11.02.2020

Verwaltung des Firmenportals: Schritte der Registrierung von Sachbearbeitern

Sachbearbeiter werden vom Firmenportal-Beauftragten registriert

Registrierung-von-Sachbearbeitern

Wie wir darüber auch schon früher geschrieben haben, sind die Wirtschaftsorganisationen – insbesondere die Wirtschaftsgesellschaften – in Ungarn aufgrund des Gesetzes Nr. CCXXII von 2015 über die allgemeinen Regelungen für elektronische Behördengänge und Vertrauensdienste verpflichtet, die Interaktionen mit dem ungarischen Staat auf elektronischem Wege durchzuführen. Der Staat gewährleistet durch das Firmenportal die hiermit verbundene offizielle Erreichbarkeit zum Versand und Empfang von Dokumenten. Die Wirtschaftsorganisationen in Ungarn sind verpflichtet, innerhalb von acht Tagen nach ihrer Registrierung – oder wenn eine gesetzlich eingeführte Registrierung für den Betrieb einer Wirtschaftsorganisation nicht verbindlich ist, innerhalb von acht Tagen nach ihrer Bildung – die Firmenportal-Registrierung durchzuführen. Dem Firmenportal wird ein Firmenportal-Beauftragter zugeordnet, der das Firmenportal verwaltet. Der Firmenportal-Beauftragte ist jedoch berechtigt, weitere Nutzer – sog. Sachbearbeiterzu bestimmen. Im diesem Artikel schauen wir uns die wesentlichen – auch mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Nutzer geänderten – Schritte der Registrierung von Sachbearbeitern an.

Die Registrierung von Sachbearbeitern Schritt für Schritt

1. Der Firmenportal-Beauftragte loggt sich auf der Website tarhely.gov.hu (erreichbar in ungarischer Sprache) – durch Identifikation über den Zentralen Identifizierungsagenten – in den persönlichen Speicherplatz ein und wählt danach auf der Navigationsleiste aus dem sich öffnenden Menü den (mit den ersten acht Ziffern der Steuernummer angegebenen) Speicherplatz des Firmenportals der Wirtschaftsorganisation aus.

2. Zur Durchführung der Registrierung von Sachbearbeitern muss zuerst an der rechten oberen Seite des Bildschirms auf „Beállítások” (Einstellungen) und dann im Menü „Ügykezelők” (Sachbearbeiter) auf „új hozzáadása” (einen neuen hinzufügen) geklickt werden.

3. Die folgenden Identitätsdaten des neuen Sachbearbeiters sind bei der Registrierung von Sachbearbeitern anzugeben: Geburtsname, getragener Name, Mädchenname der Mutter, Geburtsort, Geburtsdatum. Es ist wichtig, dass die dem Firmenportal als Sachbearbeiter zugeordnete Person auch selbst über einen Speicherplatz verfügt. Bei der Registrierung von Sachbearbeitern können die folgenden Einstellungen gewählt werden:

  • Új üzenetküldés tiltása” (Verbot der Sendung einer neuen Nachricht): mit dem Ankreuzen des Kontrollkästchens kann die Berechtigung des Sachbearbeiters zum Senden von Dokumenten gesperrt werden;
  • „Meghiúsulási igazolás menüpont tiltása” (Sperrung des Menüpunktes Bescheinigung über Nichtzustellung): mit dem Ankreuzen des Kontrollkästchens kann der Zugang des Sachbearbeiters zum Menüpunkt „Bescheinigung über Nichtzustellung” gesperrt werden;
  • „Cégképviseletre jogosult” (Berechtigung zur Firmenvertretung): mit dem Ankreuzen des Kontrollkästchens kann der Sachbearbeiter die beim Firmenportal eingegangenen an natürliche Personen adressierten und mit der Angabe „begrenzt zugänglich“ versehenen Dokumente verwalten. (Die „Sperrung des Menüpunktes Bescheinigung über Nichtzustellung” und die „Berechtigung zur Firmenvertretung” dürfen nicht auf einmal angegeben werden).

Nach der Angabe der obigen Daten und Einstellungen ist auf „Mentés“ (Speichern) zu klicken.

Bestätigung der Registrierung von Sachbearbeitern

Der dem Firmenportal zugeordnete Sachbearbeiter wird dem Speicherplatz des Firmenportals – abweichend von den früheren Regeln – bis zur Bestätigung der betreffenden Person mit einem vorläufigen Status (mit der Angabe, dass er zu bestätigen ist) zugeordnet. Es ist wichtig, dass der Sachbearbeiter mit vorläufigem Status über keinen Zugang zum Firmenportal verfügt.

Das System schickt per E-Mail eine Mitteilung an die zum eigenen Speicherplatz der als Sachbearbeiter zugeordneten Person gehörende E-Mail-Adresse, unter der Maßgabe, dass sie innerhalb von fünf Tagen ihre Zuordnung als Sachbearbeiter zum Firmenportal bestätigt. Wenn der Sachbearbeiter die Bestätigung nicht vornimmt, schickt das System einen Tag vor Ablauf der Frist ein Erinnerungsschreiben. Wenn die als Sachbearbeiter angegebene Person innerhalb der obigen Frist die Zuordnung nicht bestätigt, wird sie vom System automatisch widerrufen.

Neue Funktion – Antrag des Sachbearbeiters auf Löschung

Über die Verfeinerung der obigen Regeln der Registrierung von Sachbearbeitern hinaus wird die Firmenportal-Leistung um weitere Funktionen erweitert. Unter anderem wurde es möglich, dass der Sachbearbeiter – unter dem Menüpunkt „Beállítások” (Einstellungen) – die Auflösung seiner Zuordnung zum Firmenportal beantragen kann. Der Löschungsantrag wird vom Firmenportal-Beauftragten innerhalb von dreißig Tagen bestätigt. Wenn der Firmenportal-Beauftragte die obige Frist versäumt, löscht das System automatisch den Zugang des Sachbearbeiters zum Speicherplatz des Firmenportals.

Die Nutzer des Firmenportals sollten die Änderung der Funktionen des Speicherplatzes des Firmenportals ständig aufmerksam verfolgen. Wenn Sie in Verbindung mit der Registrierung von Sachbearbeitern Fragen haben sollten, stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung!

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