04.01.2015

Newsletter XIII/2014 – EKAER – Bereiten Sie sich auf die neue Administrationsvorschrift für Straßentransporte vor!

Ab dem 1. Januar 2015 wird der Warentransport mit Lastkraftwagen von über 3,5 Tonnen im öffentlichen Straßennetz grundsätzlich nur im Besitz einer EKAER-Nummer erlaubt sein. Darüber hinaus muss man auch für den Transport mit kleineren LKWs eine solche Nummer beantragen, wenn die Ware als „risikoreich“ gilt. Der Transport risikoreicher Produkte ist außerdem mit einer neuen steuerrechtlichen Konstruktion verknüpft, nämlich der Einführung der Risikosicherheit, die von den Steuerpflichtigen erstmals am 31. Januar 2015 bereitzustellen ist.

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