13.02.2024

Angemeldete Beteiligung

In diesem Jahr können die Beteiligungen der NAV erstmals auch nachträglich angemeldet werden

Angemeldete Beteiligung

Ein Ergebnis der Ende November 2023 verkündeten Änderungen der Steuergesetze in Ungarn ist, dass die Anmeldung von früher erworbenen, doch der Steuerbehörde nicht angemeldeten Beteiligungen jetzt nachgeholt werden kann. Dadurch, dass man die Beteiligungen jetzt auch nachträglich anmelden kann, können auch die Firmen, die dies früher versäumt haben, die durch die angemeldete Beteiligung ermöglichten Steuervorteile genießen. Welche Beteiligung kann angemeldet werden? Wann und wie muss die Anmeldung abgegeben werden? Wie kann die Anmeldung der früher erworbenen Beteiligung nachgeholt werden, wenn das nicht erfolgt ist? Und die vielleicht wichtigste Frage: Welche Vorteile bringt die angemeldete Beteiligung einer Gesellschaft? In unserem Artikel antworten wir darauf.

Welche Beteiligung kann angemeldet werden? 

Praktisch kann jede Beteiligung bei der ungarischen Steuerbehörde angemeldet werden, außer der an einer kontrollierten ausländischen Gesellschaft erworbenen Beteiligung und dem Erwerb von Investmentzertifikaten, die durch einen offenen Investmentfonds emittiert wurden. Ab 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Mindestwert für einen Beteiligungserwerb (dieser betrug vorher 10 %) abgeschafft und so können die Rechtsfolgen für die angemeldete Beteiligung bereits beim Erwerb eines kleineren Geschäftsanteils angewendet werden, wobei es egal ist, ob es beispielsweise eine durch Kauf oder aber durch Einbringung als Sacheinlage erworbene Beteiligung ist.

Wann und wie muss die Anmeldung beim Erwerb einer neuen Beteiligung abgegeben werden? 

Eine laut Gesetz Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer angemeldete Beteiligung ist in Ungarn die Beteiligung, die innerhalb einer Ausschlussfrist von 75 Tagen nach dem Erwerb bei der Steuerbehörde angemeldet wurden. Als Zeitpunkt des Erwerbs ist der Tag der handelsgerichtlichen Eintragung und mangels dessen der Tag des Inkrafttretens des Rechtsgeschäfts anzusehen.

Zur Anmeldung müssen die zur handelsgerichtlichen Eintragung verpflichteten Organisationen und Einzelfirmen das durch die ungarische Finanzbehörde eingeführte Formular T201T nutzen.

Wie kann die Anmeldung bei einer bereits bestehenden Beteiligung nachgeholt werden? 

Es ist wichtig hervorzuheben, dass sich die nachträgliche Anmeldung nur auf die am 30. Dezember 2023 bereits bestehenden und nicht als angemeldete Beteiligung angesehenen Beteiligungen bezieht, wenn die Beteiligung zum Zeitpunkt der Anmeldung (also nicht zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs) den Bedingungen der Definition des ungarischen Körperschaftsteuergesetzes für die angemeldete Beteiligung entspricht. Eine nachträgliche Anmeldung ist innerhalb der in Ungarn für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2023 offen stehenden Frist – bei einem Steuerzahler mit normalem Geschäftsjahr also bis zum 31. Mai 2024 – bei der Steuerbehörde möglich. Diese Frist ist ebenfalls eine Ausschlussfrist.

Man sollte jedoch wissen, dass diese Möglichkeit an Bedingungen geknüpft ist und einen Preis hat. 20 % der am 31. Dezember 2023 bestehenden positiven Differenz des Marktwertes und des Buchwertes der anzumeldenden Beteiligung bildet die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, gegenüber der kein die Bemessungsgrundlage senkender Posten geltend gemacht werden kann und für welche die Steuer auch bis zur Frist der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2023 – bei einem Steuerzahler mit normalem Geschäftsjahr bis zum 31. Mai 2024gezahlt werden muss.

Der oben erwähnte Marktwert muss der von unabhängigen Parteien bestätigte Marktwert sein, den der Steuerzahler mit einem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einem Sachverständigen erstellten Bericht untermauern kann. Der Steuerzahler muss zum Zeitpunkt der Einreichung der ungarischen Körperschaftsteuererklärung über diesen Bericht verfügen. Und ab 1. Januar 2024 ist der festgelegte Marktwert als Anschaffungswert für die angemeldete Beteiligung zu berücksichtigen.

Mit welchen Vorteilen geht die angemeldete Beteiligung einher? 

Wenn die angemeldete Beteiligung wenigstens ein Jahr lang unter den Vermögenswerten des Unternehmens geführt wurde und die Firma sie dann verkauft oder auf andere Weise aus ihren Büchern ausgetragen hat, muss sie für ihre Gewinne aus dem Kauf oder aus der Austragung keine Körperschaftsteuer zahlen bzw. kann sie parallel dazu ihre Verluste aus dem Verkauf nicht bei der Bemessungsgrundlage geltend machen.

Vom Aspekt des einjährigen Haltezeitraums sollte man wissen, dass eine Austragung wegen einer Umwandlung, Verschmelzung bzw. Spaltung die Kontinuität des Haltezeitraums nicht unterbricht.

Es ist also sinnvoll, die Anmeldung der Beteiligungserwerb bereits beim Erwerb zu erwägen, da ihre Anmeldung vom administrativen Aspekt einfach ist, für den Steuerzahler keine Mehrkosten darstellt und beim Verkauf der Beteiligung bzw. bei ihrer sonstigen Austragung aus den Büchern auch eine Steuerersparnis bedeuten kann. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie für die angemeldete Beteiligung einen Experten benötigen, die Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn helfen Ihnen gern!

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