29.06.2017

Nach Geldflussprinzip und auf Basis der GuV erstellte Berichte

GeldflussprinzipDas Jahresergebnis der Geschäftstätigkeit der Gesellschaften wird durch die am Jahresende erstellte einfache, oder die den Bestandteil des Jahresabschlusses bildende Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dargestellt. Nach dem Rechnungslegungsgesetz in Ungarn kann das Jahresergebnis der Geschäftstätigkeit mittels Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren ermittelt werden. Für Gesellschaften, die einen Jahresabschluss erstellen, ist auch die Cash-Flow-Berechnung, die die Veränderungen bezüglich der liquiden Mittel zeigt, ein Pflichtbestandteil des Anhangs. Bei den Berichten, die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, sind die Struktur und die Mindestgliederung sowohl bei der GuV als auch bei der Cash-Flow-Berechnung, die die Gewinnermittlung durch das Geldflussprinzip beinhaltet, im Voraus bestimmt.

Auch ein Zwischenbericht kann nach Geldflussprinzip erstellt werden

Die meisten Gesellschaften erstellen auch Zwischenberichte, deren Form und Aufbau zur adäquaten Darstellung der Einnahmen und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dienen. Der Zwischenbericht kann auch auf Basis der GuV oder nach Geldflussprinzip erstellt werden, je nachdem, welche Arten von Entscheidungen unterstützt werden müssen. Die Grundlagen der Zusammenstellung von Zwischen- und Jahresberichten werden in allen Fällen von den bei der Buchhaltung erfassten Daten gebildet. Bei Anwendung der doppelten Buchführung wird eine Aufstellung über die Mittel der Gesellschaften und deren Herkunft bzw. über ihre Änderungen im geschlossenen Kontensystem wahrheitsgemäß, kontinuierlich und transparent erstellt.

Im Gegensatz dazu wird bei der einfachen Buchführung lediglich Aufzeichnungen über die liquiden Mittel und deren Herkunft geführt, so stimmen das ausgewiesene Ergebnis und die, in den liquiden Mittel erfolgten Änderungen miteinander entscheidend überein. Die Verwendung von der letztgenannten Berechnung ist deutlich eingeschränkt, deshalb ist zwischen dem, mit der doppelten Buchführung ermittelten Ergebnis und dem ermittelten Ergebnis auf Basis des Geldflussprinzips – d.h. die in den liquiden Mitteln erfolgten Änderungen – eine Differenz ersichtlich.

Wie können die nach dem Geldflussprinzip ermittelten Beträge bzw. die durch GuV ermittelte Beträge miteinander abgestimmt werden?

Die Verknüpfung des Betriebsergebnisprinzips mit dem Geldflussprinzip kann mit der sogenannten indirekten Cash Flow-Ermittlung erstellt werden. Bei der indirekten Cash Flow-Ermittlung werden die Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, aus dem Jahresüberschuss der Gesellschaft errechnet bzw. die Effekte aus den Änderungen berücksichtigt, die in den einzelnen Bilanzpositionen erfolgten. Hat sich z.B. der Forderungsbestand der Gesellschaft erhöht, dann muss unser Jahresüberschuss um den Zuwachsbetrag reduziert werden. Der Zuwachs zeigt an, dass sich unser Außenstand vermehrt hat, d.h. das Ausweisen des Jahresüberschusszuwachses nach dem Geldflussprinzip nicht begründet ist. Umgekehrt kann dasselbe über die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gesagt werden: in diesem Fall wurden wegen dem Zuwachs mehr Kosten verrechnet, aber diese wurden finanziell noch nicht beglichen, d.h. der Jahresüberschuss sollte erhöht werden, um die tatsächliche Änderung der liquiden Mittel festzustellen.

Weitere Gründe für Differenzen zwischen dem bilanztechnisch verrechneten Jahresüberschuss und den Änderungen der liquiden Mittel können unter anderem eine eventuelle Kapitalerhöhung, eine Kapitalherabsetzung, eine Kreditaufnahme bzw. Kreditrückzahlung usw. sein. Die Effekte auf den Jahresüberschuss und auf die liquiden Mittel durch Bewegungen des Sachanlagevermögens müssen auch dementsprechend berücksichtigt werden.

Falls der über die doppelte Buchführung ermittelte Jahresüberschuss und die Änderungen der liquiden Mittel einen deutlichen Unterschied aufweisen, dann sollte der Grund der Abweichung untersucht werden. Wenn diese Analyse auch für die Unternehmenseigentümer von Wichtigkeit ist, können sie das regelmäßige Erstellen von Zwischenberichten vorschreiben, die auch eine Gewinnermittlung nach dem Geldflussprinzip beinhalten.

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