition von mehreren Kriterien ab. Die Absicht der ungarischen Regierung, größere Investoren nach Ungarn zu locken, kann nicht allein über steuerliche Vorteile umgesetzt werden. Wenn aber eine Investition in der Region ohnehin ernsthaft überlegt wird, spielen die Steuerpolitik und die Steuern bei der Auswahl des jeweiligen Landes eine entscheidende Rolle.</p>
<h5><strong>Die wichtigste Bedingung einer Investitionsentscheidung: Die langfristige</strong> <strong>Berechenbarkeit</strong></h5>
<p>Im Laufe meiner 25 jährigen Beratungstätigkeit gab es kein Interview mit den Entscheidungsträgern der großen Konzerne, bei dem die Priorität der langfristigen Berechenbarkeit nicht erwähnt wurde. Selbst Finanzleiter und Steuerdirektoren, deren wichtigste Aufgabe heutzutage die Senkung der sogenannten „effektiven Konzernsteuerquote“ ist, haben einstimmig bestätigt, dass d<strong>ie Zuverlässigkeit des Steuersystems, die Berechenbarkeit der Steuerpolitik wichtiger sind als der Steuersatz</strong> an sich.</p>
<p>Diese Meinung relativiert leider auch den Vorteil unseres <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/13/voraussichtliche-entwicklung-von-auslandischen-investitionen-nach-der-senkung-des-korperschaftsteuersatzes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">9%-igen Körperschaftsteuersatzes</a>. Selbstverständlich kann Ungarn mit seinen <a href="/?p=15420" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Steuersätzen</a> nicht wesentlich über der durchschnittlichen Steuerbelastung der Region liegen, aber auch die niedrigsten Steuersätze sind für die Investoren nicht ausreichend, wenn die Vergangenheit durch eine ständige Modifizierung der Steuergesetze gekennzeichnet ist. Dadurch wird die Zuverlässigkeit gestört, um größere Investitionen, die über einen langfristigen Zeithorizont gerechnet werden, zu tätigen. Ungarn weist leider im Bereich der Zuverlässigkeit der Steuerpolitik anhand der Steueränderungen der vergangenen Jahre ein nicht unwesentliches Defizit vor.</p>
<h5><strong>Erfahrungen aus der Vergangenheit</strong></h5>
<p>Beispiele für inkonsequente, ständige Änderungen der Steuergesetze sind ohne Anspruch auf die Vollständigkeit die folgenden:</p>
<ul>
<li>Senkung und dann zweimalige Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes;</li>
<li>Einführung, dann Abschaffung der Sondersteuern für Energieversorger und Telekommunikationsfirmen – gleichzeitige (teilweise sogar parallele) Einführung weiterer Steuern für diese Sektoren;</li>
<li>Einführung eines steuerschonenden Caffeteriasystems, dann Erhöhung der Steuerlast der Zuwendungen;</li>
<li>Einführung eines großzügigen Förderungsprogrammes für Sportvereine, dann wesentliche Kürzung der Vorteile;</li>
<li>die Vervielfachung der Gebühren für die Überwachung von Lebensmittelketten und von der Werbungssteuer, und deren anschließend deutliche Senkung auf Druck der Europäischen Union.</li>
</ul>
<p>Das waren jetzt nur Beispiele für <strong>nicht konsequente Steuergesetzänderungen</strong>. Wenn eine Firma auf diesen Regeln basierend eine Entscheidung getroffen hat, musste sie später diese Entscheidung wieder rückgängig machen oder hat Nachteile erleiden müssen.</p>
<h5><strong>Der Preis für die Änderungen</strong></h5>
<p>Über diese Beispiele hinaus sind leider in den letzten Jahren der Steuerpolitik auch <strong>eine Reihe von neuen Steuern eingeführt</strong> worden: Sondersteuer für Finanzorganisationen, Gebühr für Finanztransaktionen, Telekommunikationssteuer, Steuer für die Leitungen des Versorgungsnetzes, Steuer für die Energieversorger, Versicherungssteuer, Unfallsteuer, Steuer für die gesunde Ernährung – die Namen dieser neuen Steuerarten kann man sich kaum merken. Selbst wenn diese Steuern einen Teil der Firmen – vor allem Produktionseinheiten – kaum beeinflusst haben, ist die Einführung einer Steuer jedes Mal als schlechte Nachricht in der Konzernzentrale angekommen.  Es handelt sich hier um Maßnahmen, die bei den Investoren eine sehr schlechte Stimmung verursachen. Darüber hinaus ist damit auch ein Kostenfaktor verbunden: Große Organisationen können nur sehr langsam und kostenintensiv auf die Änderungen reagieren. Durch die vielen kleinen Änderungen geht dann <strong>die Transparenz ganz verloren</strong>, was letzten Endes dazu führt, dass sich die potenziellen Investoren bei ihren Investitionsentscheidungen gestört fühlen und gegebenenfalls für einen anderen Standort entscheiden.</p>
<h5><strong>Schlüssel zur Lösung</strong></h5>
<p>Die Lösung dieses Problems ist nun nicht unbedingt die Abschaffung dieser neuen Steuerarten. Sicherlich könnte man einige Vorschriften, die vor einigen Jahren eingeführt wurden und allgemein für schädlich gehalten werden (wie zum Beispiel die zeitliche Verschiebung der Nutzung der Verlustvorträge), wieder abschaffen.<strong> Viel wichtiger wäre</strong> aber <strong>zu erklären, dass diese Regelungen der Steuerpolitik langfristig nicht geändert werden</strong>. Die gleiche Regierung, die jetzt das Land führt, hat vor 16 Jahren die Steuergesetze für zwei Jahre verabschiedet. Eine ähnliche Maßnahme würden die Investoren sicherlich begrüßen.</p>
<p>MEHR ZUM THEMA:</p>
<p class="entry-title"><a href="/?p=15420" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Zusammenhang vom Körperschaftsteuersatz und Verrechnungspreisregeln</a></p>
<p class="entry-title"><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/13/voraussichtliche-entwicklung-von-auslandischen-investitionen-nach-der-senkung-des-korperschaftsteuersatzes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Voraussichtliche Entwicklung von ausländischen Investitionen nach der Senkung des Körperschaftsteuersatzes</a></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/26/steuerpolitik/">Das Alpha und das Omega der Steuerpolitik: die Berechenbarkeit</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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